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Abgeordnete fordern unabhängige Kontrolle über Epstein-Akten – Misstrauen gegenüber dem Justizministerium

TheDigitalArtist (CC0), Pixabay
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Die beiden Initiatoren eines Gesetzes zur Freigabe der Ermittlungsakten rund um den Sexualstraftäter Jeffrey Epstein fordern, dass ein unabhängiger Dritter eingesetzt wird, um die Umsetzung des Gesetzes durch das US-Justizministerium zu überwachen.

Die Kongressabgeordneten Ro Khanna (Demokrat aus Kalifornien) und Thomas Massie (Republikaner aus Kentucky) haben diese Forderung am 8. Januar in einem Schreiben an Richter Paul Engelmayer formuliert. Der Richter hatte zuvor das Verfahren geleitet, das zur Verurteilung von Ghislaine Maxwell, Epsteins langjähriger Vertrauterin, führte.

Verzögerungen trotz gesetzlicher Frist

Das sogenannte Epstein Files Transparency Act verpflichtet das Justizministerium (DOJ), bis spätestens 19. Dezember 2025 sämtliche relevanten Ermittlungsdokumente offenzulegen. Stattdessen hat das Ministerium bislang nur einen Teil der Unterlagen veröffentlicht.

Am 5. Januar erklärten Justizministerin Pam Bondi und Vize-Justizminister Todd Blanche, dass ihr Team rund 13.000 Dokumente geprüft habe – es seien jedoch noch etwa 2 Millionen Akten offen.

„Diese Arbeit beansprucht erhebliche Ressourcen des Ministeriums und wird dies auch weiterhin tun“, heißt es in ihrem Schreiben an das Gericht. Man sei jedoch weiterhin bemüht, den Datenschutz der Opfer und ihrer Angehörigen so gut wie möglich zu wahren.

Kritik: Justizministerium behindert Transparenz

In ihrem Brief fordern Khanna und Massie nun die Einsetzung eines „Special Masters“ oder unabhängigen Kontrolleurs, der die Veröffentlichung der Dokumente sicherstellt. Besonders wichtig sei dabei die digitale Aufbereitung und Veröffentlichung der elektronisch gespeicherten Daten.

Zudem soll der Dritte dem Gericht regelmäßig Bericht erstatten, insbesondere darüber, ob das Ministerium unangemessene Schwärzungen vornimmt oder andere Formen der Verschleierung betreibt.

„Das Verhalten des Justizministeriums stellt nicht nur einen klaren Verstoß gegen die Offenlegungspflicht laut Gesetz dar, sondern hat – wie dieses Gericht bereits festgestellt hat – bei den Überlebenden erhebliche Traumata verursacht“, schreiben die Abgeordneten.

„Kurz gesagt: Das DOJ kann nicht damit betraut werden, die gesetzlichen Offenlegungspflichten eigenverantwortlich zu erfüllen.“

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