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Zahlreiche Internetnutzer werden zurzeit aufgefordert, für einen angeblichen Urheberrechtsverstoß 50 Euro Mahnbetrag zu bezahlen. Die Abmahnungen kommen per E-Mail, vermeintlich von den Winterstein Rechtsanwälten aus Frankfurt.

Auftraggeber sollen die Firmen Universal Pictures International Germany GmbH, Frankfurt und Sony BMG Music Entertainment Germany GmbH, München sein. Wir raten davon ab, auf die Mails von ‚Rechtsanwaelte.Winterstein@lawyer.com‘ mit dem Betreff ‚Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung‘ zu reagieren.Anfang 2011 traf es die Berliner Rechtsanwälte Sasse und Partner. Nun ist es die auf Medienrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei Winterstein, in deren Namen abgezockt wird.

Im Gegensatz zu den Fällen aus 2011 werden in den fingierten E-Mails neben Tag und Uhrzeit auch die angeblich zugewiesene IP-Adresse zum Zeitpunkt des angeblichen Urheberrechtsverstoßes angegeben. Um welche Videos oder welchen Musiktitel es sich konkret handelt, bleibt unklar.Genau das ist der Hinweis dafür, dass es sich um eine unberechtigte Forderung handelt, meinen wir. Dazu zählt auch die Aufforderung, 50 Euro Mahnbetrag an die ‚Société Général (Paris, Frankreich)’ zu überweisen, um die Angelegenheit außergerichtlich und gütlich zu klären. Auch im vorliegenden Fall wird gedroht: Wer die 50 Euro nicht zahlt, muss mit „gerichtlichen Schritten“ rechnen und einer Forderung in Höhe von 6.820 Euro.

Die Verbraucherzentrale rät: Nicht einschüchtern lassen und bloß nicht zahlen!

Allerdings: Berechtigte Urheber- und Markenrechtsverstöße sind keine Bagatellen. Illegales Down- und Uploaden wird mit anwaltlichen Abmahnungen verfolgt.

Echte Abmahnschreiben von Rechtsanwälten gehen aber immer auf dem Postwege zu, niemals per E-Mail
und enthalten außerdem eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, die die Abgemahnten abgeben sollen.

Quelle:VBZ Niedersachsen

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