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Update V Plus: BEMK gewinnen für Vermittler:

Man munkelt, dass BEMK Rechtsanwälte bereits mehrere Urteile erstritten haben für V Plus-Vermittler. Wir haben bei Rechtsanwalt Malar in (BEMK Markdorf) nachgefragt. Hier seine Antwort:

Sehr geehrter Herr Bremer,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir haben bislang für ehemalige V Plus-Vermittler gewonnen vor dem LG Görlitz (V+ 1 KG, U. v. 19. Mai 2017, kein Beratungsfehler, Aufklärung mittels Prospekt), dem LG Bayreuth (V+ 3 KG, U. v. 29. August 2017, ausreichende Aufklärung durch Prospekt), dem LG Berlin (V+ 2 KG, U. v. 17. Oktober 2017, Handeln für die Vertriebsgesellschaft, keine persönliche Haftung des Vermittlers) und dem LG Zwickau (V+ 3 KG, U. v. 06. November 2017, Verjährung vor dem Hintergrund des Prospektinhalts). Zudem verhandelten wir kürzlich vor dem LG Chemnitz und gehen auch in diesem Verfahren davon aus, dass der verklagte Finanzdienstleister gewinnt. Gegen das vorbezeichnete Urteil des LG Görlitz ging der Anleger in Berufung. Nunmehr wies das OLG Dresden mit Beschluss vom 27. November 2017 darauf hin, dass nach derzeitigem Stand die Berufung unbegründet ist.

In jedem Rechtsstreit ging es um individuelle Umstände der Vermittlung oder Beratung. Es lässt sich aus den vorbezeichneten Entscheidungen aber ableiten, die Chancen für die Vermittler bei entsprechender Dokumentation in Sachen V+ nicht schlecht sind.

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

RA Michael Malar

FA für Handels- und Gesellschaftsrecht

BEMK Rechtsanwälte, Markdorf

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