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Heta

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Mit einem Paukenschlag hat der Prozess zwischen der Abwicklungsanstalt der früheren Hypo Alpe-Adria-Bank und der BayernLB ein vorläufiges Ende gefunden. Das Landgericht München stuft sowohl das Moratorium der österreichischen Aufsicht FMA als auch das sogenannte Hypo-Sondergesetz als europarechtswidrig ein. Die Heta Asset Resolution muss nun über 1 Milliarde Euro und fast 1,3 Milliarden Schweizer Franken an die BayernLB zahlen. Dabei soll auch, so ein pikantes Detail aus dem Verfahren, das Gutachten eines österreichischen Staatsbeamten aus dem Justizministerium in Wien eine mitentscheidende Rolle gespielt haben. Er soll dabei die BayernLB voll im recht sehen mit ihren Forderungen.

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