Die Speicherung biometrischer Daten in Reisepässen wird heute vom Europäischen Gerichtshof in Luxemburg geprüft. Laut einer Verordnung ist den EU- Mitgliedstaaten vorgeschrieben, Fingerabdrücke ihrer Bürger auf Chips in den Pässen zu hinterlegen. Das höchste EU- Gericht soll nun entscheiden, ob dies gegen das Grundrecht auf den Schutz persönlicher Daten verstößt. Ein Bochumer Bürger hatte sich geweigert, seine Fingerabdrücke erfassen zu lassen und vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen dagegen geklagt. Die dortigen Richter waren mit der Entscheidung überfordert und reichten die Frage nach Luxemburg weiter.
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