Rostock, 4. Februar 2025 – Die Xolartec GmbH, ein Unternehmen aus Güstrow, das in der Solarbranche tätig ist, hat beim Amtsgericht Rostock Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt (Az.: 61a IN 18/25). Damit stehen viele Kunden, die bereits Zahlungen für Solaranlagen geleistet haben, vor erheblichen Unsicherheiten.
Die vorläufige Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Ulrike Hoge-Peters wurde vom Gericht eingesetzt, um das Unternehmensvermögen zu sichern und zu prüfen, ob eine Fortführung möglich ist.
Gerichtliche Anordnung: Eingeschränkte Verfügungsmacht für Xolartec GmbH
Das Amtsgericht Rostock hat in seinem Beschluss festgelegt:
✅ Zwangsvollstreckungen gegen das Unternehmen sind bis auf Weiteres untersagt.
✅ Verfügungen über Unternehmensvermögen sind nur mit Zustimmung der Insolvenzverwalterin möglich.
✅ Bankkonten und Außenstände unterstehen nun der Verwaltung der Insolvenzverwalterin.
Die Insolvenzverwalterin hat die Aufgabe, die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu prüfen und zu ermitteln, ob das vorhandene Vermögen ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken.
Rechtsanwalt Maurice Högel (Verbraucherschutz-Solar.de) im Interview: Was können betroffene Verbraucher jetzt tun?
Wir haben mit Rechtsanwalt Maurice Högel, Experte für Verbraucherrecht und Betreiber von Verbraucherschutz-Solar.de, gesprochen.
📰 Frage: Herr Högel, was bedeutet die Insolvenz der Xolartec GmbH für Verbraucher, die bereits Anzahlungen geleistet haben?
🔹 Maurice Högel: „Für Kunden, die bereits Geld für Solaranlagen überwiesen haben, bedeutet das vor allem eines: Schnell handeln! Sobald das Insolvenzverfahren eröffnet wird, müssen alle Forderungen fristgerecht beim Insolvenzverwalter angemeldet werden. Wer zu lange wartet, riskiert, nicht berücksichtigt zu werden.“
📰 Frage: Welche Schritte sollten Betroffene nun konkret unternehmen?
🔹 Maurice Högel:
✅ Ruhig bleiben, aber keine Zeit verlieren.
✅ Kontoauszüge und Verträge sichern, um nachweisen zu können, welche Beträge an Xolartec gezahlt wurden.
✅ Forderungen schriftlich an die Insolvenzverwalterin Ulrike Hoge-Peters anmelden.
✅ Falls noch nicht geliefert wurde: Kontakt zur Bank aufnehmen, um zu prüfen, ob eine Rückbuchung möglich ist.
✅ Rechtliche Beratung einholen, um Chancen auf Rückerstattung zu bewerten.
📰 Frage: Gibt es eine realistische Chance, dass Verbraucher ihr Geld zurückerhalten?
🔹 Maurice Högel: „Das hängt von der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens ab. Hat die Insolvenzverwalterin noch genügend Vermögenswerte zur Verfügung, können Gläubiger – also auch die betroffenen Kunden – zumindest einen Teil ihres Geldes zurückbekommen. Aber oft sind die Insolvenzquoten leider sehr niedrig. Deshalb ist es wichtig, sofort aktiv zu werden.“
Was kommt als Nächstes?
Das Insolvenzverfahren befindet sich derzeit in der vorläufigen Phase. Die Insolvenzverwalterin wird nun prüfen, ob das Unternehmen fortgeführt oder endgültig abgewickelt wird. Erst danach wird sich zeigen, ob und in welchem Umfang Kunden ihre Forderungen durchsetzen können.
Verbraucher sollten die Insolvenzbekanntmachungen regelmäßig prüfen und sich über Fristen zur Forderungsanmeldung informieren.
Weitere Informationen und Unterstützung für betroffene Kunden gibt es auf 👉 www.verbraucherschutz-solar.de.
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