Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG: Rechtsfälle als Pfandgüter?

Fachartikel aus dem Bereich Aktien, Fonds und Anlegerschutz - 06.01.2016 - 65 mal gelesen.
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Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG: Rechtsfälle als Pfandgüter?

Die Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG gewährte Schuldnern Kredite – das Anlageobjekt der Erste Oderfelder mbH & Co. KG –, die im Gegenzug mit einem Pfandgut hinterlegt wurden. Das Fidentum Anlageprospekt wirbt mit großen Auktionshäusern wie Christie’s oder Sotheby’s, die die Pfandgüter bewerten sollen. Unter den gängigen Pfandgütern werden allerdings nur Schmuck, Edelsteine, Uhren und Kunst aufgelistet. Nun liegt uns eine Liste der Erste Oderfelder mbH & Co. KG vor der zu entnehmen ist, dass das Lombardhaus neben Waren und KFZs auch Rechtsfälle als Pfandgut anerkannte.

Die Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG soll unerlaubte Kreditgeschäfte, unter anderem Inhabergrundschuldbriefe und Inhaberaktien, betrieben haben. Am 4. Dezember 2015 erhielt die Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG den BaFin-Beschluss zur Abwicklung folgender Geschäfte. Allerdings ist es fraglich ob die Lombardium Hamburg über ausreichend finanzielle Mittel verfügt um der Anordnung der BaFin nachzugehen. Bisher konnten Anleger aufgrund des Prospekts davon ausgehen, dass Pfandgüter in Form von Schmuck, Edelsteinen, Uhren und Kunst als Sicherheit dienen. Bei Verwertung sollten diese unter anderem auch die vom BaFin angeordneten Rückzahlungen decken. Allerdings belaufen sich insgesamt auf etwa sieben Millionen Euro der Pfandleihen auf Rechtsfälle wie sich aus einer uns vorliegenden Liste der Erste Oderfelder mbH & Co. KG ergibt. Unklar ist derzeit noch, wie die genannten Rechtsfälle bewertet wurden und inwieweit überhaupt Forderungen aus Rechtsfällen durchgesetzt werden können.

Anlegern droht ein hoher finanzieller Verlust bis hin zum Totalverlust. Betroffenen wird dringend geraten einen Anwalt hinzuzuziehen, der mögliche Schadensersatzansprüche geltend machen könnte.

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