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Name Bereich Information V.-Datum
Deutsche Kautionskasse AG
Starnberg
Gesellschafts-
bekanntmachungen
EINLADUNG zur ordentlichen Hauptversammlung 17.06.2014
 
 

Deutsche Kautionskasse AG

Starnberg

EINLADUNG zur ordentlichen Hauptversammlung


Der Vorstand der Deutsche Kautionskasse AG lädt hiermit die Aktionäre der Gesellschaft zur ordentlichen Hauptversammlung am

18. Juli 2014, um 10:00 Uhr,


in die Räume der Gesellschaft, Gautinger Straße 10, 82319 Starnberg ein.


I. Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2013 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013

Die vorstehenden Unterlagen liegen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft und in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme der Aktionäre aus. Eine Abschrift dieser Unterlagen wird den Aktionären auf Anfrage unverzüglich zugesandt.

2.

Verlustanzeige nach § 92 Abs. 1 AktG

Der Vorstand der Gesellschaft teilt nach § 92 Abs. 1 AktG mit, dass ein Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals besteht und zeigt dies der Hauptversammlung an.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.

II. Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach Ziffer 18 der Satzung der Deutsche Kautionskasse AG nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister der Deutsche Kautionskasse AG am Tag der Hauptversammlung eingetragen sind. Auf schriftliche Anfrage teilt die Gesellschaft mit, ob und in welchem Umfang ein Aktionär im Aktienregister eingetragen ist.

III. Möglichkeit der Ausübung des Stimmrechts durch einen Bevollmächtigten

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte ausüben lassen. Die Vollmacht kann schriftlich oder per Telefax erteilt werden. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft einen oder mehrere von diesen zurückweisen.

IV. Anfragen und Anträge von Aktionären

Anfragen oder Gegenanträge im Sinne von § 126 AktG zu Vorschlägen der Verwaltung zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung bitten wir an folgende Anschrift zu richten:

Deutsche Kautionskasse AG
Anne Pieper-Heymann
Gautinger Straße 10
82319 Starnberg
Deutschland
Fax: +49 8151 6575 597

 

Starnberg, im Juni 2014

Deutsche Kautionskasse AG

Der Vorstand