Startseite Allgemeines Was ist los im Infinus Prozess? Gibt es einen Freispruch für die Angeklagten? Können dann 50.000 Anleger auch Schadensersatzansprüch gegenüber dem Staat anmelden?
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Was ist los im Infinus Prozess? Gibt es einen Freispruch für die Angeklagten? Können dann 50.000 Anleger auch Schadensersatzansprüch gegenüber dem Staat anmelden?

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Dieser Bericht macht einen dann doch nachdenklich, wenn man den liest. Muss man den Fall Infinus nun komplett in einem anderen Licht sehen? Ist der Staat da irgendwann mit in der Haftung? In einem aktuellen Artikel berichtet die Sächsische Zeitung über den Prozess, und wie dieser möglicherweise zu platzen droht.

Der Betrugsprozess um den Dresdner Finanzdienstleister Infinus hat am Donnerstag vor dem Abbruch gestanden. Alle zwölf Verteidiger stellten am 17. Prozesstag einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzender Richter Hans Schlüter-Staats. Sie werfen ihn heimliche Absprachen mit dem Sachverständigen der Staatsanwaltschaft sowie eine intransparente Verhandlungsführung vor. Verfasser des Antrags sind die Verteidiger des Hauptbeschuldigten und Infinus-Gründers Jörg Biehl. Den Anwälten Ulf Israel und Alexander Hübner zufolge nahm der Richter am Rande der Verhandlung den Sachverständigen Knop beiseite und redete minutenlang auf ihn ein. Des Weiteren habe sich der Richter einen verhandlungsfreien Tag genutzt, um sich beim Landeskriminalamt mit Vertretern der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte & Touche zu treffen, die das Gutachten zur Tragfähigkeit des Infinus-Geschäftsmodells im Auftrag der Staatsanwaltschaft erstellt hatten. Über die Inhalte dieser Gespräche hätten die Verteidiger nur erfahren, dass es um die Erstellung eines möglicherweise weiteren Gutachtens gegangen sei. In den Akten fänden sich keinerlei Hinweise auf das Treffen zwischen Richter, diversen LKA-Beamten und den Experten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.

http://www.sz-online.de/nachrichten/infinus-prozess-wackelt-mehr-denn-je-3303324.html

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