Startseite Allgemeines Was dürfen Läden in Sachsen noch verkaufen?
Allgemeines

Was dürfen Läden in Sachsen noch verkaufen?

jorono (CC0), Pixabay
Teilen

Bisher drückte sich die sächsische Landesregierung um eine klare Definition, was zur Grundversorgung gehört.

Erst sollten Supermärkte und Drogerien Bereiche abtrennen – für Waren, die nicht zum „täglichen Bedarf“ gehören. Das war am Freitag und sorgte von Görlitz bis Plauen für Verwirrung. Denn was nicht verkauft werden darf, wollte der Freistaat den Händlern auch nicht sagen.

Jetzt die Kehrtwende. Nun dürfen Märkte, die mehr als 50 Prozent Lebensmittel und Drogerie-Artikel anbieten, auch wieder die sogenannten Non-Food-Artikel verkaufen. Sachsen übernimmt damit das bayerische Prinzip.

Einfacher wäre es gewesen, den Läden weiterhin das Sortiment erlauben zu verkaufen, was man bisher auch schon angeboten hatte. Auf die Idee ist man dann aber in Sachsen nicht gekommen.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Insolvenz:Cube Asset XIV GmbH

Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70b IN 8/26 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen...

Allgemeines

Mann nach tödlichem Unfall mit Mitgründerin der Dixie Chicks zu 15 Jahren Haft verurteilt

Ein Mann ist zu 15 Jahren Gefängnis verurteilt worden, nachdem er sich...

Allgemeines

Bill und Hillary Clinton sagen zu Verbindungen zu Epstein aus – Das ist bekannt

Die frühere Außenministerin Hillary Clinton und der ehemalige US-Präsident Bill Clinton sollen...

Allgemeines

FBI beschaffte Telefonverbindungsdaten von Kash Patel und Susie Wiles im Rahmen der Trump-Ermittlungen

Das FBI hat im Zuge der bundesweiten Ermittlungen gegen Donald Trump Telefonverbindungsdaten...