Nach dem aktuellen Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die Verpackungssteuer der Stadt Tübingen für rechtens erklärte, stellt sich die Frage, ob auch andere Städte eine ähnliche Abgabe einführen könnten – darunter auch Leipzig.
Eine hypothetische Berechnung zeigt, welche finanziellen Möglichkeiten sich für die Stadt ergeben könnten:
- Leipzig hat aktuell 619.879 Einwohner.
- Wenn 50 % der Einwohner (rund 310.000 Personen) einmal pro Monat eine Verpackung nutzen, die unter eine solche Steuer fallen könnte, und dies zweimal pro Vorgang, wären das zwei gebührenpflichtige Verpackungen pro Person und Monat.
- Bei einer unterstellten Verpackungssteuer von 2,50 Euro pro Vorgang ergibt das 5 Euro pro Monat pro Person.
- Hochgerechnet auf ein Jahr käme Leipzig auf über 9 Millionen Euro Einnahmen.
Angesichts dieser Summe könnte die Stadtverwaltung ins Grübeln kommen. Zusätzliche Einnahmen könnten Umweltprojekte, nachhaltige Stadtentwicklung oder Infrastrukturmaßnahmen finanzieren.
Ob und wann Leipzig eine solche Steuer in Betracht zieht, bleibt abzuwarten. Fest steht jedoch: Das Urteil aus Karlsruhe könnte für viele Städte ein Signal sein, neue Wege in der kommunalen Finanzpolitik zu beschreiten.
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