Veränderungen für Verbraucher 2015
Das neue Jahr bringt für Verbraucher gleich zu Beginn und auch in späteren Monaten viele Neuerungen. Die Verbraucherzentrale hat wesentliche Änderungen zu verschiedenen Lebensbereichen zusammengestellt: Geld und Kredit, Energie und Verkehr, Pflege und Gesundheit, Ernährung, Haushalt, Umwelt, Internet und Kommunikation, Steuern und Recht sowie Einkommen und Abgaben.
„Energie“ – das bedeutet ab Januar zahlreiche neue Bestimmungen: etwa für alle im Internet angebotenen Elektrogeräte. Auch Heizungen, Dunstabzugshauben und Backöfen bekommen nun ein Label, das über die Energieeffizienz informiert. Rund ums Auto gab`s ebenfalls wieder allerlei zu regeln.
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Nur wenig Neues steht 2015 an: Bemerkenswert ist für alle, die mit einer Lebensversicherung, mit Riester- und Rürup-Policen oder auch mit einer Direktversicherung liebäugeln, dass der garantierte Zins erneut reduziert wird. Und bei den Privatbanken sind Spareinlagen schlechter geschützt.
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Nur noch die Gesundheitskarte führt zum Arzt. Die Pflegereform bringt jede Menge Neuerungen. Krankenkassen müssen ihre Versicherten in Zukunft umfassend informieren, wenn sie einen Zusatzbeitrag erheben wollen. Die EU sagt zu einigen Stoffen in Kosmetika sowie Produkten der Körperpflege: Jetzt reicht`s.
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Aus Brüssel: Bei Fisch und Fleisch gibt`s mehr Information auf der Verpackung. Pollen im Honig werden rechtlich umdeklariert. Für Krebs erregende Substanzen in Produkten aus Kunststoff kommen Grenzwerte. Die gelbe Tonne hat ausgedient, es lebe die Wertstofftonne. Und: Ganz neue Gefahrzeichen für Putzmittel.
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Die Deutsche Post erhöht den Preis für Standardbriefe erneut um 2 Cent. Dagegen verringert sich künftig der Rundfunkbeitrag monatlich um 48 Cent. Hörbücher werden alsbald steuerlich genauso behandelt wie gedruckte Werke, sollen aber nicht billiger werden. Und es gibt ein Logo für seriöse Online-Apotheken.
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2015 in Stichworten: Höhere Steuern auf Grunderwerb (in NRW und dem Saarland), Erbschaften in der EU, Kirchensteuer auf Kapitalerträge, teurere Gnade für alle Steuersünder, neue Gläsermaße in den Gaststätten – und für Mieter heißt es: Es braucht wieder eine Meldebescheinigung vom Vermieter.
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Jede Menge Änderungen: bei der Krankenversicherung, für die Bezieher von Hartz IV, bei der Pfändung von Lohn und Gehalt, für Eltern, bei der Pflegeversicherung sowie auch bei der steuerlichen Behandlung von Geschenken und anderen Aufmerksamkeiten durch den
Quelle:VZ HH
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