Über 30 Mails haben uns zu „Schicksalen durch Lombardium“ erreicht

Published On: Dienstag, 25.07.2017By Tags:

Wir sind dabei, diese Mails einmal zu sichten und mit vielen Verfassern davon ein Gespräch zu führen, aber es ist schon jetzt deutlich, dass viele Anleger den größten Teil ihres ersparten Vermögens in dieses Investment investiert haben. Nahezu alle mit dem Verständnis, „es hier mit einem sicheren Geschäft zu tun zu haben“. Jeder Vermittler hat dem Kunden dies so erklärt, „Geld gegen Pfand“, und das Pfand wird maximal bis zur Hälfte des realen Wertes beliehen. Viele haben in der Tat auch das „Rating vom Unternehmen Check Analyse in Hamburg wohl in ihren Unterlagen“, welches die Kapitalanlage in die Nähe von „Festgeld“ rückt. Der Verfasser des Ratings wird heute wissen, was er damit angerichtet hat. Auch er muss sich, wie wir von den Anwälten gehört haben, nun auf Klagen von geschädigten Anlegern einstellen.

2 Comments

  1. JS Sonntag, 06.08.2017 at 17:12 - Reply

    Es wurden immer Listen mit Pfändern mit Summen verschickt, die den Eindruck erwecken, das alles OK ist. Eine veröffentlichte Analyse -von wem auch immer -, kann nicht verwandt werden,d enn es sind Analysen von „Gottes eigenen Gnaden“, für eine Hasftung völlig wertlos. Ich glaube, dass weder Zeichner, noch Untervermittler von Fidentum von den „nicht Prospektgemäßen“ Verhalten und auch den Betrügereien wußten.

  2. BaFinFan Dienstag, 25.07.2017 at 19:10 - Reply

    „Jeder Vermittler“ konnte jedoch nicht wissen, dass Jahre nach der Investition die Beleihungsrichtlinien evtl. nicht eingehalten wurden, so dass „kein Anleger“ hieraus eine vorvertragliche Aufklärungspflichtverletzung und damit einen Schaden geltend machen kann. CheckAnalyse dürfte wohl nicht unter Expertenhaftung fallen und ein Rating laut europäischen Richtlinien Ratingagenturen vorbehalten ist. Jedenfalls kann so etwas nicht zugerechnet werden oder irre ich mich da? Es existieren wohl schon Urteile zu Gunsten der geschädigten Anleger. Es wäre doch im Sinne der Sache einmal die Gerichte und die Aktenzeichen zu benennen.

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