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Terror-Inhalte im Netz: Weniger Anordnungen, mehr „Bitte löschen, danke“

TheDigitalArtist (CC0), Pixabay
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Das Bundeskriminalamt hat im Jahr 2025 in 245 Fällen die Entfernung terroristischer Online-Inhalte angeordnet. Im Vorjahr waren es noch 482 Fälle. Klingt erstmal nach einem sensationellen Rückgang – fast so, als hätte das Internet plötzlich beschlossen, sich zusammenzureißen.

Die Realität ist natürlich etwas weniger romantisch: Die niedrigere Zahl liegt vor allem daran, dass viele Inhalte inzwischen schon nach einem freundlichen Löschersuchen des BKA verschwinden, bevor überhaupt eine offizielle Entfernungsanordnung nötig wird.
Anders gesagt:
Erst kommt das höfliche „Bitte löschen“, erst danach das amtliche „Jetzt aber wirklich“.

Auch aus dem Ausland gab es Bewegung: 28 Entfernungsanordnungen wurden von ausländischen Behörden gegen deutsche Hostingdienste verhängt – das sind 17 mehr als im Vorjahr.
International läuft also alles wie gewohnt:
Mehr grenzüberschreitende Zusammenarbeit, mehr Papier, mehr digitale Müllabfuhr.

Falls ein Hostinganbieter eine Anordnung ignoriert oder zu langsam reagiert, könnte die Bundesnetzagentur ein Bußgeldverfahren einleiten. Theoretisch jedenfalls. Praktisch war das 2025 kein einziges Mal nötig.
Offenbar haben diesmal alle brav funktioniert – ein seltenes Wunder in der digitalen Welt, in der sonst schon ein Passwort-Reset als Großprojekt gilt.

Zusätzlich müssen Unternehmen, die mit terroristischen Inhalten konfrontiert sind, sogenannte spezifische Maßnahmen ergreifen, um deren Verbreitung einzudämmen. Die Bundesnetzagentur prüft dann, ob diese Maßnahmen tatsächlich etwas taugen und nicht nur nach PowerPoint klingen.

Das Ergebnis: Deutsche Hostingdienste entfernten 2025 auf dieser Grundlage 10.510 Inhalte.
Gleichzeitig gab es 42 Beschwerden von Nutzerinnen und Nutzern, die ihre gelöschten Inhalte offenbar für völlig missverstandene Kunst hielten. In sieben Fällen wurden die Inhalte wiederhergestellt.
Heißt:
Nicht alles, was gelöscht wird, ist automatisch Terror – manchmal ist es auch einfach nur das übliche Internet-Chaos.

Rechtsgrundlage des Ganzen ist die TCO-Verordnung, die seit dem 7. Juni 2021 gilt. Sie soll verhindern, dass Hostingdienste für terroristische Zwecke missbraucht werden. In Deutschland kümmern sich darum BKA und Bundesnetzagentur – also jene Kombination aus Ermittlungsdruck und Behördenprosa, bei der selbst Extremisten vermutlich irgendwann freiwillig offline gehen.

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