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TECHvandens GmbH, alias Blue Star: BaFin ordnet Einstellung des unerlaubten Finanztransfergeschäfts an

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TECHvandens GmbH, alias Blue Star: BaFin ordnet Einstellung des unerlaubten Finanztransfergeschäfts an

Die Finanzaufsicht BaFin hat gegenüber der in Putlitz ansässigen TECHvandens GmbH, alias Blue Star, mit Bescheid vom 11. Juli 2023 angeordnet, ihr Finanztransfergeschäft sofort einzustellen. Sie erbringt dieses ohne Erlaubnis.

Das Unternehmen nimmt unter dem Namen Blue Star Gelder von Kundinnen und Kunden an und leitet diese an Dritte weiter.

Die Anordnung der BaFin ist sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

Zum Hintergrund: Wer in Deutschland Finanztransfergeschäfte anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

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