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Staatsgerichtshof: Klage der SPD zum Nord-Süd-Dialog rechtens

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Der SPD ist es vor dem Staatsgerichtshof von Niedersachsen gelungen, einen Sieg einzufahren.

Die Oppositionellen haben im Streit um Informationen über die Promi-Party Nord-Süd-Dialog recht bekommen. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass die schwarz-gelbe Landesregierung in ihrer Antwort vom 19. Januar auf eine dringliche Anfrage ihre Antwortpflicht zum Teil verletzt habe. Die SPD hatte Informationen erbeten, ob Niedersachsen an der Party beteiligt war.Die CDU/FDP-geführte Landesregierung habe die Fakten jedoch nur schleppend herausgegeben, klagte die SPD.

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