Staatsanwaltschaft München II

Staatsanwaltschaft München II

Benachrichtigung der Verletzten über die Einziehung von Wertersatz und die Möglichkeit der Entschädigung (§ 459k StPO)

65 Js 42398/14

Im gegenständlichen Verfahren wurde gegen Herrn Lack Philip Michael Maria mit Urteil des Amtsgerichts München vom 08.08.2019, Az: 1121 Ls 65 Js 42398/14, rechtskräftig seit 17.08.2019, die Einziehung von Wertersatz in Höhe von 3.146.705,56 EUR angeordnet.

Der Entscheidung liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Betrug in Tateinheit mit Handeln ohne Erlaubnis durch Betreiben von Anlagegeschäften durch Veräußerung von Finanzprodukten.

Diese Mitteilung erfolgt, um Ihnen die Möglichkeit zu eröffnen, Ihre Rechte auf Entschädigung geltend machen zu können bzw. um mitzuteilen, ob Sie Ihre Rechte bereits anderweitig durchgesetzt haben/durchsetzen werden und diesbezüglich ggf. schon Maßnahmen ergriffen wurden.

Zur Geltendmachung melden Sie Ihre Ansprüche bitte binnen 6 Monate nach Zugang dieser Mitteilung unter Angabe des o.g. Aktenzeichens hier an. Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos oder mit anliegendem Rückantwortschreiben möglich und kostenfrei, § 459k Abs. 1 StPO. Machen Sie Ihre Ansprüche binnen der genannten Frist nicht geltend, bleibt der Staat Eigentümer der bei Vollstreckung der Einziehung beigetriebenen Wertersatzbeträge.

Eine Erlösauszahlung durch die Staatsanwaltschaft an Sie kann nur dann erfolgen, wenn alle anderen Verletzten ebenfalls vollständig entschädigt werden können. Andernfalls müssten Sie Ihre Ansprüche erneut in einem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Einziehungsbetroffenen anmelden. Hierüber werden Sie gegebenenfalls nochmals von einem Insolvenzverwalter aufgefordert.

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