Staatsanwaltschaft München I- Vorläufige Sicherungsmaßnahmen gegen Malte Hartwieg und Christian Kruppa

Unter dem Az.: 316 Js 211330/13 wird gegen den Beschuldigten Malte Andre HARTWIEG, geb. am 16.12.1972, letzte bekannte Anschrift: Calle Poligono 25, Nummer 253 Tor A, Randa, Balearische Inseln/Spanien, gegen den Beschuldigten Christian KRUPPA und gegen weitere Beschuldigte bei der Staatsanwaltschaft München I ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Betrugs u.a. geführt. Die entsprechenden Ermittlungen sind nicht abgeschlossen.

Die Staatsanwaltschaft München I führt in der vorliegenden Strafsache neben den Ermittlungen zur Strafverfolgung zugleich ein Rückgewinnungshilfeverfahren zugunsten der durch die Straftaten Verletzten durch.

Zum Zwecke der Rückgewinnungshilfe zugunsten der durch die Straftaten Verletzten war mit Beschluss des Amtsgerichts München vom 22.12.2014, Az.: II Gs 6844/14, aufrecht erhalten durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 18.06.2015, Az.: ER I Gs 3497/15, weiter aufrecht erhalten durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 17.12.2015, Az.: II Gs 9123/15, ein dinglicher Arrest unter anderem in das Vermögen der Nebenbeteiligten (Arrestschuldnerin) NCI New Capital Invest Marketing GmbH & Co. KG, Nymphenburger Straße 4, 80335 München, vertreten durch die Geschäftsführerin: NCI New Capital Invest Service GmbH, Nymphenburger Straße 4, 80335 München, diese wiederum vertreten durch deren Geschäftsführer: Malte Andre HARTWIEG (Arrestbetrag: 4.766,01 EUR) angeordnet worden. In Vollziehung dieses dinglichen Arrestes war mit Pfändungsbeschluss der Staatsanwaltschaft München I vom 22.12.2014 die Forderung der oben genannten Nebenbeteiligten NCI New Capital Invest Marketing GmbH & Co. KG gegen die Stadtsparkasse München, vertr. durch den Vorstand, Unternehmensbereich Recht, Ungererstr. 75, 80805 München, aus allen gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverbindungen (Konten, Depots, etc.) gepfändet worden.

Insoweit wird auf die im Bundesanzeiger bereits am 04.08.2015 veröffentlichte Geschädigtenmitteilung verwiesen.

Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der NCI New Capital Invest Marketing GmbH & Co. KG (Amtsgericht München, Az.: 1500 IN 1013/15) wurde durch Beschluss des Amtsgerichtes München vom 25.05.2016, Az.: ER II Gs 4980/16, der in das Vermögen der Nebenbeteiligten NCI New Capital Invest Marketing GmbH & Co. KG angeordnete dingliche Arrest aufgehoben. In der Folge wurden die o.g. Pfändungsmaßnahme(n) aufgehoben.

Mit Aufhebung des dinglichen Arrestes und der Pfändungsmaßnahme(n) ist das Rückgewinnungshilfeverfahren gegen die Nebenbeteiligte NCI New Capital Invest Marketing GmbH & Co. KG abgeschlossen. Diesbezüglich werden von Seiten der Staatsanwaltschaft keine weiteren Schritte zugunsten der durch die Straftaten Geschädigten eingeleitet. Insbesondere besteht insoweit auch keine Möglichkeit mehr, die Zwangsvollstreckung nach § 111 g Abs. 2 StPO zuzulassen.

Auskunft und Beratung in Zusammenhang mit Eröffnung und Ablauf des Insolvenzverfahrens kann und darf durch die Staatsanwaltschaft nicht erteilt werden. Entsprechende Zuschriften können daher nicht beantwortet werden.

2 Comments

  1. anlegerausberlin Samstag, 21.01.2017 at 13:58 - Reply

    Update Jan 2017: Aus gut informierten Kreisen ist zu erfahren, daß wohl eine Vielzahl von Anlegern zwar erfolgreich gegen Hartwieg und seine Firmen geklagt haben, dessen Aufenthaltsort jedoch unbekannt zu sein scheint.
    Die meisten Klagen gegen Frau Wallauer, Herrn Kruppa und andere Beschuldigte wurden offensichtlich zwischenzeitlich abgewiesen.

  2. anlegerausberlin Donnerstag, 03.11.2016 at 10:19 - Reply

    Die Überschrift ist leider irreführend, da gegen Kruppa keinerlei vorläufige Sicherungsmaßnahmen ergriffen wurden. Mittlerweile wurde zwar eine Reihe von Zivilklagen vor dem LG MUC gg Kruppa verhandelt, deren Urteilsverkündungen bis Jahresende erwartet werden. Allerdings sind deren Aussichten eher schlecht. In einem Verfahren hat sogar bereits eine Klageabweisung stattgefunden. Hier verdienen nur die Anwälte Geld, die mit teilweise eklatanter Falschberatung keinen Deut besser waren, als die beschuldigten „Vermögensberater“.

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