Staatsanwaltschaft Mannheim

Staatsanwaltschaft Mannheim

915 AR 464/​20

Vollstreckungsverfahren gegen Amin Khlaifi

Im gegenständlichen Verfahren wurde gegen folgende Person rechtskräftig eine Einziehung angeordnet:

verurteilte Person Amin Khlaifi

Entscheidung Strafbefehl des Amtsgerichts Mannheim vom 06.04.2020, Az: 11
Cs 707 Js 6555/​20, rechtskräftig seit 08.05.2020

Einziehungsanordnung Einziehung (auch Erweiterte) von Taterträgen (§§ 73, 73a und 73b StGB)

Konkret eingezogen wurden folgende Gegenstände:
Jacke der Marke Gant
Trikot Bayern München weiß
Trikot Bayern München rot Trikot Real Madrid blau zwei Trikots Deutschland weiß
Nike Hose schwarz
Nike Jacke schwarz
Jacke Tommy Hilfiger grau/​blau
Schuhe Nike blau
Sonnenbrille Ray Ban durchsichtig.

Nach der genannten Entscheidung könnte Ihnen als Verletzter aus d. der Verurteilung zugrunde liegenden Tat(en) die Herausgabe der eingezogenen Gegenstände zustehen.

Der Entscheidung liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
Am 23.12.2019 gegen 14:30 Uhr entwendete der Verurteilte in bewusstem und gewolltem Zusammenwirken mit einem anderen in den Geschäftsräumen der Firma Galeria Kaufhof, P 1, 68161 Mannheim ein Hemd der Marke Tom Taylor, eine Sporthose, eine Flasche Mineralwasser, ein Paar Schuhe der Marke Reebok sowie vier Paar Strümpfe im Wert von 179,97 EUR, um die Ware ohne Bezahlung für sich zu behalten, indem er die Gegenstände in eine dafür eigens mit Alufolie präparierte Tragetasche, die das Anschlagen der Diebstahlssicherung beim Vrelassen der Geschäftsräume verhindern sollte, steckte.

Daneben führte er bei seiner Festnahme folgende Gegenstände mit sich, die er zeitnah zuvor von einem unbekannten Dritten ebenfalls entwendet hatte, um die Ware ohne Bezahlung für sich zu behalten:
Jacke der Marke Gant, Trikot Bayern München weiß, Trikot Bayern München rot, Trikot Real Madrid blau, zwei Trikots Deutschland weiß, Nike Hose schwarz, Nike Jacke schwarz, Jacke Tommy Hilfiger grau/​blau, Schuhe Nike blau, Sonnenbrille Ray Ban durchsichtig.

Zur Sicherung etwaiger Ansprüche von Verletzten konnten bislang die o. g. Ggenstände gesichert werden.

Diese Mitteilung erfolgt, um Ihnen die Möglichkeit zu eröffnen, Ihre Rechte auf Herausgabe bei der Staatsanwaltschaft Mannheim Haus L 10 geltend machen zu können bzw. um mitzuteilen, ob Sie Ihre Rechte bereits anderweitig durchgesetzt haben/​durchsetzen werden und diesbezüglich ggf. schon Maßnahmen ergriffen wurden.

Zur Geltendmachung bei der Staatsanwaltschaft Mannheim Haus L 10 melden Sie Ihre Ansprüche bitte binnen 6 Monaten nach Zugang dieser Mitteilung unter Angabe des o.g. Aktenzeichens hier an.
Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos oder mit anliegendem Rückantwortschreiben möglich und kostenfrei (§ 459j Abs. 1 StPO).

Machen Sie Ihre Ansprüche binnen der genannten Frist nicht geltend, wird der Staat Eigentümer des eingezogenen Gegenstandes.

Bitte beachten Sie auch die weiteren Erläuterungen im anliegenden Merkblatt.

Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen und nicht möglich, Auskünfte über etwaige Erfolgsaussichten des Entschädigungsverfahrens zu geben.

Bitte sehen Sie deshalb von Rückfragen ab und lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten.

 

Seeger
Amtsrätin

 

Anlagen

Merkblatt mit wichtigen Hinweisen für Verletzte
Rückantwortschreiben

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