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SHB Altersvorsorgefonds ++ BGH verurteilt Treuhänder ++ MD München-Dornach

In einem über drei Instanzen laufenden Verfahren hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 16.03.2017 die Revision der Kläger des Urteils des Oberlandesgerichtes München aufgehoben und den Treuhänder des SHB Altersvorsorgefonds zum Schadensersatz verurteilt. Was bedeutet dieses Urteil für die übrigen Anleger des SHB Altersvorsorgefonds?

SHB Altersvorsorgefonds: Allein schon Name ist irreführend
In der Begründung heißt es, dass der Treuhänder der SHB Altersvorsorgefonds, der sich inzwischen in MD München-Dornach Fonds GmbH & Co. KG umbenannt hat, verpflichtet ist, die Anleger über alle wesentlichen Punkte, insbesondere über Auffälligkeiten der Anlage aufzuklären, die bekannt sind oder durch eine Überprüfung bekannt sein müssen und die für die von den Anlegern zu übernehmenden mittelbaren Beteiligungen von Bedeutung sind. Von dem Kommanditisten kann jedenfalls erwartet werden, dass er den bei den Beitrittsverhandlungen übergebenen Prospekt im Rahmen einer Plausibilitätskontrolle dahin überprüft, ob dieser ein in sich schlüssiges Gesamtbild über das Beteiligungsangebot gibt und ob die darin enthaltenen Informationen, soweit dies mit zumutbarem Aufwand zu überprüfen in der Lage ist, sachlich richtig und vollständig sind. Diesen Kriterien hat der Treuhänder des SHB Altersvorsorgefonds nicht entsprochen. Der Prospekt hat allein schon durch die Bezeichnung des Fonds als „SHB Altersvorsorgefonds“ den irreführenden Eindruck erweckt, dass dieser gezielt zur Altersvorsorge geeignet sei. Der Bundesgerichtshof hält dies aber für missverständliche und widersprüchliche Angaben, die dem Treuhänder hätten auffallen müssen.

SHB Altersvorsorgefonds: Schadensersatzansprüche sind verjährt
Für viele Anleger des SHB Altersvorsorgefonds, kommt dieses Urteil allerdings zu spät. Regelmäßig wird die absolute Verjährungsfrist von 10 Jahren abgelaufen sein. Schadensersatzansprüche sind danach nicht mehr möglich. Den Ratenzahlern sowie den Anlegern des SHB Altersvorsorgefonds mit der Variante „Clevere KOMBI“ bleibt allerdings die Möglichkeit, noch offene Zahlungen auf ihre Kommanditeinlage zu verweigern. Dazu muss die Beteiligung als Kommanditist beendet werden.

SHB Altersvorsorgefonds: Persönliche Haftung auf volle Zeichnungssumme

Vielen Anlegern ist nicht einmal bewusst, dass sie sich als Kommanditist an einer Kommanditgesellschaft beteiligen und damit eine persönliche Haftung in Höhe der Zeichnungssumme übernommen haben. Für die Anleger der Variante „Clevere KOMBI“ bedeutet das, dass sie gegebenenfalls für die zweite offene Hälfte ihrer Beteiligung haften, da es keine Gewinne gegeben hat, mit denen die zweite Hälfte aufgefüllt sein könnte. Die Ausschüttung oder Bonuszahlung zählen nicht! Es gab nie Gewinne, aus denen die zweite Hälfte hätte aufgefüllt werden können. Gleiches gilt für Ratenzahler, die bei regelmäßigem Einzahlen immer noch einen erheblichen Betrag ihrer Gesamtzeichnungssumme offen haben.

SHB Altersvorsorgefonds: Stellung als Kommanditist beenden!
Viele Anleger glauben, dass sie einfach die Zahlungen einstellen können. Dies ist nicht zutreffend. Anleger gehen dabei ein hohes Risiko ein, denn so lange sie Kommanditist sind, besteht auch die Zahlungsverpflichtung. Die Stellung als Kommanditist muss beendet werden. Solange dies nicht geschehen ist, schuldet der Kommanditist die offene Zeichnungssumme.

Quelle: Rechtsanwalt  Jochen Resch

 

5 Comments

  1. RA Jens Reime Sonntag, 25.06.2017 at 16:11 - Reply

    Das Recht zur fristlosen Kündigung wegen Falschberatung bedeutet nicht,
    dass in der dann folgenden Auseinandersetzungsbilanz nach vorzeitigen Ausscheiden aus der Fondsgesellschaft zugunsten des Anlegers die Schulden durch Fremdfinanzierung verschwinden. Sie würden zu einer Nachzahlungspflicht zu Lasten des Anlegers in einer Höhe führen, die mit den überschaubaren monatlichen Ratenbeträgen nichts mehr zu tun hat. Der Anleger müsste schlimmstenfalls wieder anwaltliche hilfe beanspruchen, um seine Schulden als ausgeschiedener Gesellschafter abstottern zu dürfen.

    Gleiches gilt auch im Falle der Insolvenz der Fondsgesellschaft.

    Entsprechendes drückt sich auch in der Rechtsordnung und im BGH – Urteil von 2011 ( II ZR 224/08 ) aus, als ein Falkfonds – Anleger mit seinen Schadensersatzansprüchen gegen Ansprüche des Insolvenzverwalters aufrechnen wollte.

  2. Jochen Resch, Rechtsanwalt Sonntag, 25.06.2017 at 11:43 - Reply

    Und Falle des SHB Altersvorsorgefonds sind zudem Schadensersatzansprüche wohl verjährt. Aber es hilft den Ratenzahlern und denjenigen mit der „Clevere Combi“ Variante.

  3. RA Jens Reime Samstag, 24.06.2017 at 18:59 - Reply

    Was bedeutet dieses Urteil für die übrigen Anleger des SHB Altersvorsorgefonds?

    Nichts!

    Die betroffene, ehemalige und ausgetauschte Treuhänderin ist insolvent!

    https://www.diebewertung.de/fidelitas-vermoegensverwaltung-treuhand-gmbh-insolvenzeroeffnung/

    • Arbab Samstag, 24.06.2017 at 22:09 - Reply

      Ist doch super: Ein „Anlegerschutzanwalt“ kann sich werbewirksam ein gewonnenes Verfahren beim BGH auf die Fahne schreiben, der Anleger geht trotzdem leer aus. Geil, oder?

      Frage eines Nicht-Juristen: Wer zahlt denn das Anwaltshonorar, wenn beim Verurteilten nichts mehr zu holen ist?!?

      • RA Jens Reime Sonntag, 25.06.2017 at 11:47 - Reply

        Der fragliche Kollege, wird sicherlich wie üblich Vorkasse vom Anleger oder der Rechtsschutzversicherung genommen haben.

        Und ob die Treuhänderin nun insolvent wird oder nicht, lies sich mangels göttlicher Eingebung sicherlich nicht vorhersagen.

        Eine solche dürfte aber der Anlageberater gehabt haben, als er – wie bei SHB-Fonds üblich – eine sichere Altersvorsorge durch einen teilweisen Blindpool versprach und bei Klageeinreichung wegen seiner Arbeitsweise und der vielen „zufriedenen Kunden“ bestimmt schon pleite war.

        Allerdings dürfte diese Treuhänderin erkenn- und vorhersehbar mit einer Vielzahl von Verfahren überzogen worden sein – viele Jäger sind der Hasen Tod…

        In solchen Fällen sollte nur mit einer Rechtsschutzversicherung geklagt werden.

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