SAM AG Daniel Fritsch- Michael Hollenbach,Michael Frank Oberle und Christine Kaufmann-Mitetilung der Staatsanwaltschaft Mümchen I

In einem unter dem Az.: 324 Js 129882/11 bei der Staatsanwaltschaft München I geführten Ermittlungsverfahren wegen Verdacht des gewerbsmäßigen Betruges kaufte die Beschuldigte SAM Finanz AG bzw. nach Umfirmierung SAM Management Group AG im Zeitraum 2009 bis Februar 2012 von privaten Anlegern deren Rechte und Ansprüche aus bestehenden Lebensversicherungs-, Unfallversicherungs-, Rentenversicherungs-, Rückdeckungsversicherungs- und Bausparverträgen, Wertpapieranlage-, Depot-, Beteiligungs- und Fondverträgen zu einem Festpreis auf, um die Versicherungsverträge sodann über auf Provisionsbasis eingeschaltete deutsche Rechtsanwälte zu kündigen und die erhaltenen Rückkaufswerte anderweitig zu investieren. Der Kaufpreis wurde dabei an die Versicherungsnehmer in Raten über eine Vertragslaufzeit von 3-15 Jahren ausgezahlt. Das Anlagemodell wurde unter der Produktbezeichnung „CASHSELECT“ u.a. von der Fa. Bestlife Select AG vertrieben.

Es besteht der Verdacht, dass die Beschuldigten den Anlegern in schriftlichen und im Internet verfügbaren Informationen, Produktbeschreibungen und Prospekten sowie über (Unter-) Vertriebspartner bewusst wahrheitswidrig einen festen Kaufpreis in Höhe von bis zum Doppelten des investierten Rückkaufswertes/Guthabens/Anteilwertes garantierten, um die Anleger zum Verkauf und zu einer Investition zu veranlassen und sich an den eingebrachten Geldern unter anderem zu bereichern. Tatsächlich fanden keine oder in nur geringem Umfang rentable Investitionen statt und die Zahlungen an Anleger wurden hauptsächlich aus neu von Anlegern eingebrachten Geldern geleistet.

Veranwortliche Direktoren und Angehörige der Geschäftsleitung waren im betreffenden Zeitraum der Beschuldige Fritsch, Daniel Sebastian Alois, geb. 14.07.1978; der Beschuldigte Hollenbach, Michael, geb. 08.08.1968; der Beschuldigte Oberle, Michael Frank, geb. 29.12.1963. Ebenfalls als mitbeteiligt geführt wird die Beschuldigte Kaufmann, Christine, geb. 28.07.1967.

Die Staatsanwaltschaft München I führt in der vorliegenden Strafsache neben den Ermittlungen zur Strafverfolgung zugleich ein Rückgewinnungshilfeverfahren zugunsten der durch die Straftat Geschädigten durch. In diesem Zusammenhang wurden, folgende Vermögenswerte des Beschuldigten von der Staatsanwaltschaft gemäß §§ 111b ff StPO einstweilen gesichert:

Bei dem Beschuldigten Hollenbach Michael wurden die Forderungen gegenüber der Barclays Bank PLC, vertreten durch den Vorstand, Bockenheimer Landstr. 38-40, 60323 Frankfurt (derzeit kein pfändbares Guthaben) sowie der Stadt- und Kreissparkasse Rothenburg ob der Tauber, vertreten durch den Vorstand, Kapellenplatz 7, 91541 Rothenburg ob der Tauber (derzeit pfändbares Guthaben in Höhe von 1.416,68 €) und der Continentalen Lebensversicherung AG, vertreten durch den Vorstand, Baierbrunner Str. 31-33, 81379 München (derzeit kein pfändbares Guthaben) gepfändet.

Bei der Beschuldigten Kaufmann Christine wurde Bargeld in Höhe von 10.000 € gepfändet und bei der Hinterlegungsstelle des Amtsgerichts München zum Geschäftszeichen 38 HL 577/13 hinterlegt. Desweiteren wurden die Forderungen gegenüber der VR Bank Landsberg-Ammersee eG, vertreten durch den Vorstand, Ludwigstr. 162, 86899 Landsberg (derzeit kein pfändbares Guthaben) gepfändet.

Bei dem Beschuldigten Fritsch Daniel Sebastian Alois wurden die Forderungen gegenüber der Sparkasse Hanau, vertreten durch den Vorstand, Am Markt 1, 63450 Hanau sowie der Kreis- und Stadtsparkasse Wasserburg/Inn, vertreten durch den Vorstand, Rosenheimer Str. 1, 83512 Wasserburg/Inn und der Kreissparkasse Tübingen, vertreten durch den Vorstand, Sparkassen Carré, Mühlbachäckerstr. 2, 72072 Tübingen (jeweils derzeit kein pfändbaren Guthaben wegen bestehender Vorpfändungen) gepfändet. Ebenfalls gepfändet wurden die Forderungen gegenüber der DekaBank Deutsche Girozentrale, vertreten durch den Vorstand, Mainzer Landstr. 16, 60325 Frankfurt (es besteht ein Depot, Wert unbekannt).

Weitere Vermögenswerte konnten bisher nicht ermittelt werden.

Ziel des Rückgewinnungshilfeverfahrens ist es, den durch die Straftat betroffenen Geschädigten einen (ggf. teilweisen) finanziellen Ersatz zu ermöglichen.

Der vom Gesetz vorgesehene Ablauf sieht dabei vor, dass jeder/jede Geschädigte selbst aktiv wird. Im Regelfall muss daher jede/jeder seine/ihre eventuellen Ersatzansprüche selbst gerichtlich geltend machen und kann anschließend mit Zwangsvollstreckungsmaßnahmen auf die von der Staatsanwaltschaft sozusagen stellvertretend gesicherten Vermögenswerte Zugriff nehmen. Nur dort, wo der/dem Geschädigten unmittelbar durch die Straftat ein beweglicher Gegenstand entzogen wurde und genau dieser Gegenstand von der Staatsanwaltschaft in amtlichen Gewahrsam genommen wurde (und dieser amtliche Gewahrsam noch besteht), reicht ein einfacher Herausgabeantrag nach § 111k StPO aus.

Die Erfolgsaussichten eines gerichtlichen Zivil- und Zwangsvollstreckungsverfahrens werden durch diese Nachricht nicht berührt, d.h. Sie müssen sich selbst vorab überlegen, ob sich die Beschreitung des Rechtswegs für Sie, auch unter Berücksichtigung der dabei anfallenden Kosten, überhaupt lohnt. In diesem Zusammenhang kann auch die Einschaltung eines Rechtsanwalts für Sie sinnvoll sein, durch den allerdings weitere Kosten entstehen.

Bitte bedenken Sie, dass Sie – abgesehen vom oben genannten Sonderfall nach § 111k StPO – nur im Wege der Zwangsvollstreckung auf die gesicherten Vermögenswerte Zugriff nehmen können. Dies setzt immer einen zivilrechtlichen Titel voraus. Solche Titel können Vollstreckungsbescheide, vollstreckbare Urteile oder ähnliches sein, die Vollstreckung kann, je nach Sachlage, auch aufgrund einer einstweiligen Verfügung oder eines Arrests möglich sein. Details hierzu müssten Sie, soweit Sie sich nicht selbst auskennen, ggf. mit einem Anwalt erörtern. Unter Umständen bedarf die Zwangsvollstreckung in das gesicherte Vermögen auch noch der Zulassung durch den Richter (§ 111g StPO) und/oder eines Rangrücktritts der Staatsanwaltschaft, zu dem wiederum eine richterliche Zulassung erforderlich ist (§ 111h StPO).

Das in der Zwangsvollstreckung herrschende Prioritätsprinzip (umgangssprachlich: „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“) gilt auch in diesem Verfahren. Die Erfolgsaussichten für die Durchsetzung der Schadensersatzansprüche sind daher bei einem schnellen Zugriff wesentlich höher.

Die Aufrechterhaltung der staatsanwaltschaftlichen Sicherungsmaßnahmen für die Geschädigten ist zudem zeitlich begrenzt. Da nicht absehbar ist, wie lange das befasste Gericht die auch zu Ihren Gunsten erwirkten Sicherungsmaßnahmen aufrecht erhalten wird, wird Ihnen dringend empfohlen, umgehend selbst tätig zu werden.

Haben Sie bitte Verständnis, dass die Staatsanwaltschaft keine Ratschläge zum Verfahren oder Auskünfte zu Erfolgsaussichten geben kann und darf und eine weitergehende Auskunftserteilung daher nicht erfolgen wird.

4 Comments

  1. Brunhilde Donnerstag, 16.06.2016 at 15:28 - Reply

    Es ist eine ungeheuerliche Farce,was mit unseren Geld geschehen ist.Jetzt macht uns der sogenannte Verbraucheranwalt Schuldte ein Angebot.Dieses ist so lächerlich.Wir sollen von den Parteien(die Verbrecher die uns das eingebrockt haben) Oberele,Meier und Hollenbach zwischen 5-10 Prozent der Anlagesumme erhalten.Die Anwaltsgebühren der 3 Herren zahlen natürlich wir.Sowas nennt man geschäftlich einen erfolgreichen Deal.Wir bekommen z.b. 400€ und müssen die Anwaltskosten der Herren,Oberele,Meier und Hollenbach bezahlen.Das ist der nächste Kriminelle Deal dieser Herren.Wir bekommen 400€ und bezahlen dann vielleicht auch 400€ oder auch mehr und die Anwälte diese Herren,erstatten diesen vielleicht 300€ zurück.Somit haben die Kosten pro Anleger aus eigener Tasche vielleicht 100€. Es ist traurig wie unser Rechtssystem funktioniert und diese Verbrecher geschützt werden.

  2. Schlimmer Finger Samstag, 17.10.2015 at 11:02 - Reply

    Herr Hollenbach arbeitet jetzt bei Strasser Capital.Er bekommt hier 4000 € im Monat gezahlt und fährt einen Firmenwagen der Strasser Capital.Es ist eine Farce,dass der Saubermann Konstantin Strasser,diesen kriminellen beschäftigt.Herr Strasser hatte in der Vergangenheit mehrfach betont,dass er mit den Sam Vorständen nichts zu tun hat.Desweiteren arbeitet Herr Michael Hollenbach für das Online Portal Bayern Depesche und veröffentlicht hier positive Berichte für Strasser Capital.Der Kontakt läuft über einen Journalisten mit den Namen Markus Fischer.Dieses Portal ist höchst dubios,der Firmensitz ist in Neuseeland.Es bestehen auch Kontakte zur rechtsextremen NPD.Es schreibt z.b für die Bayern Depesche ein Herr Jürgen Werner Gansel,dieser ist NPD Mitglied und laut Verfassungsschutz,wurde er als sehr rechtsextrem eingestuft.Ich weiß nicht ob es im Sinne der Strasser Capital ist,auf solchen dubiosen Seiten aufzutauchen bzw. genannt zu werden.Herr Konstantin Strasser hat alles andere als rechtsextreme Ansichten.Das aber ein Herr Hollenbach hier im Namen der Strasser Capital Artikel schreiben lässt,wirft kein gutes Licht
    Herr Oberle ist auch so ein Krimineller Gauner!

  3. Ivan Gurkowitsch Samstag, 17.10.2015 at 03:03 - Reply

    Warum werden solche Betrüger nicht in den Steinbruch zum arbeiten geschickt…?
    Damit sie endlich mal am eigenen Körper spüren, was Arbeit ist…!
    Ich wäre gerne der Aufseher…unentgeltlich würde ich mich für diese Gauner zur Verfügung stellen! Nur mit einer Peitsche!!!

  4. Ivan Gurkowitsch Samstag, 17.10.2015 at 02:55 - Reply

    Michael Hollenbach und Dieter Kaufmann haben nachweislich Menschen betrogen!!! SAM AG Schweiz…

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