Na endlich! Über vier Jahre nach der Insolvenz eines dubiosen Investmentunternehmens müssen sich nun drei Geschäftsleute aus der Region Rostock vor Gericht verantworten. Vier Jahre später. Das ist ja fast Lichtgeschwindigkeit – zumindest für die deutsche Justiz.
40 Prozesstage – für den ganz besonderen Service
Der Prozess beginnt am 28. Januar vor der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Rostock. Und weil man sich bei der Justiz gerne Zeit lässt, sind gleich 40 Verhandlungstage bis Mitte Juni angesetzt. Man will ja gründlich sein! Schließlich geht es hier nicht nur um Verstöße gegen das Kreditwesengesetz, sondern auch um einige weitere „Kleinigkeiten“ wie Kapitalanlagebetrug, Insolvenzverschleppung und Bankrott.
Millionen eingesammelt – und dann einfach weg?
Die Staatsanwaltschaft wirft den drei Angeklagten – darunter ein Vater-Sohn-Duo und ein Rechtsanwalt – vor, über eine Holdinggesellschaft in Bentwisch von 2018 bis 2021 Anleihen und festverzinsliche Immobiliendarlehen herausgegeben zu haben. Das Problem? Die rund 300 Anleger, die insgesamt 10 Millionen Euro investiert haben, dürften ihre Rendite wohl eher in Form einer Gerichtsposse als in barer Münze erhalten.
Dabei hätte man die Sache früher durchschauen können: Die Finanzaufsichten in Deutschland und Liechtenstein hatten bereits vor den Anleihen gewarnt. Aber gut, offenbar braucht es bei manchen Dingen ein wenig mehr Geduld – so ungefähr vier Jahre.
Maskendeals ohne Masken – eine kreative Geschäftsidee
Doch das war noch nicht alles! Die Beschuldigten hatten 2020 noch eine weitere brillante Idee: Eine Beteiligung an einer Firma, die angeblich Millionen Schutzmasken produzieren sollte – mit satten 12 Prozent Zinsen für die Investoren! Dumm nur, dass die Maskenproduktion nie stattfand. Die Firma ging einfach pleite, und das schöne Geld war weg.
Und weil das offenbar nicht genug war, wirft man den Männern noch Betrug mit medizinischen Masken während der Corona-Pandemie vor. Na, wenn schon betrügen, dann wenigstens thematisch passend zur Zeit.
Ein Angeklagter schon in U-Haft – die anderen noch auf freiem Fuß
Einer der drei Angeklagten sitzt immerhin schon länger in Untersuchungshaft – offenbar ist man sich also doch nicht ganz sicher, ob man ihn weiter frei herumspazieren lassen sollte. Bis zur rechtskräftigen Verurteilung gelten jedoch alle drei als unschuldig, darauf weist das Landgericht vorsorglich hin.
Mit einem Urteil ist übrigens frühestens im Juni 2025 zu rechnen. Bis dahin könnte man fast meinen, die Angelegenheit sei längst vergessen – zumindest für die betrogenen Anleger, die wohl wenig Hoffnung auf Wiedergutmachung haben.
Fazit: Wenn man in Deutschland mit Millionenbetrug durchkommen will, sollte man sich auf eine lange Wartezeit einstellen. Zum Glück gibt’s ja noch Zinsen – nur halt für die Falschen.
Man muss nur dreist und hoch genug bescheißen – oder an den richtigen Stellen sitzen, dann klappt das mit den Betrügereien in Deutschland hervorragend. Wie nennt man das doch so schön: Systemrelevant.
Wie sagt Frau Staatsanwältin Brorhilker : Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen.