Ein US-Bundesgericht hat der Regierung von Präsident Donald Trump beim geplanten massiven Stellenabbau bei der Katastrophenschutzbehörde FEMA einen deutlichen rechtlichen Rückschlag versetzt.
Bundesrichterin Susan Illston entschied in San Francisco, dass das US-Heimatschutzministerium rechtswidrig gehandelt habe, als es darauf hinwirkte, die Belegschaft der Federal Emergency Management Agency nahezu zu halbieren.
Nach Auffassung des Gerichts hat das Heimatschutzministerium damit Befugnisse an sich gezogen, die eigentlich bei FEMA selbst liegen.
Hintergrund ist ein Bundesgesetz, das nach den Erfahrungen mit Hurrikan Katrina im Jahr 2005 verabschiedet wurde. Es untersagt dem Heimatschutzministerium, die Befugnisse, Aufgaben oder Funktionen von FEMA wesentlich einzuschränken.
Genau das sei durch die geplanten Personalkürzungen jedoch geschehen, so das Gericht.
Besonders betroffen waren sogenannte Reservisten. Dabei handelt es sich um zeitweise eingesetzte Mitarbeiter, die vor allem bei Naturkatastrophen, Überschwemmungen, Stürmen oder anderen großen Notlagen aktiviert werden.
Die Regierung hatte vorgesehen, die Verträge Tausender dieser Einsatzkräfte nicht mehr zu verlängern.
Gewerkschaften gingen dagegen vor Gericht. Sie argumentierten, dass ein derart massiver Personalabbau die zentrale Aufgabe von FEMA gefährde: schnelle Hilfe bei Katastrophen.
Richterin Illston folgte dieser Argumentation zumindest in wesentlichen Punkten.
In ihrer Entscheidung erklärte sie, es gebe keine ausreichenden Hinweise darauf, dass die drastische Personalentscheidung auf einer nachvollziehbaren und sachlich begründeten Prüfung beruhe.
Konkrete Strafen oder Gegenmaßnahmen ordnete das Gericht zunächst noch nicht an. Über mögliche Konsequenzen soll in einer gesonderten Entscheidung im kommenden Monat befunden werden.
Die Gewerkschaften können bis dahin weitere Stellungnahmen dazu einreichen, welche Maßnahmen das Gericht anordnen sollte.
Der Streit um FEMA ist Teil einer umfassenderen Auseinandersetzung über den massiven Personalabbau innerhalb der US-Bundesverwaltung unter der Trump-Regierung.
Die beteiligten Gewerkschaften hatten ihre Klage Anfang des Jahres erweitert, nachdem bereits zuvor zahlreiche Stellenstreichungen in verschiedenen Bundesbehörden angekündigt worden waren.
Nach Angaben des Gerichts plante FEMA für das kommende Haushaltsjahr noch mit rund 11.383 Beschäftigten. Das entspräche ungefähr der Hälfte der früheren Personalstärke.
Besonders kritisch bewertete die Richterin, dass für genau diese Zahl offenbar keine nachvollziehbare sachliche Grundlage dokumentiert worden sei.
Präsident Trump hatte FEMA in der Vergangenheit grundsätzlich infrage gestellt. Er brachte sogar eine mögliche Abschaffung der Behörde ins Gespräch und vertrat die Position, dass die einzelnen Bundesstaaten künftig stärker selbst für Katastrophenschutz und Notfallvorsorge verantwortlich sein sollten.
Im vergangenen Jahr setzte Trump zudem einen Rat ein, der die Arbeit und Struktur von FEMA überprüfen sollte.
Bemerkenswert ist auch ein zweiter Teil der gerichtlichen Entscheidung.
Richterin Illston kritisierte FEMA- und DHS-Verantwortliche dafür, dass sie über geplante Stellenkürzungen über den Messenger-Dienst Signal auf privaten Mobiltelefonen kommuniziert und entsprechende Nachrichten anschließend gelöscht hätten.
Diese Nachrichten hätten nach Einschätzung des Gerichts für das Verfahren relevant sein können.
Die Richterin kündigte deshalb an, künftig davon auszugehen, dass die verschwundenen Signal-Nachrichten für die Regierung ungünstige Informationen enthalten haben könnten.
Das ist juristisch besonders brisant, weil Behörden verpflichtet sind, relevante Unterlagen und Kommunikation in laufenden Verfahren ordnungsgemäß aufzubewahren.
Damit steht die Trump-Regierung beim Umbau von FEMA nun vor einem erheblichen Problem.
Einerseits verfolgt sie weiterhin das Ziel, den Bundesapparat zu verkleinern und mehr Verantwortung auf die Bundesstaaten zu übertragen.
Andererseits hat ein Gericht nun festgestellt, dass dieser Umbau bei FEMA gesetzliche Grenzen überschritten hat.
Gerade bei einer Katastrophenschutzbehörde stellt sich zudem eine grundsätzliche Frage:
Wie weit darf eine Regierung eine Behörde verkleinern, deren Leistungsfähigkeit sich oft erst dann zeigt, wenn Hurrikans, Überschwemmungen, Waldbrände oder andere Katastrophen bereits eingetreten sind?
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