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Rechtsbeschwerde III ZB 20/24 LIGNUM Sachwert Edelholz AG

geralt (CC0), Pixabay
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Dr. Nobis u.a. ./​. Hungerland

Gegen den Musterentscheid des Kammergerichts – 8. Zivilsenat – vom 4. März 2024 (Az.: 8 Kap 1/​21) ist beim Bundesgerichtshof (Az.: Ill ZB 20/​24) neben den Rechtsbeschwerden sämtlicher Musterbeklagten (vgl. Veröffentlichung im Bundesanzeiger vom 27. März 2024) auch Rechtsbeschwerde durch die Musterklägerin und 14 Beigeladene eingelegt worden.

 

Karlsruhe, den 28. Mai 2024

Bundesgerichtshof

Der stellvertretende Vorsitzende des III. Zivilsenats
Dr. Remmert

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