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Rechtsanwalt Rober D. Buchmann von der Kanzlei Rössner Rechtsanwälte-Ihre Berichterstattung dient doch auch dem Mandanteneinsammeln

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Was mache Rechtsanwälte so in Ihren berichten schreiben, da kann man nur den Kopf schütteln. Alle diese Veröffentlichungen, egal von welchem Anwalt, dienen natürlich auch der Mandatsgewinnung scherzhaft auch „Mandantenfängerei“ genannt. Klappern gehört zum Geschäft, einverstanden. Liest man dann aber den Text dieser Veröffentlichung, dann macht man hier gleich nochmals „andere schlecht“ um selber davon zu profitieren. Diesem Vorwurf sieht sich die Kanzlei natürlich ausgesetzt. Zitat: „Das Urteil stellt einen großen Schritt für die Anleger zur Aufarbeitung ihres Schadens dar. Es macht daher aus unserer Sicht wenig Sinn, sich irgendwelchen anonymen Interessengemeinschaften oder sog. Sammelverfahren anzuschließen, denen es im eigenen Interesse vorrangig auf die Einsammlung vieler Geschädigter ankommt. Stattdessen sollte zügig und konsequent auf Grundlage des erstrittenen Urteils im Einzelfall vorgegangen werden.“, so Rechtsanwalt Robert D. Buchmann, von der Bankrechtskanzlei Rössner Rechtsanwälte, München. Zitat Ende Verehrter Herr Rechtsanwalt Buchmann, was ist anders wenn der sich bei  Ihnen meldet? Wollen Sie mit der Werbung kein Geld verdienen?

 

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