RA Dr. Walter Späth zu Lombard Classic / Erste Oderfelder / Lombardium

Der Anwalt äußert sich wie folgt: „Anleger, die ihr Geld z.B: in die Modelle Lombard Classic III bei der Ersten Oderfelder Beteiligungsgesellschaft investiert haben, warten weiter auf ihr Geld.“ Unter Bezugnahme auf die Untersagungsverfügung der BaFin vom 04.12.2016 merkt er an, dass es ihm nicht verständlich sei, warum die Verwertung der Pfänder so schwierig sei.Staatsanwaltschaft hat bereits Ermitlungen in Sachen Lombardium und Erste Oderfelder aufgenommen, auch wenn bis zum Beweis des Gegenteils die Unschuldsvermutung gilt.

 

Er empfiehlt das übliche: Vermittlerhaftung, Geschäftsführer und Treuhänder.

One Comment

  1. fb Montag, 18.04.2016 at 16:45 - Reply

    Gemeint ist wohl 2015. Was Anderes fällt auf: Da die LOMBARD- Pfänder in der Regel nur für drei Monate vergeben werden und nur um nochmals drei Monate verlängert werden können müssten jetzt fast alle Pfänder wieder ausgelöst sein. Es müssten bei dem Treuhänder schon mittlerweile hohe Millionenbeträge liegen, da ja seit Mitte 2015 (bis auf ganz wenige Ausnahmen) keine Auszahlungen geleistet wurden. Auch bei der Untersagungsverfügung der BAFin müsste sich das Thema weitgehend erledigt haben, es sei denn die Inhabergrundschuldbriefe sind nichts wert. Auch dort sind die drei Monate sicher auch die sechs Monate wohl schon vorbei. Werden diese alles Klagen, weil nicht eingelöst (weil leichsinnig vergeben) werden?

    Auch die lange angekündigte Webseite sagt -außer bekannten Sachen- nur Floskeln. Es wird zwar geschrieben „das ständig neue Fragen und Antworten hinzugefügt werden“, es gibt aber weder neue Fragen, geschweige denn irgendeine Information für die Anleger. Auch das angekündigte „Forum“ bleibt weiter eine Ankündigung.

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