Proven Oil Canada – bahnbrechendes Urteil für POC Anleger

Das Landgericht Berlin hat einem von Witt Rechtsanwälte PartGmbB (Heidelberg, Berlin, München) vertretenen POC-Anleger Schadensersatz zugesprochen. Er erhält nach Rückabwicklung seine volle Einlagesumme zurück und kann so einen möglichen Totalverlust vermeiden. Nach Ansicht des LG Berlin ist der Emissionsprospekt der POC Growth 2. GmbH & Co. KG fehlerhaft, der Anleger werde durch den Prospekt nicht über alle für die Anlageentscheidung wesentlichen Aspekte unterrichtet. Das Urteil würde damit für eine Vielzahl von POC-Anlegern gelten und gerade nicht nur für den Einzelfall. Als Gründungsgesellschafter der POC Growth 2. GmbH & Co. KG müssen die POC Growth 2. Verwaltungs GmbH sowie die Treuhandkommanditistin der Fondsgesellschaft, die HVT HanseVermögen, dem betroffenen Anleger über 40.000,00 € zahlen.Wie Witt Rechtsanwälte bekanntgaben, handelt es sich um das bundesweit erste stattgebende Schadensersatzurteil wegen Prospektfehlern im Zusammenhang mit den POC-Gesellschaften.

Der Erfolg wurde möglich durch eine von Witt Rechtsanwälte intensiv durchgeführte Prospektanalyse und der Aufdeckung der diesbezüglichen Fehlerhaftigkeit des Prospekts. Rechtsanwältin Anna Zajac, die das Verfahren geführt hat, weist darauf hin, dass der Fehler bislang möglicherweise nur Fälle betrifft, bei denen ein Beitritt zur Gesellschaft nach dem 31.12.2011 erfolgte, jedoch auch weitere POC-Fondsgesellschaften und deren Anleger davon betroffen sein könnten.

Ende 2008 hat die POC-Gruppe die erste Fondgesellschaft ins Leben gerufen. Seitdem sind bis zum Jahr 2012 insgesamt neun Fondsgesellschaften entstanden, die nunmehr alle liquidiert werden sollen. Statt der versprochenen Rendite in Höhe von 12 % p.a. sollen sich nun mehrere tausend Anleger mit einem möglichen Totalverlust abfinden. Trotz der Vermutungen vieler Anleger, dass das Scheitern des Konzepts nicht nur der globalen Ölpreissenkung geschuldet ist, blieben die Verantwortlichen der POC-Gruppe von der Haftung bislang verschont.

Witt Rechtsanwälte empfehlen Anlegern der POC-Fonds, sich umgehend im Hinblick auf etwaige Schadensersatzansprüche beraten zu lassen. Ansprechpartnerin bei Witt Rechtsanwälte ist Frau Rechtsanwältin Anna Zajac.

Pressekontakt:
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Hans Witt
Witt Rechtsanwälte, Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, PartGmbB
Häusserstrasse 14
69115 Heidelberg
Tel. 06221 43401-11 Fax 06221 43401-40

One Comment

  1. Stefan fischl Samstag, 22.04.2017 at 08:16 - Reply

    Ich sollte Fr Anna Zajak bzgl meiner POC ANLAGEN informieren.
    Poc 1 hatte ich in Höhe von 30000 im Feb 2011 gezeichnet.
    Poc 2 15000 im Juni 2011

    Bitte leiten Sie diese Information zum weiteren Kontakt an Fr Zayak weiter

    Mfg Stefan fischl Holunderweg 6 84130 Dingolfing

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