PR Maskenproduktions GmbH – ob Patrick Röhl dann viel Freude an der neuen Firma haben wird?

Es ist so, wie wir das schon vor fast 14 Tagen berichtet hatten. Es gibt eine neue Maskenproduktionsgesellschaft unter der Adresse des Unternehmens Adcada.

Da wo man eigentlich immer mit der adcada.healthcare gearbeitet hat. Bringt da möglicherweise irgend Jemand Vermögen vor den Anlegern in Sicherheit?

Nun, wir wissen, dass die Staatsanwaltschaft Rostock darauf schon ein Auge geworfen hat. Ob Patrick Röhl sich hier über mögliche Folgen aus diesem „Slapstick“ bewusst ist, wissen wir nicht.

Amtsgericht Rostock Aktenzeichen: HRB 15068 Bekannt gemacht am: 30.09.2020 23:01 Uhr
In ( ) gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr:
Neueintragungen
30.09.2020
HRB 15068: PR Maskenproduktion GmbH, Bentwisch, Heydeweg 5, 18182 Bentwisch. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.09.2020. Geschäftsanschrift: Heydeweg 5, 18182 Bentwisch. Gegenstand: Herstellung und Vertrieb von persönlicher Schutzausrüstung (Import und Verkauf von Herstellungsgeräten und Material für die Produktion sowie der Vertrieb von Mund-Nase-Schutzmasken, Hygieneartikeln und nicht zulassungspflichtigen Gesundheits(-schutz-)Produkten) und Arbeitsschutzkleidung sowie Herstellung und Vertrieb von PSA-Artikeln zum Zwecke des Gesundheitsschutzes und zum Zwecke der Infektionsprophylaxe (Schutzhelme, Schutzbrillen, Schutzschilde, Gehörschutzmittel, Atemschutzgeräte, Sicherheitsschuhe, Schutzhandschuhe, Schutzkleidung, Auffanggurte, Rettungswesten, Stechschutzkleidung, Hautschutzmittel). Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Röhl, Patrick, Rostock, *04.05.1983, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2 Comments

  1. Gerhard Winter Donnerstag, 01.10.2020 at 14:30 - Reply

    Mich würde ein Artikel interessieren, was die Kühns in den verschiedenen Szenarien eventuell zu erwarten haben. Freiheitsstrafe ?

    • Der Geheilte ... Donnerstag, 01.10.2020 at 17:34 - Reply

      Zunächst einmal müsste die Staatsanwaltschaft die kompletten Kühn – Truppen erstmal beispielsweise wegen Flucht – und Verdunkelungsgefahr, Verdeckung oder Vertuschung von Straftaten, Verabredung zum bandenmäßigen Betrug, Kapitalanlagebetrug u.a. festsetzen.
      So lange das nicht passiert, machen die „Dumpfbacken“ weiter, wie gehabt. Und wie durch ein Wunder, wird das Nachweisen von Straftaten durch diesen Zeitverlust immer schwerer. Denn das Nachweisen von Betrug, und das wird wahrscheins der schwerste Vorwurf sein, ist unheimlich schwierig. Es könnte ja dann auch sein, aus Versehen, hab ich nicht gewusst, das hat der Herr Niemand oder die Frau Keiner gemacht usw. die ganze Palette…………..
      Also um auf Ihre Frage zurückzukommen : Von „es passiert strafrechtlich gar nix “ bis zu „Freiheitsentzug“ ist alles möglich, wie immer eigendlich in Deutschland. Traurig Traurig….

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