P&R – Ein Sinnlosangebot der Rechtsanwaltskanzlei LPA GG Legal Tax aus Hamburg??

Nun, im Zusammenhang mit dem Insolvenzverfahre P&R ist man ja schon so einiges gewöhnt, aber das hier könnte dann möglicherweise eine neue Qualität haben.

Jeder Anwalt, mit Verlaub Herr Pinkernell, muss natürlich auch irgendwie von etwas leben und seine Rechnungen bezahlen. Schön, dass Ihre Tätigkeit in dem Fall für die geneigten Anleger, die ihrem Vorschlag annehmen, dann kostenfrei sein soll. Nun, wir gehen allerdings davon aus, dass sie dann von ihrem Auftraggeber bezahlt werden. Völlig in Ordnung, aber dann sagen sie das doch auch bitte ganz klar.

Und aus der Vergangenheit weiß ich, dass das mit dem „Überreden nur die zweitbeste Lösung“ ist – Überzeugen ist die beste Lösung. Ob Ihnen das mit diesem Schreiben wirklich gelingt?

Zitat:

Ankauf der lnsolvenzforderungen durch Investmentfonds:
Haftungsbefreiung der Vertriebe

Sehr geehrte Damen und Herren,

endlich haben wir irn Zusammenhang mit dern Thema P&R auch einmal eine
erfreuliche Nachricht für Sie: wie Sie wissen, sind in den Verträgen, mit denen
die Anleger ihre lnsolvenzforderungen an die luxemburgische Tochter
von York Capital verkaufen und abtreten, etwaige Ansprüche der Anleger
gegen ihre jeweiligen Vertriebspartner ausdrücklich ausgenommen worden.
Wir haben hierüber noch einmal mit den Vertretern der Erwerberin gesprochen
und erfahren, dass der Grund für diesen Ausschluss darin liegt, dass
die Erwerberin kein Interesse an etwaigen Schadensersatzforderungen ge—
gen die Vertriebspartner von P&R hat.

Um dies für Sie als Vertriebspartner von P&R nutzbar zu machen, haben wir die Erwerberin zu folgender Vorgehensweise überreden können:

Die Kaufverträge mit den Anlegern werden dahingehend geändert, dass
diese zukünftig auch etwaige Schadensersatzforderungen gegen die jeweiligen
Vertriebspartner erfassen.

Die Erwerberin unterzeichnet eine von uns vorbereitete Freistellungserklärung,
in der sie gegenüber den mit uns zusammenarbeitenden Vertriebspartnern
auf die Geltendmachung etwaiger Schadensersatzansprüche aus der
Vermittlung der P&R-Verträge verzichtet.

Auf diese Weise sind mit dern Verkauf der lnsolvenzforderungen der Anleger an die Emerberin auch etwaige noch drohende Schadensersatzansprüche Ihrer Anleger Ihnen gegenüber ein für alle Mal erledigt.

Da ein solcher Verzicht nur wirksam vereinbart werden kann, wenn die Vertriebe
darin bzw. in einer entsprechenden Anlage namentlich benannt sind,
bitten wir Sie um schriftliche Mitteilunq auf dem beigefüqten Formular, ob wir
Sie als Vertriebspartner in diese Freistellunqsvereinbarunq mit aufnehmen
sollen.

Um die Vereinbarung mit der Emerberin zeitnah abschließen zu können werden
wir Rückmeldungen, die bis zum 17. Februar 2020 bei uns eingegangen
sind, berücksichtigen.

Selbstverständlich setzt diese Möglichkeit der Enthaftung voraus, dass Ihre
P&R-Kunden sich dazu entschließen, von dern Kaufangebot des Investors
Gebrauch zu machen. Denn nur wenn Ihre Kunden mit dem Verkauf ihrer
lnsolvenzforderungen auch etwaige Ansprüche Ihnen gegenüber an die Erwerberin
abtreten, kann die Verzichtserklärung der Emerberin die erhoffte
Wirkung entfalten.

Insofern regen wir in Ihrem ureigenen Interesse an, das Kaufangebot des
Investors nochmals allen Ihren P&R-Kunden zu unterbreiten, von denen Sie
glauben, dass es für sie von Interesse sein könnte.

Vorsorglich ist diesem Rundschreiben nochmals unsere Auftragsbestätigung
beigefügt, die unsere Mandanten vollständig ausgefüllt und unterschrieben
an uns zurücksenden müssen, wenn sie das Kaufangebot der Erwerberin
annehmen möchten.

Alle Anleger, von denen wir bislang keine Vertragsunterlagen und auch keine
Vollmacht erhalten haben, müssten zusätzlich die beigefügte Checkliste ausfüllen
und uns gemeinsam mit allen darin genannten Unterlagen zurücksenden.
Ergänzend sei auf unser Rundschreiben vom 24.01 2020 vemiesen.

Den Anlegern entstehen für die Erstellung und Abwicklung der Kaufverträge
durch uns keine Kosten. Voraussetzung für die Vertragsabwicklung sind allerdings
vollständige und gut lesbare Unterlagen, die uns die Anleger zur
Verfügung stellen müssen.

Die Erwerberin sichert eine Zahlung des Kaufpreises innerhalb von 30 Tagen nachdem die vollständigen Unterlagen dort vorliegen zu. Bisher hat die Emerberin die jeweiligen Kaufpreiszahlungen deutlich früher vorgenommen.

Inhalt Schreiben der Anwälte Ende

 

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