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Post von „Gewinner Zeit“-neue Abzockmasche?

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Vom „Beginn Ihrer Gewinner-Zeit“ kann keine Rede sein.

Stattdessen flattert vermeintlichen Abnehmern des Monats-Magazins „WIN!“, das „Reportagen aus aller Welt und spannende Artikel“ zu „Gewinnspielen, Luxus, Reisen, Wellness und Trends“ verspricht, eine Zahlungsforderung von 87 Euro fürs erste halbe Jahr ins Haus. Wer ein Schreiben mit ‚vielen Dank für das freundliche Telefonat‘ in diesen Tagen erhält, sollte den fälligen Betrag auf keinen Fall begleichen, der Forderung der Firma „Gewinner-Zeit“ jedoch vorsorglich schriftlich widersprechen. Mit einer neuen Abo- und Gewinnspiel-Masche versucht der fragwürdige Magazinbetreiber mit Sitz in Großbritannien zurzeit , ans Geld und die persönlichen Daten argloser Konsumenten zu kommen.

Bei der Verbraucherzentrale NRW häufen sich die Fälle, in denen scheinbare Kunden in Schreiben von „Gewinner-Zeit“ an ein Telefonat erinnert werden, in dem sie angeblich mit der Firma einen kostenpflichtigen Vertrag für mindestens ein Jahr zum Bezug ihres Gewinner-Magazins sowie die Teilnahme an einer privaten Lotterie abgeschlossen hätten. Das Perfide an Post und Plausch: Mittels unerlaubter Werbeanrufe wird wahllos Angerufenen nicht nur ein vermeintlicher Abo-Vertrag untergeschoben. Die anschließenden Bestätigungsschreiben sind auch so zurechtdatiert, dass die vierzehntägige Widerrufsfrist zur Auflösung der scheinbaren Vereinbarung bereits abgelaufen ist, wenn Angeschriebene die Zahlungsforderung erhalten. Der Zahlungsdruck auf Kunden wird durch die Behauptung noch erhöht, die unzulässigen Telefonate zur Vertragsanbahnung würden zusätzlich aufgezeichnet.

Empfänger der dubiosen Post, die sicher sind, dass sie einem Vertragsangebot von Gewinner-Zeit – weder mündlich noch schriftlich – zugestimmt haben, sollten die Forderung des Abo-Betreibers schriftlich zurückweisen und einen Nachweis darüber fordern, wie der angebliche Vertrag eigentlich zustande gekommen ist. Wer sich nicht sicher ist, ob er sich am Telefon einen Abo-Vertrag hat aufschwatzen lassen, muss auch nicht zahlen, sollte aber zur Sicherheit den rechtlichen Rat der nächsten örtlichen Verbraucherzentrale einholen.

Quelle:VBZ NRW

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