POC Urteil

Die Emissionsprospekte der POC Growth 2. GmbH & Co. KG, POC Natural 1 Gas GmbH & Co. KG, POC Growth 3. Plus GmbH & Co. KG sowie POC Growth 4. GmbH & Co. KG sind fehlerhaft. Dies bestätigte das Landgericht Berlin in zahlreichen von Witt Rechtsanwälte (Heidelberg Berlin München) geführten Klageverfahren und verurteilte die jeweiligen Gründungsgesellschafter zu Schadensersatz aus Prospekthaftung im weiteren Sinne. Diese müssen die von Witt Rechtsanwälte vertretenen Anleger so stellen, als hätten sie nie in die POC Fonds investiert. Für die Anleger bedeutet dies die Rückerstattung der investierten Anlagesumme abzüglich der erhaltenen Ausschüttungen.

Nach Ansicht des Landgerichts Berlin wurden sämtliche Anleger der POC Growth 3. Plus GmbH & Co. KG sowie der POC Growth 4. GmbH & Co. KG mit fehlerhaften Prospekten beworben. Bei den übrigen POC Fonds sind vorerst nur Anleger betroffen, die sich im Jahre 2012 oder später beteiligt haben.

Der Klageweg stellt für die Anleger möglicherweise die einzige Möglichkeit, schadlos aus der riskanten POC Anlage rauszukommen. Der von der neuen Geschäftsführung entwickelte Rettungsplan („Restart 2017“) findet zwar einige Befürworter, diese sind jedoch selten bereit, den Sanierungsbeitrag an die Fondsgesellschaften zu leisten. Ohne neues Kapital wird die neue Geschäftsführung ihren Plan nicht ins Leben rufen können. Auch steht die wirtschaftliche Durchführbarkeit des Rettungsplans unter massiver Kritik.

Die Anleger der betroffenen POC Fonds können mit guten Erfolgsaussichten Ihre Ansprüche gegen die Gründungsgesellschafter der Fonds durchsetzen. Witt Rechtsanwälte beraten Sie hierzu gerne.

Witt Rechtsanwälte

9 Comments

  1. Chris Donnerstag, 20.07.2017 at 12:14 - Reply

    Dann warten Sie doch einfach ab!!!!
    Was haben Sie eigentlich für Chips in diesem Spiel?? Anwalt auf Mandantensuche??
    Zumindest gibt es einen Anwalt unter dem Namen.
    Und warum dubiose Geschäftsführung???

  2. Chris Donnerstag, 06.07.2017 at 15:22 - Reply

    Ach ja, ganz vergessen, Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig und gehen in die Revision.
    Leider haben die Witt Rechtsanwälte auch vergessen zu erwähnen das mehrere Kammern die Prospekte als richtig angesehen haben und die Klagen abgewiesen wurden.
    Mich würde interessieren ob die Rechtsanwälte Ihre Mandanten darüber auch aufklären müssen und sie auch haften falls die Prozesse verloren gehen?

    • Stefan Meisinger Donnerstag, 06.07.2017 at 20:20 - Reply

      Es heißt Berufung, Revision gibt´s nur in Strafprozessen.
      Nichtsdestotrotz würde mich mal interessieren, woher Sie die Information haben, daß Frau Galba (alleinige Gründungsgesellschafterin) in die Berufung geht.
      Kennen Sie diese fraudulente „Dame“ persönlich oder woher kommt sonst ihr Wissen ?

      • Chris Freitag, 07.07.2017 at 09:20 - Reply

        Danke für die Belehrung, ändert aber nix an der Tatsache.
        Fraudulent musste ich googeln, und ich finde Sie sollten vorsichtig sein mit solchen Äußerungen. Nein ich kenne Frau Galba nicht persönlich.
        Habe mir auch überlegt einen Anwalt einzuschalten und mich deshalb vorher erkundigt ob es Sinn macht (habe keine RS Versicherung). Die Anwälte veröffentlichen nur wenn mal einer von Ihnen einen Erfolg hat (1. Instanz), aber von den Niederlagen liest man nie etwas, und das sind deutlich mehr. Aber ist den Anwälten wahrscheinlich auch egal, Honorar gibts ja in jedem Fall.

        • xxx Samstag, 08.07.2017 at 21:10 - Reply

          Niederlagen sind schlecht für die Außenwirkung.

          Das USA-Modell in einem Punkt besser: Geld gibt es für die Anwälte nur im Erfolgsfall in Form eines prozentualen Anteils des Schadensersatzes. Auch deshalb ist dieser dort so hoch.

        • Stefan Meisinger Samstag, 15.07.2017 at 09:37 - Reply

          Danke ebenso für Ihre Belehrung.Ändert aber auch nichts am Sachverhalt..
          Gleichwohl haben Sie meine Frage nach wie vor nicht beantwortet.
          Wenn Sie zu wissen vorgeben, daß die Urteile nicht rechtskräftig sind, dann wissen Sie auch, daß die Verantwortliche-an-der-Misere-Galba in Berufung geht.
          Ansonsten werden die Urteile nach einem Monat automatisch rechtskräftig.Das ist nun schon aber lange um.
          Also nochmal die Frage: wie können Sie wissen, daß die Urteile nicht rechtskräftig sind ?
          Ich finde, Sie sollten sich ansonsten zurückhalten, mit unbelegten Behauptungen.

          • Chris Montag, 17.07.2017 at 10:25

            Fragen sie doch einfach mal bei der neuen Geschäftsführung nach wie der aktuelle Stand der Gerichtsverfahren ist, hab ich auch gemacht.

          • Stefan Meisinger Mittwoch, 19.07.2017 at 17:10

            Hahaha, tolle Antwort Chris !
            Sie meiern etwas an die Öffentlichkeit. Und wenn Nachfragen dazu kommen, verweisen Sie an eine dubiose Geschäftsführung.
            Wissen Sie, wie man so etwas noch nennt?
            Fake-News Herr/Frau Chris !!!

  3. Chris Donnerstag, 06.07.2017 at 10:19 - Reply

    Einige Befürworter? 99% Zustimmung, und genügend Gelder sind auch zusammengekommen.
    Dient diese Seite hier nur für Anwälte um Mandanten zu gewinnen?

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