POC Proven Oil Canada und der Hinweis auf der Webseite!

Es besteht das Risiko des Totalverlusts der Einlage zzgl. Agio. Individuell können dem Anleger höhere Nachteile entstehen. Die Anbieterin kann das Ergebnis der Vermögensanlage nicht garantieren. Es ist daher nicht auszuschließen, dass die Fondsgesellschaft über die Objekt- und Betreibergesellschaft keine oder nur geringe Erträge erzielt. In diesem Fall verringern sich die Auszahlungen an den Anleger oder bleiben ganz aus. Eine ausführliche Darstellung der Risiken ist ausschließlich dem Verkaufsprospekt zu entnehmen. *) Eine Prognose ist kein verlässlicher Indikator für die künftige Wertentwicklung. Ein fiktiver Kommentar nach einer möglichen Pleite des Fonds könnte dann lauten „ich habe es doch auf der Webseite deutlich geschrieben“ In dem Fall hätte dann Frau Galba sogar recht mit dem Kommentar. Nun haben wir bereits die ersten Hinweise, das es Anleger gibt die hier über juristische Aktivitäten vorgehen wollen. Na dann………………………

One Comment

  1. Angela Steinbrück Mittwoch, 26.02.2014 at 10:31 - Reply

    Das Problem dabei ist, daß der Hinweis erst geschaltet wurde, als das Geschäft schon weitgehend abgeflaut war.
    Insofern dürfte der Kommentar für 99,9% der Anleger bedeutungslos sein.

    Allerdings stellt sich schon die Frage, wes Geistes Kind eigentlich diejenigen sind, welche sich an einem Unternehmen beteiligen, somit unternehmerisches Risiko eingehen und gleichzeitig erwarten, daß die Anlage so mündelsicher wie eine FG-Anlage mit 0,25%-Zinsen/a ist?

    Es sollte jedermann (!!) klar sein, daß hierbei immer die Möglichkeit einer Bauchlandung besteht.
    Bestes Beispiel ist die so gen. Volksaktie d. Telekom, welche vom seinerzeitigen Finanzminister sogar als Instrument zur Altersversorge heftig beworben und empfohlen wurde.

    Für mich als Investor ist viel entscheidender, daß das Managment kompenent und v.a. seriös und ist.
    Für das Gegenteil gibt es ausser Behauptungen und Mutmassungen noch immer keinerlei Beweise.

    Und was Anleger mit juristischen Schritten bezwecken möchten, bleibt vor diesem Hintergrund völlig unklar.
    Klar ist nur eines: so genannte „Anlegerschutzanwälte“ sind hyperaktiv und empfehlen sogar Banken im Zusammenhang mit POC zu verklagen.
    Wobei diesen (selbstlosen) Anwälten natürlich sonnenklar, daß keine Bank je POC-Fonds vertrieben hatte …

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