Piccor AG- alle Beschuldigten rennen zum Anwalt

Nun gut, bei den Beschuldigungen, die man dem Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichtes Berlin-Tiergarten (in Sachen Piccor AG u.W.) entnehmen kann, ist das sicherlich auch eine angebrachte Reaktion.

Damit löst sich die Situation der Anleger dann aber sicherlich nicht. Hier wird es Zeit, dass zumindest Peter Züllig von Treuhänder Züllig-Partner aus Baar in der Schweiz, einmal die Karten auf den Tisch legt.

Peter Züllig kennt das Unternehmen Piccor AG seit dem Jahr 2005, wenn man den Eintragungen im Schweizer Unternehmensregister dann Glauben schenken kann. Allein das Wissen über diese 13 Jahre gemeinsam mit dem Unternehmen Piccor AG sollte Peter Züllig doch einmal mit den betrogenen Anlegern teilen.

Vielleicht ergibt sich ja dann mehr Klarheit für die betroffenen Anleger und auch für den Vertrieb. Genau diesen Vertrieb wird es jetzt zunächst einmal am Härtesten treffen.

Ihn werden Anlegerschutzanwälte versuchen, in die Haftung für Anlegergelder zu bekommen. Herauskommen, so unsere Meinung, wird da nicht sonderlich viel, denn die Vermögensschadenshaftpflicht – sofern eine besteht – wird unter den jetzt bekannten Vorkommnissen sicherlich keine Zahlungen leisten wollen.

Hat der Vermittler keine Vermögensschadenshaftpflicht, dann haftet er mit seinem Privatvermögen und das dürfte dann, bei diesen uns bekannten Anlagesummen der Anleger, vielleicht dazu reichen, einen Anleger zu entschädigen, wenn der Vertriebler dazu rechtskräftig verurteilt wurde.

Verdienen tun nur wieder gut werbende, angstmachende Rechtsanwälte, die teure google adwords-Werbung schalten. Von der Beauftragung solcher Kanzleien raten wir Anlegern grundsätzlich immer ab.

Nachdem wohl alle Konten gesperrt wurden, um noch verbliebene Gelder zu sichern, dürfte auch hier ein Zugriff derzeit kaum möglich sein. Zu erwarten ist sicherlich auch, dass viele Unternehmen nun in Kürze in Insolvenz gehen werden, weil keine Gelder mehr zu deren Verfügung stehen, die Kosten aber weiterlaufen.

Nun heißt es eigentlich, „warten auf den Insolvenzverwalter“, so ein uns bekannter Rechtsanwalt aus dem Bereich Bank- und Kapitalmarktrecht. Dann können Anleger ihre Forderung zur Insolvenzmasse anmelden, aber der Insolvenzverwalter so mancher Gesellschaft wird dann sicherlich auch Rückforderungen an Anleger und Vertriebspartner haben, die ja so hört man, am Erfolg des Investments zum Teil beteiligt waren.

Sollte sich bestätigen, dass es keine Investitionen gab und alles nur Scheingewinne waren, die an Kunden ausbezahlt wurden, dann würden auch die Auszahlungen sicherlich zurückgefordert werden können.

Interessant wäre dann sicherlich einmal zu erfahren, ob die Beschuldigten den Anwalt nun aus eigenem Vermögen bezahlen oder dann aus „ergaunerten“ Geldern von Anlegern. Darauf wird man wohl kaum eine Antwort bekommen.

www.interessengemeinschaft-picam-piccor-anleger.de

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