Nicht ungewöhnlich

Immer wenn die Bafin eine Rückabwicklungsverfügung erlässt, dann fragen wir uns natürlich auch, wo das Gled dafür herkommen soll, um die Auflagen zu erfüllen, nämlich die eingezahlten Gelder an die Kunden zurück zu bezahlen? Oft ist das Geld ja irgendwo investiert, denn dafür hat man es ja eingesammelt. Hinzu kommt natürlich auch, dass das Geld einsammeln auch Geld kostet. Sicherlich so um die 15%. Das bedeutet, dass der Emittent ja dann 15% selber drauflegen müsste sofern das Geld auch verfügbar wäre. Sie sehen, dies ist fast nicht machbar. Da verwundern uns solche Berichte dann auch nicht mehr im Geringsten.

Es ist schon eine „verwickelte“ Sache mit den Algen der NAM (Niedersächsische Algen Manufaktur):

Herumwickeln,

kann man Algen um japanischen Klebereis und erhält so ein durchaus schmackhaftes Sushi. Ob daneben die weiteren Verwendungsmöglichkeiten, die das Unternehmen angab, um Anleger zu gewinnen, wirklich realistisch waren ist zumindest zweifelhaft. Zweifel die auch den Vermittler/ Berater hätten überfallen müssen, der die Anlage vor ihrer Vermittlung auf ihre Plausibilität hätte prüfen müssen.

Abwickeln,

meint die BaFin und zwar unverzüglich mit Bescheid vom 13.01.2017, weil es sich um ein Einlagengeschäft handelt, für das die notwendige Erlaubnis fehlt.

Einwickeln,

sollten sich die Anleger nicht von Vermittlern oder Berater lassen, die behaupten, dass dieses BaFin- Verbot nicht voraussehbar war. Die Aufgabe des Vermittlers bestand nicht nur darin eine anlage- und anlegergerechte Beratung vor dem Verkauf vorzunehmen, sondern auch die Kapitalanlage auf Plausibilität zu prüfen.

Der Vermittler / Berater muss sich weiter vor dem Verkauf der Kapitalanlage die Frage stellen, ob es sich bei dem Vorhaben der NAM um ein realistisches Geschäftsmodell oder allenfalls eine „interessante“ Idee handelt, und ob die Finanzierung legal oder zumindest in der Form rechtlich zweifelhaft ist. Tut er das nicht, kann er schon mal nach einem Termin bei seiner Versicherung anfragen.

Verwickelt (jetzt kommt der Rechtstipp),

ist die Frage, was der Anleger tun sollte. Anleger, die ihrer Forderung auf Rückzahlung des Anlagebetrags bei dem Unternehmen geltend machen, sehen entweder kein Geld oder dürfen erhaltene Zahlungen dann irgendwann an den Insolvenzverwalter zurückzahlen.

Bleibt nur noch den Berater oder Vermittler am Wickel zu kriegen, der Ihnen, als Anleger, den Murks ans Bein gewickelt, also angedreht, hat. Schadensersatzansprüche sollten dann aber möglichst umgehend geltend gemacht werden, da die Haftungssumme der Haftpflichtversicherung und das Vermögen des Vermittlers/Beraters zumeist unterentwickelt sind.

Rechtsanwalt Mertens, Köln

7 Comments

  1. Michael Dienstag, 10.10.2017 at 11:51 - Reply

    @ Michael Speiser:
    Es gibt doch aber auch umsichtige, vernünftige Vermittler. Nur jammern die hier nicht rum, weil die eben nicht bei NAM, BWF usw. dabei waren.

    • Michael Speiser Sonntag, 22.10.2017 at 15:08 - Reply

      Aha! Seine Meinung äußern ist also neuerdings „Herumjammern“?
      Ich nenne das „Fakten benennen“. Und die Fakten im Vermittlergeschäft sind nunmal „bejammernswert“. So sehr, dass sich sogar die Politik mit der Absicht beschäftigt Provisionen zu verbieten. Sind diese Diskussionen denn noch verwunderlich, wenn man sieht, was im Versicherungs- und Kapitalanlagen-Markt so alles geht?
      Es ist eben leider nicht alles nur schwarz oder weiß. Vielleicht hatte der „umsichtige, vernünftige Vermittler“ auch einfach nur Glück, nicht „dabei“ gewesen zu sein?
      Will man etwa einen der 2.800 Vermittler der Generali Versicherung AG als nicht umsichtig und als unvernünftig abtun, nur weil er ab nächstem Jahr nun plötzlich für die DVAG vermitteln „darf“?! Oder all die Vermittler, deren Versicherungsgesellschaften ihre Lebenbestände in den „Run-off“ geben wollen? Oder die für Gesellschaften vermittelt haben, die es heute nicht mehr gibt?
      Werden Produkte, die eine höhere Rendite versprechen per se nur von „dummen“ und oder „provisionsgeilen“ Vermittlern empfohlen?
      Sicher nicht! Vielmehr habe ich hier wiederholt zu „bejammern“, dass es an der Kontrolle des Staates fehlt! Jeder Kunde UND jeder Vermittler sollte sich in diesem Land sicher sein können, dass Produkte, die hier verkauft werden, auch gewisse Mindeststandards erfüllen und gewissen Prüfungen stand gehalten haben…
      Wo Sie aber schon mal bei den „umsichtigen, vernünftigen Vermittlern“ angekommen sind. Ich weiß natürlich nicht, welcher (Vermittlungs-)Tätigkeit Sie nachgehen. Das liegt an dem ebenfalls bejammernswerten Umstand, dass auf dieser Plattform leider sehr viel „Senf“ anonym verbreitet werden kann. Aber halten Sie die in Deutschland noch immer in einer Zahl von rund 175.000 tätigen Ausschließlichkeitsvermittler etwa für „umsichtig“ und „vernünftig“?
      Vielleicht umsichtig und vernünftig für sich selbst, aber sicher nicht für Ihre Kunden, denen sie tagtäglich verzapfen, ihre Gesellschaft und ihre Produkte seien das Beste!!!
      Wer dies tut ist Söldner eines Versicherers, frei nach dem Motto: „Wessen Brot ich esse, dessen Lied ich sing!“ Sind Kunden, die einem solchen Vermittler ihr Vertrauen schenken „umsichtig“ und „vernünftig“?
      Sie sehen, so einfach ist das „Spiel“ leider nicht….

      • Hans1 Dienstag, 24.10.2017 at 18:44 - Reply

        Wenn es einfach wäre, könnte es Jeder!
        Das es nicht Jeder kann, zeigen die rasant abnehmenden Zahlen an AO-Vermittlern.
        Viele versuchen sich noch als Makler, um nach 1 – 2 Jahren festzustellen, dass die AO ein Wärmebett ist.
        Das die BaFin ein Witzverein, die DVAG eine Drückerkolonne und 95 der Versicherungsmakler keine Makler im Sinne des HGB´s sind, weiß man inzwischen. Lieber Michael Speiser, Sie fordern ein frühes Eingreifen des Staates. So läuft das nun einmal nicht in diesem Land. Erst zu spät hat man den grauen Kapitalmarkt eingeengt. Die Player auf diesem Markt haben sich neue Spielfelder gesucht und auch gefunden. Wenn ich Makler sehe, die Werbung für Onecoin machen, dreht sich mir der Magen um. Vorbestrafte Geschäftsführer sind keine Vertragspartner für einen Makler. So etwas kann man bei der Produktprüfung innert 5 Minuten mit Tante Google erfahren. Ich habe den Eindruck gewonnen, dass viele Kollegen, auch Sie, nach alternativen Kapitalanlagen für Kunden suchen, auf den abfahrenden Zug springen. Leider ohne Fahrplan.
        Anonymer Senf? Mir geht es in solchen Foren um die Schwarminformation. Da braucht es keinen Klarnamen, den meine Erben noch in 50 Jahren nachvollziehen können. Mit ein bisserl Mühe kommt man schnell dahinter, wer hinter dem Pseudonym steht. So auch bei Hans, dem 1.

        Übrigens, die meisten AM-AO´s, die zur DVAG umgeleitet wurden, sind mittlerweilen aus diesem Verein ausgeschieden…..

  2. Hans1 Montag, 09.10.2017 at 19:22 - Reply

    Tja, so ist das….
    Schön, wenn der Anleger eine Rechtsschutzversicherung hat, die auch Kapitalanlagen abdeckt. Der Vermittler hat garantiert Keine.
    Also, immer schön klagen und fordern, irgendwann lassen die sogenannten „Vermittler“ Ihre Finger von dem Zeugs und suchen sich eine ehrliche Arbeit.

    Ha-Ha-Hans

    • Michael Speiser Dienstag, 10.10.2017 at 11:06 - Reply

      Ja, das ist typisch!
      Wenn eine Anlage reichlich Gewinn abwirft, dann ist dem Kunden alles egal, auch woher das Geld oder wie der Gewinn zustande kommt. Aber wenn’s in die Hose geht, ja dann kann man sich ja am Vermittler schadlos halten, oder was?!
      Ihr diffamierendes Pauschalurteil über alle Vermittler ist eine Frechheit und zeugt davon, dass Sie keine Ahnung haben. Was machen denn Sie bitteschön für eine „ehrliche Arbeit“?
      Alles nur blöd schlecht reden und jeden als Betrüger abtun, das ist eine sehr leichte Übung! Aber für seine Kunden Lösungen zu suchen und ggf. auch Verantwortung zu tragen, ist eine ganz andere Sache!!!
      Sie gehören sicher zu denjenigen, die sich für jede Reise im Reisebüro informieren lassen, um dann selbst im Internet nochmals 50 EUR zu sparen!? Also am besten 20% Rendite, aber dem Vermittler natürlich nichts gönnen! Kostenvoranschläge bei der Versicherung einreichen, dann aber alles selbst oder schwarz machen und dabei „Gewinn“ einstreichen! Das ist doch die Mentalität heute…
      Ja, und wenn dann dabei etwas schief geht, ist der Vermittler der Dumme, der ja alles vorhersehen hätte müssen. Der „mündige Bürger“ aber, der nach mehr Rendite geschrieen hat und sonst auch ganz genau weiß, wie er am besten davon kommt, stellt sich dann hin spielt den Unwissenden. Das Denken hatte ihm ja der Vermittler verboten und ihn außerdem zu einer Unterschrift gezwungen…

      • Hans1 Dienstag, 10.10.2017 at 14:06 - Reply

        „Mein diffamierendes Pauschalurteil über alle Vermittler…“???
        Nun, würde ich nicht machen. Pauschal und diffamierend.
        Meine ehrliche Arbeit? Ich bin seit fast 30 Jahren Vermittler von Kapitalanlagen und Versicherungen, betreue meine Kunden teils schon in der dritten Generation. Ich renne keinen Trends hinterher oder voraus und prüfe, was sich zur Vermittlung anbietet. Produktanbieter im Kap-Bereich, die nicht 5 Jahresbilanzen vorlegen können, finden keine Berücksichtigung. Produktanbieter, die mehr als 5 % Provision anbieten, werden nicht berücksichtigt.
        Das hat meine Kunden und mich vor Schaden bewahrt.
        Diffamieren würde ich nur Vermittler, die den Hals nicht vollkriegen und jeden Scheiß an den Mann bringen, der mehr als 10 % Prov bringt.
        Die Kosten trägt nun mal der Kunde, außer bei der Captura. Aber die sind eh den Bach runter…..
        Ha-Ha-Hans

  3. Michael Speiser Montag, 09.10.2017 at 13:45 - Reply

    Und wieder einmal soll der Vermittler den Kopf hinhalten! Er soll vorher alles prüfen und dabei natürlich erkennen, dass das Ganze nur Schwindel ist! Er soll also etwas können, wozu Staatsanwaltschaften teilweise Jahre benötigen und bis zu deren Ergebnis die Unschuldsvermutung gilt. Denn in Deutschland ist niemand ein Betrüger, solange er nicht als solcher überführt wurde. Und nun soll ich als Vermittler bei jedem mir angebotenen Alternativprodukt meinem Gegenüber erstmal unterstellen, dass seine Informationen falsch sind und er mich und meine Kunden betrügen will?! Wo soll ich mich über den Wahrheitsgehalt informieren? Welche Informationen stehen mir dafür zur Verfügung? Wer liefert Beweise dafür, dass ein Unternehmen und/oder dessen Angebot den Tatbestand des Betruges erfüllen? Ich habe in der Sache mit der NAM frühzeitig die Staatsanwaltschaft kontaktiert, wie auch die BaFin. Von keiner Seite konnte ich nützliche Informationen erhalten, geschweige denn Unterstützung! Aber am Ende ist natürlich der Vermittler schuld, der alles hätte im Vorfeld prüfen und merken müssen…
    Dabei sitzen die wahren Schuldigen in der Politik! Denn diese gewährt solchen Machenschaften doch überhaupt erst den Nährboden. Jeder Trottel darf irgendwelche Produkte anbieten, nur um irgendwann festzustellen, dass dieser Trottel im Ernstfall sogar wegen ähnlicher Machenschaften bereits abgestraft wurde. Im Fall Baxter war es sogar so, dass der Referent Freigänger war! Verurteilt wegen Kapitalanlagetruges nutzte er seinen Freigang für Schulungen, um das Produkt der Baxter an den Mann zu bringen!!! So etwas geht in Deutschland!? Wo steht die Politik für Ihre Verantwortung ein, dass in Deutschland jeder sicher sein kann, dass Unternehmen und deren Produkte geprüft und legal sind? Wer jagt denn die Bürger und deren Geld durch immerwährende Aufforderungen zur Eigenvorsorge und der maroden Zinspolitik in derartige Anlagen?
    Und dann finden sich natürlich auch Anwälte, die den Schuldigen sofort ausmachen! Der Vermittler war’s. Der ist der eigentliche Betrüger, weil er kein Hellseher ist!

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