Neues im INFINUS Verfahren

Seit Monaten verhandelt das Dresdner Landgericht zu Infinus. Es geht um Millionenbetrug. Mit einer Ausnahme schwiegen die Angeklagten bisher. Nun redet der frühere Konzernchef.m Betrugsprozess gegen sechs Ex-Manager des Infinus-Finanzkonzerns hat der frühere Geschäftsführer am Montag sein Schweigen gebrochen. Dabei sprach er am Landgericht Dresden von „Fehlern“, aber auch von mangelnder Kontrolle. Es sei nicht alles optimal gelaufen, „es sind Fehler passiert“, erklärte der Hauptbeschuldigte, mit dem ein weiterer Angeklagter sein Schweigen brach. Er gab zudem Auskunft über seine damaligen Ideen, Pläne sowie Geschäftspraktiken. „Das war kein Geständnis, nur eine Erklärung“, sagte ein Staatsanwalt.

http://www.lvz.de/Mitteldeutschland/Wirtschaft/Frueherer-Infinus-Chef-spricht-vor-Gericht-von-Fehlern

24 Comments

  1. OutOfRecords Samstag, 10.12.2016 at 10:16 - Reply

    http://www.dnn.de/Dresden/Lokales/Infinus-Skandal-Stadt-Dresden-spart-fuer-Rueckzahlungen

    „Infinus-Skandal: Stadt Dresden spart für Rückzahlungen
    Die Stadtverwaltung hat in der Haushaltsplanung für die Jahre 2017 bis 2019 Vorkehrungen für eine mögliche Gewerbesteuer-Rückzahlung im Zuge der Infinus-Pleite getroffen. Das teilte jetzt Oberbürgermeister Dirk Hilbert (FDP) auf Anfrage des AfD-Fraktionsvorsitzenden Stefan Vogel mit.“

    Die Sache ist an Lächerlichkeit kaum noch zu überbieten:
    Seit Jahren versucht Kübler, die Bilanzen für falsch erklären zu lassen, was ihm nicht gelang.
    Das Gericht wartet und hofft darauf, dass Kübler dies endlich gelingen würde, um eine Verurteilung besser begründen zu können.
    Kübler wartet wohl darauf, dass das Gericht Beweise liefert, das die von ihm behauptete, angebliche Bilanzfälschung bestätigt.

    Die Finanzbehörden warten darauf, dass Kübler und/oder das Gericht ihnen Beweise für die Ungültigkeit der Bilanzen liefert.
    Aber selbst dann, wenn der Prozess mit einer Verurteilung enden sollte, ist ohne Beweise für eine Bilanzfälschung und der reinen Behauptung des Gerichts, es hätte sich um ein Schneeballsystem (…) gehandelt, kein Beweis für eine Fälschung der Bilanzen erbracht worden.

    Insofern sind Rückstellungen zwar aus Gründen der Vorsicht angebracht, jedoch angebrachter wäre es für Dresden, bei einer Rückforderung gegen die Behörde zu klagen, wenn keine Beweise für eine Bilanzfälschung vorliegen.
    Weit, weit angebrachter halte ich Rückstellungen des Landes Sachsen für kommende Schadensersatzansprüche all derer, die durch die Einleitung des Verfahrens geschädigt wurden….

    • Rober Dienstag, 27.12.2016 at 14:42 - Reply

      Den Urhebern, sprich die Behörde, die die Einleitung des Verfahrens zu verantworten hat,denen wird nicht viel passieren,auch wenn Sie bis jetzt
      immer noch keine feste Beweise vorlegen kann.
      Das Land Sachsen wird sich keine Blöße geben.
      Der Anleger bleibt ja leider der Dumme.
      Dies ganze Geschichte kann man allmählich als Lächerlich bezeichnen.

  2. OutOfRecords Freitag, 11.11.2016 at 11:02 - Reply

    Wieder was Neues:

    https://www.tag24.de/nachrichten/infinus-verteidiger-ins-koma-geschlagen-dresden-181084

    Wollen wir hoffen, dass das nichts mit Infinus zu tun hat, also weder ein durchgedrehter Anleger zuschlug, noch jemand von einer ebenso durchgedrehten, wie auch immer gearteten Insolvenz-Mafia beauftragt wurde…

    https://www.tag24.de/nachrichten/infinus-gericht-prozess-dresden-sachsen-leipzig-finanzen-wirtschaft-180768

    „ÄRGER IM INFINUS-PROZESS: RICHTER LÄSST KRANKEN ANGEKLAGTEN ÜBERPRÜFEN“

    https://www.tag24.de/nachrichten/dresden-infinus-prozess-verteidiger-wollen-22000-zeugen-hoeren-verfahren-gericht-betrug-anklage-181120

    P.S.
    An dieser Stelle vielen Dank an GerhartAllgaier!! :)

  3. OutOfRecords Mittwoch, 19.10.2016 at 11:32 - Reply

    Gibt wieder einmal etwas Neues vom Prozess:
    https://www.sz-online.de/nachrichten/insolvenzverwalter-der-wichtigsten-infinus-firma-offenbart-wissensluecken-3519236.html

    Kübler scheint an Gedächtnisverlust zu leiden, sobald es um Fragen geht, die ihm nicht gefallen. Oder ist das schon ein Fall für eine Betreuungsanregung?
    Immerhin kann er sich daran erinnern, dass er die Bilanzen für geschönt hielt und hält. Ob er sich auch daran erinnern kann, dass er das mit einer angeblich illegalen Aktivierung von Anschaffungsnebenkosten begründet hatte? Kann ja sein, dass Kübler und/oder seinen Mitarbeitern nicht klar ist, dass Anschaffungsnebenkosten aktiviert werden müssen (!) und der Chef „kann nicht alles wissen“, wie Kübler meint.
    Schade, dass da nicht steht, was Kübler noch so alles aufgetischt hat.

    Sogar der Makler ist ihm entfallen, der die Villen verkauft hat. An wen die gingen weiß Kübler dann sicher auch nicht mehr, aber er meint zu wissen, dass sie nicht an ihm nahestehende Personen verkauft wurden.

    Der ganze Fall stinkt mittlerweile dass einem die Luft wegbleibt.

    • GMeier Donnerstag, 20.10.2016 at 07:52 - Reply

      …wenn man sich den Bericht in der SZ (siehe Link von OoR.)
      mal durchgelesen hat,
      dann fragt man sich „Was läuft da“ ?
      Mit den im Zeitungsbericht genannten Verhaltensmustern, Aussagen, Wissenslücken,
      gibt der Insolvensverwalter schon einen Eindruck von sich selbst.
      bzw. auch von dem „wie und in welcher Form“ er diesen Sachverhalt interpretiert und gewichtet.
      All das im Interesse der Anleger.
      Es wird Zeit das sich damit eine höhere Instanz befasst.
      Das wird noch richtig spannend.

    • Und? Donnerstag, 20.10.2016 at 10:51 - Reply

      Ich halte es für sehr sinnvoll, jemanden der nicht am Ansatz etwas von dem Geschäftsfeld der Infinus versteht, damit zu beauftragen, im Sinne der Anleger zu handeln – Ironie off

      Es erschreckt mich zutiefst, dass offenbar die Vermögenswerte so verramscht wurden. Wer hat nochmal den Anlegern Schaden zugefügt?

      Die Firma Bundesrepublik Deutschland geht mir mittlerweile tierisch auf die Nerven!

    • gerhart.allgaier Freitag, 21.10.2016 at 13:34 - Reply

      Schön, hier wieder zu lesen von Ihnen, lieber OutOfRecords und danke für den erhellenden Link zur Sächsischen Zeitung, wie überhaupt zu Informationen zu FuBus und Infinus und der „unsäglichen Verflechtung von Gericht, Insolvenzverwalter und Staatsanwaltschaft“, wie in einem anderen Bericht der SZ zu lesen war, auf den ebenfalls hier in der Plattform verwiesen worden ist.

      Dass es sich bei der Insolvenz der Infinus/FuBus um eine strategisch geplante Insolvenz durch „interessierte Kreise“ handelt, steht für mich fest, seitdem ich das erste Mal auf dieser Plattform von den Vorgängen auf der Gläubigerversammlung vom Mai 2014 gelesen habe – denn diese handstreichartig die Gläubiger enteignen wollende Gläubigerversammlung durch den Insolvenzverwalter Kübler war mir nur zu gut bekannt (1 BvR 698/03 bis 1 BvR 701/03).

      Mir fielen weitere Parallelen auf zu Unternehmen, die ich persönlich kenne, deren Vorstände ich kennengelernt habe und die mir geschildert haben, wie der Insolvenzverwalter Kübler immer wieder nach demselben Muster vorgeht. Was mir jedoch auch aufgefallen ist, ist, dass sich in allen Fällen, die mir bekannt geworden sind, die Kritiker früher oder später verzogen haben: so auch im Fall von FuBus/Infinus.

      Und bei näherem Hinsehen haben sie sich nicht von alleine verzogen, sondern ist einer nach dem anderen zum Schweigen gebracht worden: der eine indem er selbst auch einen lukrativen Gläubigervertreterposten ergattert hat, der andere durch plötzlich auftauchende Gerüchte über eigene Verwicklungen in anderen oder ähnlichen Verfahren, die den Betroffenen genötigt haben, sich damit mehr zu beschäftigen als mit den Machenschaften des Insolvenzverwalters.

      Und wieder andere sind übergangslos und ohne dass man erkennen konnte, was der Auslöser gewesen sein soll, plötzlich von der Bildfläche verschwunden: gespenstisch auch bei FuBus/Infinus wie alle Anlegeranwälte nach und nach alles zurück genommen haben, was sie großspurig einstmals hier angekündigt haben: von Abwahl des Insolvenzverwalters bis zu Beteuerungen ihm gründlich auf die Finger zu klopfen, wenn er irgendetwas Unkeuscheres anzetteln sollte, reichten die Ankündigungen.

      Nun ist das Erstaunen groß.

      Bis auf den RA Mattil in München hat jedoch keiner der Elche, die später selber welche wurden, seine Ankündigungen wahr gemacht, ein anwaltlicher Offenbarungseid, der mit „Hosen-gestrichen-voll-haben“ bis „hat-gar-keine-Eier-in-der-Hose“ viel zu milde umschrieben ist. Vorauseilender Gehorsam, um zum Geldtrog Zugang zu erhalten, wäre zutreffender. Jedenfalls hat der RA Matill in einem Interview erklärt, dass ihm Dr. Kübler am Telefon gesagt habe: „Sie glauben gar nicht, wie schnell das alles geht“.

      Aber was ist mit der riesigen Herde von Anlegern, die mal in die eine Richtung gelenkt wurden, dann in eine andere Richtung, sich aber nicht wirklich formiert haben, sich auch nicht selbst auf die Socken gemacht haben, um Beweise zu sammeln, was jeder tun kann, der in Sachsen lebt, arbeitet und wohnt? Das fängt damit an, dass man an den offensichtlichsten Widersprüchen ansetzt wie beispielsweise an der Verlautbarung von Kübler, dass die Rechtspflegerin Ronny Danko in keiner Weise mit seinem geschäftsführenden Gesellschafter Dr. Danko verwandt oder verschwägert sei.

      Meine Erfahrung mit derartigen Verlautbarungen von Kübler, die nur lauwarm und ohne juristischen Nachdruck vertreten werden („Einsteilige Verfügungen“ lässt Kübler gegen Kritiker routinemässig raus) lautet: ohne überzogene Gegenwehr von Kübler kann man davon ausgehen, dass vollinhaltlich das Gegenteil zutrifft, was Kübler gerade dementiert. Kübler kann das gefahrlos tun, denn in der Regel enthalten diese Verlautbarungen noch ein Rückfallszenario für den Fall, dass die Wahrheit doch noch ans Licht kommt.

      Dann findet sich unweigerlich doch noch eine Fußnote mit dem Tenor: „der Insolvenzverwalter kann allerdings auch nicht ausschliessen, dass es verwandtschaftliche Beziehungen zwischen der Rechtspflegerin Ronny Danko und dem geschäftsführenden Gesellschafter seiner Kanzlei, Dr Danko zu irgendeiner Zeit gegeben haben kann“.

      Ein Chef kann ja nicht alles wissen, haben wir aus dem SZ-Artikel gelernt.

      Es wäre wichtig, die offensichtlichsten Widersprüche einmal wasserdicht zu machen und dazu braucht man nicht mehr als ein paar verrentete Anleger loszuschicken, um aus dem Umfeld von Kübler, von Danko und dem Gericht herauszufiltern, wer da mit wem gekungelt hat und ob es wirklich soviel unverwandte Danko’s in Dresden gibt, wie Kübler dieser Plattform hier hat glauben machen wollen.

      Auch wenn das nur ein Nebenaspekt ist, ist er doch so hübsch plakativ und öffentlichkeitswirksam und damit auf derselben Ebene, auf der Kübler mit seinen Kritikern umgeht: es werden alpgemeinverständliche Klischees bedient, die nicht nur ein Bild auslösen, sondern ganze Kaskaden von Bildern.

      Wer will schon in einem Rechtsstaat vor einem Gericht stehen, dessen Richter (Rechtspfleger in Insolvenzverfahren sind wie Richter, sie leiten das Verfahren und werden regelmässig besinnungslos vom zuständigen Richter gedeckt) mit dem Prozessgegner verwandt oder verschwägert ist? Und wenn diese Rechtspflegerin dann auch noch wie fremdgesteuert nicht mehr rechts und nicht mehr links blickt, sondern hysterisch versucht durchzuregieren als sei sie von einem Heer von Regimekritikern umzingelt und müsse sich nun lebensrettend vor ihren Herrn und Meister werfen: das versteht auch der einfältigste Leser der BILD-Zeitung, das das irgendwie nicht das ist, was wir hier in der BRD mit Gewaltenteilung und Rechtsstaat ursprünglich einmal gemeint haben.
      Wenigstens die letzten 70 Jahre.

      Herauszufinden, warum die Rechtspflegerin Ronny Danko sich unmittelbar nach der desaströsen Gläubigerversammlung krank gemeldet hat und ob das nicht doch mit dem Vorwurf zu tun hat, sie habe mit Kübler gemeinsame Sache gegen die Anleger gemacht, wäre sozusagen das Mindeste, was man von einem Anlegeranwalt eigentlich glaubt erwarten zu dürfen.

      Kübler agiert professionell, man kommt ihm nicht bei, wenn man selbst nicht auch strategisch vorgeht und handelt und die Öffentlichkeit zählt nunmal im Kern dazu. In den Treuhandantalt-Jahren haben sich Strukturen und Begehrlichkeiten etabliert, die nun dafür sorgen, dass man als Unternehmer in Sachsen vogelfrei ist, schlimm genug, aber im Rest der Republik sieht es nicht anders aus, nur etwas weniger rüde, etwas weniger offensichtlich (gleiche Namen von Rechtspflegerin und Partner, so etwas finden Verwalter „im Westen“geschäftsschädigend, weil handwerklich mangelhaft).

      Will man, dass das so nicht bleibt, hilft es nicht, wenn man vorhersagen kann, was als nächstes kommen wird (ich kann es sagen), man muss auch wissen, wie man darauf reagieren soll.

      Beispielsweise die FuBus/Infinus-Biehl-Immobilien. Hier auf der Plattform ist vor zwei Jahren gepostet worden, dass gemunkelt würde, dass die Frau von Kübler (die Insolvenzverwalterin Breitenbücher) die Immobilien für einen Appel und ein Ei, also ohne Ausschreibung und ohne Wettbewerb noch vor dem Berichtstermin in einem Handstreichverfahren (über eine verbundene Agentur) sich unter den Nagel reissen wollte: natürlich zum absoluten Höchstpreis, der hätte erzielt werden können, was ja immer der Fall ist, wenn Insolvenzverwalter Immobilien an ihm Verbundene gehen lassen (scherz!).

      Kübler hat die Gerüchte aufmerksam verfolgt und hat wie immer reagiert:

      er lässt zwei Jahre Gras über die Sache wachsen („Sie glauben gar nicht wie schnell sowas geht!“) und dann macht man exakt das Gleiche doch noch. In der Zwischenzeit läuft seine Honoraruhr ruhig und gelassen weiter: jede Stunde, die einer seiner Anwälte hier auf die Plattform guckt, um herauszufinden, wer nun wieder Ärger machen könnte, spült dem Verwalter 300 bis 500 Honorar aus dem vermögen der Anleger in die Kassen. Die dann von einer Rechtspflegerin freigegeben werden, in der Regel ohne einmal nachzurechnen, ob das überhaupt möglich ist, was da abgerechnet wurde: Iudex non calcualt (der Richter rechnet nicht, noch weniger die Rechtspflegerin), Man könnte es auch bandenmässiges „judex non calculat“nennen, wenn man spassig aufgelegt wäre angesichts dieser Machenschaften.

      Ich gehe davon aus, dass die Immobilien wie gehabt, nur auf etwas verschlungeneren Wegen doch noch dort gelandet sind, wo sie Kübler schon immer hinhaben wollte. Darauf deutet der Hinweis von Kübler in der SZ hin, dass er nicht sagen könne, ob eine nahestehende Person die Immobilien der FuBus/nfinus erworben hätte, weil das ein Makler in Dresden ohne ihn gemacht habe. Da lachen ja die Hühner. Ein Makler in Dresden. Und das nehmen die Anleger, das Gericht und die Anlegeranwälte, die Gläubigervertreter Kübler ab: dass er nicht wissen könne, ob eine nahestehende Person die Immobilien erworben hätte, weil das ein Makler ohne sein Wissen abgewickelt habe.

      Kübler weiß aber, dass der Makler mehr erlöst hat, als Einzelverkäufe erbracht hätten: man glaubt es kaum. Warum sind die Immobilien nicht an alle 22.500 Anleger ausgeschrieben worden, per Mail kostet das nichts, die Daten muss der Verwalter ohnehin haben und dann kann jeder mitbieten, dafür nimmt man sich eine kleine Truppe von ehrgeizigen Betriebswirtschaftsstudenten wenn sie mehr als die bewerteten 17,5 Mio. EUR – wie Biehl sagt – erlösen, bekommen sie davon Provision: aber es weiß ja keiner, welche Immobilien, niemand, was sie wert sind, niemand, wo sie liegen und keiner hat die Verträge je vorher gesehen.

      Und: haben denn die Gläubigervertreter dem Verkauf nun kollektiv zugestimmt: warum werden sie nicht gefragt – sie können, müssen und dürfen jederzeit Einsicht in die Akten nehmen. Tun sie es nicht, ist bewiesen, dass sie korrumpiert sind.

      Auch bei dieser Formulierung gibt es sicher wieder ein Rückfallszenario nach dem Motto, wenn es denn dann doch die Ehefrau gewesen sein soll, die die Herrenhäuser, Palazzos und Palais geerbt hat: „Wir sind getrennte juristische Personen, die jede eine Geheimhaltungsklausel unterzeichnet hat, weshalb alles nach Recht und Gesetz abgewickelt worden ist und im Übrigen hat das Gericht durch Beschluss vom xyz bestätigt, dass alles seine Ordnung hat“.

      Ein Indiz, dass es sich so verhält, war für jeden, der lesen kann, bereits erkennbar als Kübler per Pressemeldung erklärt hat, er habe „für die Masse 13 Mio. EUR zusätzlich erlöst, durch den den Verkauf der Immobilen an ein „Schweizer Familie Office“. Zusätzlich ist schonmal gelogen und gar nicht witzig, denn zusätzlich ist hier gar nichts. Noch aufregender ist jedoch der Begriff „Schweizer Family-Office“, er wird nur noch von dem „israelischen Investor Levy“ getoppt, der angeblich den Unister-Chef über den Tisch gezogen haben soll, bevor der dann tödlich verunglückt ist mit dem Falschgeld, das der Herr Levy, seines Zeichens Diamantenhändler (!) ihm angedreht haben soll.

      Und dann leider Insolvenzantrag gestellt werden musste und ein Herr Flöther auf den Plan getreten ist, von dem man ebenso wie bei Kübler sagen kann: „Leichen pflastern seinen Weg“. Aber das ist eine andere Geschichte, haben die beiden ja Stillhalteabkommen und Sachsen nach Revieren aufgeteilt, wo wer wem nicht ins Gehege kommt und dafür Schutzgeld, ähem Gutachtenaufträge, vergeben muss.

      Die Sprachkompetenz eines Juristen ist per se gefährdet durch eine formelhafte Juristensprache, die nur bei Könnern wirklich zu sinnvollen Sätzen führt. Bei einem Insolvenzverwalter kommt hinzu, dass ihm selbst gröbste Sprach-Widersprüche nicht das Genick brechen, was jeden Charakter verdirbt – wie Kinder, die nie Lesen, sondern nur Trash-Talkshows schauen, wird man zu der Sprache, die man verwendet, selbst irgendwann: Thomas Bernhard nennt diesen Typus nicht ohne Grund „Aspik-Gesichter“ (Winterkorn & Co. sehen aus, als hätten sie denselben Vater oder dieselbe Mutter).

      Aber Anleger sind geldgierig und deshalb selbst schuld?

      Und nun zurück zum To-do-Plan: was spricht dagegen alle legalen Mittel auszuschöpfen, um an die Informationen zu kommen, wer denn nun hinter dem „Schweizer Family-Offide“ tatsächlich steckt? Grundbuchamt? Gläubigervertreter? Informationsfreiheitsgesetz? Akteneinsicht? Einberufung einer Gläubigerversammlung?

      Dem verlinkten SZ-Artikel ist zu entnehmen, dass Kübler dem Gericht eine Differenz von 20 Mio. EUR nicht erklären konnte, weil er „als Chef nicht alles wissen kann“. Wenn sogar eines dem Insolvenzverwalter nachweislich mehr als wohlgesonnenes Gericht sich wundert, woher solche Differenzen kommen, dann kann man das mit dem Faktor 5 versehen, was Kübler an Widersprüchen vorgelegt hat.

      Aber Kübler „geht davon aus, dass Bilanzbetrug bei der FuBus/Infinus vorgelegen hat“? Geht davon aus. So wie er „davon ausgeht“, dass es „der Job des Insolvenzverwalters sei, so viel Geld wie möglich zu machen, um es dann an die Gläubiger zu verteilen“. Ein Insolvenzverwalter „macht nicht soviel Geld wie möglich“, das kann er gar nicht, er hat kein Produkt, ist kein Dienstleister, er schafft keine Werte, er vernichtet Wertet, DAS ist per Definitionen sein Job. Und jeder vernichtete EUR hat 5 weitere im Schlepptau. Jeder vernichtete Arbeitsplatz hat 5 weitere vernichtete Existenzen im Schlepptau. Und jeder vernichtete Unternehmer hat 5 weitere Unternehmen im Schlepptau. Und jeder vernichtete Mensch sinnt auf Rache oder zieht andere mit in seinen Abgrund, die wieder andere mit hinunterziehen oder gar auf sie losgehen.

      Nun also das Bundesverfassungsgericht, das angeblich die Akten angefordert hat:

      das Bundesverfassungsgericht kann aber nicht selbst ermitteln, es benötigt Beweise, Fakten, nachweisliche Lügen, Verdrehungen, Verschiebungen, Absprachen, die die Aushebelung des Rechtsstaates und der Grundrechte (die täglich von Insolvenzverwaltern routinemässig geschehen) im Fokus haben.

      In einem anderen SZ-Artikel steht sogar, dass aus einem Mailverkehr hervorgehen würde, dass einer der Richter und das Verfahren FuBus/Infinus-Verfahren“hineinmanipuliert“ worden sein soll. So etwas braucht man beweisbar und belegbar, man müsste nur den RA Israel fragen, ob er sie noch hat, diese Mails.

      Es ist weniger gefährlich als Terrorist in Sachsen kiloweise Sprengstoff zu verstecken als als Unternehmer ohne gewachsene Treuhandanstalt-Netzwerke erfolgreich sein zu wollen.

      • Rober Montag, 24.10.2016 at 10:08 - Reply

        Man muss fast annehmen dass zum Betrug noch weiterer Betrug im Spiel ist.Das Restkapital der Anleger wird bald aufgebraucht sein.
        Und wie wird es dann weitergehen ?

      • Und? Dienstag, 25.10.2016 at 20:21 - Reply

        Ja, ich könnte mir auch vorstellen, dass Dr. Kübler sich hier informiert/informieren lässt. Dann mal ein paar Worte an ihn.

        Sehr geehrter Herr Dr. Kübler,

        herzlichen Glückwunsch zu Ihrem Erfolg den Sie in Ihrem Leben haben durften. Dahinter steckt eine ganze Menge Arbeit. Vermutlich haben Sie sehr viel Zeit, Wissen und Aufwand dafür investiert. Sie haben sicherlich das eine oder andere Mal darüber hinaus auf Freizeit und Familie verzichtet. Sie können auf ein ansehnliches Leben zurück blicken und das offenbar auch noch mit bester Gesundheit – unbezahlbar!

        Doch irgendwann sollte man auch mal zurück blicken. Fehler macht jeder, doch wenn man noch die Möglichkeit hat diese zu korrigieren, wäre das nicht schön? Irgendwann dann mal in Frieden von dieser Welt gehen? Den Nachfahren keine „Leichen im Keller“ zu hinterlassen über die sie stolpern könnten?

        Wissen Sie, Herr Dr. Kübler, viele Anleger der Infinus Gruppe haben ihr Geld auch mit viel Schweiß und Verzicht verdient. Auch ihnen sei gegönnt einen schönen Lebensabend zu haben. Oder sehen Sie das anders?

        Es ist offenbar viel falsch gelaufen, man hat offenbar an einem ganz großen Rad gedreht. Aber jetzt ist es an der Zeit wieder alles in Ordnung zu bringen. Es ist absolut ehrbar gemachte Fehler wieder zu korrigieren. Das hat Charakter!

        Es gibt sicherlich Möglichkeiten trotz alldem sein Gesicht zu wahren. Ihrer Fantasie sind da keine Grenzen gesetzt.

        Wir gehen jetzt auf die ruhige und besinnliche Weihnachtszeit zu. Das Fest der Liebe. Ein sehr guter Grund um den Anleger zu ihrem Recht zu verhelfen. Denn das ist es doch, was ein Insolvenzverwalter machen sollte.

        Gehen Sie in sich, denken Sie nach. Was würden Sie sich wünschen, wenn Sie Anleger bei der Infinusgruppe gewesen wären? Genau – nur das was Ihnen zusteht: Das investierte Geld!

        Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit und wünsche ein schönes Weihnachtsfest im Kreise Ihrer Lieben…

        • RealEstateDD Mittwoch, 26.10.2016 at 10:44 - Reply

          Was wollen Sie denn mit dem unnützen Gelaber erreichen?
          Völlig daneben.

  4. OutOfRecords Dienstag, 06.09.2016 at 08:17 - Reply

    Bullins starke Worte im Prozess sprechen Bände.
    Sieht so aus, als wäre es endlich gelungen, sich gegen dieses seltsame Gericht erfolgreich zur Wehr zu setzen. Siehe dazu auch die Anforderung der Prozessakten durch das BVG über das Justizministerium!

    http://www.sz-online.de/nachrichten/vier-infinus-angeklagte-nun-frei-3485477.html

    „Siegfried Bullin, ehemaliger Rechtsberater von Infinus und selbst Anwalt, sagte, er könne sich des Eindrucks nicht erwehren, die Große Wirtschaftsstrafkammer habe bereits eine „vorgefertigte Meinung“. In Richtung des Vorsitzenden Richters sagte er, in dem seit November 2015 laufenden Verfahren zeige sich wieder einmal, dass der Fisch vom Kopf stinke. Die Staatsanwaltschaft verdrehe bewusst Tatsachen, das aber werde nicht genügend hinterfragt. Dass der Wirtschaftsprüfer der Infinus-Gruppe gewisse Risiken nicht so negativ bewertet habe wie die Anklage, das sei doch kein Verbrechen der Beschuldigten. „Das ist ein absurder Vorwurf“, sagte Bullin in seiner akribisch vorbereiteten und emotional vorgetragenen, mehrstündigen Einlassung. Ihm werde in dem Verfahren viel zu vieles als anrüchig dargestellt.“

  5. OutOfRecords Sonntag, 04.09.2016 at 00:13 - Reply

    Jetzt interessiert sich auch das Bundesverfassungsgericht für den Prozess und dessen seltsamen Verlauf bzw. den sächsischen „Totalausfall der Rechtspflege“:

    „Und inzwischen hat sich sogar Karlsruhe in den Prozess eingeschaltet: Wegen Beschwerden über den Prozessablauf forderten jetzt die Richter des Bundesverfassungsgerichtes (BVG) Unterlagen an.

    Diese Aufforderung lief sogar übers sächsische Justizministerium: „Wir bekamen den Auftrag, die Gerichtsakten zum BVG zu senden“, bestätigte Ministeriumssprecher Jörg Herold. Fortsetzung folgt…“

    https://mopo24.de/nachrichten/dresden-infinus-prozess-angeklagter-aus-uhaft-entlassen-157364

    • Rober Sonntag, 04.09.2016 at 21:24 - Reply

      Mein Frage ist, womit bzw. mit welchem Geld werden die Anwälte der Beschuldigten bezahlt ? Ist da überhaupt dafür noch Geld da oder werden
      die Betrüger noch mit Steuergeldern unterstützt ?
      Kaum vorstellbar dass die Anwälte noch umsonst als Verteidiger ihre Mandanten
      vertreten.

      • OutOfRecords Montag, 05.09.2016 at 12:08 - Reply

        Das hier ist ein sog. Rechtsstaat – noch.
        Sollte heute in Sachsen nach Beurlaubung der Stasi theoretisch nicht viel anders sein.
        Daher frage ich mich, wen Sie mit „Betrüger“ meinen, schließlich ist niemand verurteilt worden. Es kann auch leicht sein, dass die wahren „Betrüger“ momentan nicht vor Gericht stehen, sondern sich (noch) darüber freuen, dass sie den Laden platt gemacht haben. Sollte das so sein, hätten diese „Betrüger“ mit (Bei?)-Hilfe des Staates und mit Steuergeldern ihr Ding durchgezogen. Gefällt Ihnen das besser?

        Kann es sein, dass Sie der Meinung sind, ein Angeklagter sollte jeder Möglichkeit beraubt werden, sich zu verteidigen? Wunderbare Haltung für Bewohner eines Landes, in dem staatliche Willkür herrscht. Aber hier sind wir hoffentlich noch nicht ganz so weit? Wo soll sie denn hingehen, die Reise? Wir schaffen das (auch noch)?!?

  6. OutOfRecords Donnerstag, 01.09.2016 at 11:55 - Reply

    Zwei weitere Angeklagte werden aus der U-Haft entlassen:

    http://www.dnn.de/Dresden/Lokales/Weitere-Angeklagte-im-Infinus-Prozess-kommen-frei

    Bei den letzten beiden behauptet das Gericht, es bestünde Fluchtgefahr.
    Schon witzig, nach 3 Jahren U-Haft oder „Beugehaft(?)“, noch immer fehlenden Beweisen, mehrmaligen Ermahnungen durch das Verfassungsgericht nach wohlbegründeten Haftbeschwerden…

  7. OutOfRecords Samstag, 16.07.2016 at 16:11 - Reply

    Zur Erinnerung und um Rechtsstaatlichkeit in Sachsen besser einordnen zu können:
    Als Kison entlassen werden musste, hieß es noch seitens des Gerichts(!), dass „Biehl auf jeden Fall in Haft bliebe, egal, wie lange der Prozess dauere“. Damit wird der Satz über dieses Gericht als „Totalausfall der Rechtspflege“ vielleicht noch etwas verständlicher.

    • Rober Sonntag, 17.07.2016 at 07:50 - Reply

      Man muss fragen wer eigentlich für die ordnungsgerechte Rechtspflege zuständig ist oder unter welcher Aufsicht stehen die Leute wo den Prozess leiten ?
      Es scheint so als wäre alles allmählich aus den Fugen geraten.
      Die Deppen sind und bleiben die Anleger die ihre Ersparnisse,als Ergänzung zur Rente,vollständig verloren haben.

      • OutOfRecords Sonntag, 17.07.2016 at 09:03 - Reply

        Theoretisch die obersten Gerichte, sämtliche Rechtsgrundlagen, die Verfassung (ersatzweise das GG), etc. Praktisch hängt eher alles vom „politischen Willen“ diverser Grüppchen ab. Die Anklage ist weisungsgebunden, der Richter theoretisch unabhängig, wenn man über seine Karrierehoffnungen mal hinwegsieht. Allerdings muss der auch unparteiisch sein…
        Ich fürchte, dass lange vorher über das Schicksal des Unternehmens bereits entschieden wurde, der „Plan“ jedoch schlecht gestrickt war und deshalb jetzt „die K. am Dampfen ist“. Cui bono…!?

  8. OutOfRecords Freitag, 15.07.2016 at 19:26 - Reply

    Unten noch ein Auszug aus der Meldung, den ich bezeichnend für den gesamten Prozessverlauf finde. Ausserdem halte ich die Formulierung „Eine Art Schneeballsystem“ für bemerkenswert! Da rudert schon einmal jemand kräftig zurück…

    ——

    Der Verfassungsgerichtshof kritisierte am Freitag die oberflächliche Argumentation des Oberlandesgerichts. Angesichts der Tatsache, dass der Angeklagte bereits seit zweieinhalb Jahren in Haft sitze, hätte sich das OLG intensiver damit auseinandersetzen müssen, ob tatsächlich eine Fluchtgefahr bestehe.

    Das gebiete das Grundrecht auf Freiheit in der Landesverfassung. Je länger ein Angeklagter in Untersuchungshaft sitzt, desto gründlicher müsse ein Gericht die Haftgründe prüfen, heißt es im Beschluss der Verfassungsrichter.

    Biehls Strafverteidiger Ulf Israel begrüßte den Beschluss der Verfassungsrichter in Leipzig. Er warf dem Oberlandesgericht vor, sich nie ordnungsgemäß mit den Haftbeschwerden seines Mandanten auseinandergesetzt zu haben. Das Gericht sei „ein Totalausfall der Rechtspflege“.

    http://www.sz-online.de/sachsen/u-haft-beschluss-gegen-infinus-angeklagten-aufgehoben-3444268.html

  9. OutOfRecords Freitag, 15.07.2016 at 14:25 - Reply

    http://www.sz-online.de/sachsen/u-haft-beschluss-gegen-infinus-angeklagten-aufgehoben-3444268.html

    Dieses Mal geht es um Jörg Biehl!
    Dass die Anklage (inkl. Richter!) schon längst in Erklärungsnöten steckt, sieht ein Blinder. Ging es bei der langen U-Haft vielleicht eher darum, die Angeklagten zu zermürben und durch eine Art Beugehaft zu Geständnissen zu drängen (siehe die angebotenen „Deals“)?
    ———-
    Der sächsische Verfassungsgerichtshof hat im Infinus-Prozess eine Gerichtsentscheidung über die Untersuchungshaft eines Angeklagten aufgehoben.

    Die Begründung über die Fortdauer der Haft sei mangelhaft, entschieden die Verfassungsrichter am Freitag. Das Oberlandesgericht Dresden muss nun erneut darüber entscheiden, ob der Angeklagte Jörg Biehl weiterhin in Haft bleibt. Er sitzt seit November 2013 in Untersuchungshaft. Ein Jahr später begann der Prozess gegen Biehl sowie neun Mitangeklagte wegen Betrugs.

  10. bhard Dienstag, 05.07.2016 at 08:53 - Reply

    Dürfen wir Anleger denn nach 3 Jahren mal eine Auskunft erwarten wie oder wie viel Geld wir zurück erhalten?

    Für mich gibt es im Moment drei Szenarien:

    1. Die Staatsanwaltschaft erreicht keine revisionssichere Verurteilung der Vorstände und kann ihnen nicht nachweisen, dass das Geschäftsmodell von vorne herein auf Betrug ausgerichtet war (fände ich sehr komisch, denn es war sehr nahe an die Anlagestrategie von deutschen Lebensversicherungen angelehnt), dann müsste der Staat Sachsen wohl für den Schaden der übereifrigen Ermittler aufkommen.

    2. Die Regressansprüche gegen Versicherungsgesellschaften, welche die hohen Eigenverträge angenommen haben und dies nicht der Aufsicht gemeldet haben, haben das System erst begünstigt, dann müssten diese für den Schaden aufkommen.

    3. Es gibt eine Verurteilung der Vorstände, die Versicherungen mogeln sich raus und der Insolvenzverwalter und die „Gemeinsamen Vertreter“ holen sich noch ein schönes Stück vom Kapital, dann bekommen wir wohl irgend wann vielleicht 20 %.

    Hat denn jemand andere Informationen hierzu?

    • Der Geheilte... Dienstag, 05.07.2016 at 13:56 - Reply

      Es gibt nix für die Anleger, keiner hat Schuld, der Staat zahlt nix, alles unglücklich gelaufen………………
      Das war`s !
      Alles Andere ist Utopie in Deutschland.

      • Rober Freitag, 08.07.2016 at 10:22 - Reply

        Das so was passieren kann in einem Land, wo es eigentlich eine staatliche Finanzaufsicht gibt, ist mehr als bedauerlich.
        Eine Überwachung der beteiligten Versicherungen hat es augenscheinlich seitens der Aufsicht nicht so richtig gegeben.
        Diese konnten,zum Nachteil der Anleger,über Jahre hinweg
        schallten und wallten wie sie wollten,ohne ordnungsgemäß
        überhaupt einer Kontrolle unterzogen zu werden.
        Nur so konnte so ein trauriges Kapitel entstehen.
        Die Frage bleibt natürlich: Was bleib für den Anleger noch übrig ?

  11. Teilnehmer Donnerstag, 21.04.2016 at 21:28 - Reply

    Heute war der 2.Tag der Aussagen von Herrn Biehl.
    Von Schuldeingeständnissen in den Medien zu lesen ist schon weit her geholt. Sicher kann jeder Unternehmer, in die Vergangenheit blickend, von gemachten Fehlern sprechen. Das betraf aber wohl kaum das Gesamtkonzeption sondern Einzelheiten…
    Wichtiger wäre zu erfahren gewesen, was Infinus geplant hatte, um den erkannten Wandel zu vollziehen. Davon lesen wir kaum etwas in den Medien nichts. Warum wohl ? Soll hier das Gericht „gestützt“ werden?
    Was hatte Infinus geplant, um die fehlenden Renditen aus den Versicherungen zu erwirtschaften?
    Bis Ende 2014 sollte eine Vollbank in Österreich gekauft werden, eine eigene Versicherung gegründet sein (Verträge waren wohl schon unterschriftsreif), 4..5 große Immobilienvertriebe sollten zur Gruppe gehören und langfristig war sogar ein Börsengang geplant. Das waren richtig erscheinende Schritte, aber das will kein Gericht oder StA war haben!
    All das konnte nicht mehr realisiert werden… warum wohl ?

    Es ist traurig zu sehen, wie hier viele Anleger und Vermittler vom System betrogen worden. Und dieses System heisst nicht INFINUS.

    Ich bin stinksauer..

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