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Neuerungen bei Minijobs ab 2013

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Minijobber können ab dem Jahr 2013 50 Euro mehr im Monat verdienen, ohne Steuern zahlen zu müssen. Die Verdienstgrenze steigt von jetzt 400 Euro auf dann450 Euro. Zukünftig gilt allerdings das, alle Minijobber sidn ab sofort rentenversicherungspflichtig  sofern sie keine Befreiung davon beantragen. Arbeitgeber zahlen weiterhin pauschal 15 Prozent in die gesetzliche Rentenversicherung ein, Minijobber zusätzlich 3,9 Prozent des Arbeitsentgelts. “Minijobber können ihren Rentenanspruch um rund 30 Prozent erhöhen, wenn sie ihren Beitrag in die Rentenversicherung freiwillig auf den vollen Betrag von künftig 18,9 Prozent aufstocken”, so der Tipp der AFA AG aus Cottbus. Denn hierdurch werden vollwertige Pflichtbeitragszeiten erworben, der Rentenanspruch erhöht sich und Minijobber sowie ihre Ehepartner können die staatliche Förderung bei der Riester-Rente beanspruchen.

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