Müller Seidel Vos antwortet auf unsere Presseanfrage bezüglich Infinus/Fubus

Die gleichen Fragen, die wir auch der Kanzlei Mattil in München gestellt haben, richteten wir auch an die Kanzlei Müller Seidel Vos in Köln. Nun hat uns die Kanzlei diese Fragen in Form eines Schreibens beantwortet, vielen Dank dafür. Das wollen wir unseren Usern nun hier gerne zur Kenntnis bringen.

Stellungnahme zur Presseanfrage diebewertung

Fragen und Antworten

13 Comments

  1. Gewonnen Dienstag, 02.03.2021 at 11:38 - Reply

    Info an Intarsierte. Ich habe vor Gericht gegen die Rechnung von Müller Seidel Vos gewonnen. Und werde diese nicht zahlen müssen. Ebenfalls die Verfahrenskosten muss Müller Seidel Vos zahlen. Also allen ein schönes Verklagen von Müller Seidel Vos.

  2. HeribertHunkelmann Freitag, 25.01.2019 at 20:41 - Reply

    Ich fühle mich von dieser Kanzlei über die Lesiten gezogen. Rechtsanwalt Vos schickt Rechnungen Leute, die eigentlich aus einem Fonds bezahlt werden sollten.
    Wie ich leider erst später erfuhr, ist Herr Vos unter dubiosen Umständen im Streit bei der seriösen Kanzlei Gödecke gegangen worden. Ferner ist er vor einiger Zeit erst bei einer renomierten Kanzlei ausgeschieden. Die Umstände sprechn nicht gerade für die Seriösität dieser Kanzlei.
    Ich habe mich von der Kanzlei Müller Seidel Vos im Rahmn de Infinus Skandals vertreten lassen. Mir wurde zugesichert, dass die Gebühren aus der Insolvenzmasse bezahlt werden würden. Nun beruft er sich uf ein BGH-Urteil und fordert im Nachghinein doch Gebühren von mir ein und droht sogsr mit Klage. Damit gibt er in Wirklichkeit zu, dass er gegenüber seinn Mandanten wortbrüchig geworden ist. Herr Vos hat nicht den Anstand, zu seinem wort zu stehen. Das Anwaltswort zählt in dieser Kanzlei offenbar nicht.
    Dies bestätigt die negative Berichterstattung über diese Kanzlei. Es fällt auf, dass gerade die Schutzvereinigung der Kapitalanleger, die selbst schon einml im Verruf war, diese Kanzlei empfielt. Ich bin sehr enttäuscht, dass die Schutzvereinigung, die eigentlich vor unseriösen Kanzleien warnen sollte, diese Kanzlei empfiehlt. Trotz dieses Skandals!
    Der Sachverhalt gestaltet sich genauso, als wenn ich Kostendeckung durch eine Rechtsschutzversicherung zugeagt bekommen habe, diese dann plötzlich aufgrund eines BGH-Urteils nicht zahlt.
    Ich hätte mich niemals von dieser Kanzlei verteten lassen, wenn ich gewusst hätte, dass ih im Nachhinein doch zahlen soll.
    Jetzt muss ich gutes Geld Schlechtem hinterherwerfen.

  3. OutOfRecords Donnerstag, 29.06.2017 at 12:27 - Reply

    Zur Frage der Rechtmäßigkeit der Forderungen diverser RAs hier eine interessante Ansicht:
    https://www.anwalt24.de/fachartikel/anlegerrecht/50470

    Sollte der BGH demnächst, nach mehr als eineinhalb Jahren(!), gegen Kübler entscheiden, wird die Sache noch brenzliger, denn dann wären die Wahlen in einigen Fällen (oder auch allen?!) ungültig und den Rechnungen würde sowieso jede Grundlage fehlen. RAs, die nach dem letzten BGH-Spruch massiv gegen angebliche Mandanten vorgehen und diese mit Drohungen einzuschüchtern versuchen, halte ich für extrem unseriös. Sollen die doch warten, bis ihre Wahl überhaupt als rechtsgültig bestätigt wird – oder auch nicht… Wenn nicht, rollt auf Kübler und die Rechtspflegerin noch ein gewaltiges Ding zu.

    Gibt’s was Neues vom Prozess?
    Anscheinend noch immer keinerlei Beweise, keine für ungültig erklärte Bilanz, nix.
    Dafür ein Richter, der zusammen mit der Anklage verzweifelt versucht, den Angeklagten etwas anzuhängen? Unbefangenheit sieht anders aus. Rechtsmissbrauch, Rechtsbeugung… zum Vorteil einer zu gierig und unvorsichtig gewordenen Insolvenzmafia?

  4. weissnix Montag, 24.04.2017 at 12:50 - Reply

    Inzwischen mahnt RA Vos seine fragwürdigen Gebühren an und droht mit Gerichtsverfahren.
    Mein Tip:
    Wer das Prozessrisiko scheut, kann die Rechnung „Unter Vorbehalt der Rückforderung“ zunächst einmal bezahlen und den Ausgang der Prozessverfahren abwarten. Wenn diese zugunsten der Future-Business-Anleger – wie ich vermute – ausgehen, kann der Betrag dann zurückgefordert werden.
    Wer sich über Prozessverfahren nicht aufregt, kann abwarten, ob und bis er von RA Vos verklagt wird. Er sollte sich dann an einen der zahlreichen Anwälte wenden, die mit der Infinus-Materie vertraut sind. Es gibt viele gute Gründe, um einer evtl. Klage erfolgversprechend entgegenzutreten

  5. gerhart allgaier Freitag, 21.04.2017 at 16:01 - Reply

    Lieber Geh Bernhard, das wichtigste ist nun einmal immer alle Beweise zu sichern.

    Und ja, es wird hier in einem geschlossenen System sich gegenseitig Posten zugeschoben, das ist unstreitig: der RA Gloeckner hat den Insolvenzantrag in Sachen Infinus gestellt – was wissen wir, wer da wem welche Informationen zugeschoben hat und warum? Klar ist, dass die Wirtschaftswoche geschrieben hat, dass die Insolvenzverwalterbranche derzeit kräftig am Gesundschrumpfen sei, übrig würden höchstens ein Drittel der derzeitigen Kanzleien bleiben. Was, wenn die Infinus gar nicht insolvent war, wenn alles nur gefaket war, eingefädelt von ein paar schlauen Rechtsanwälten, die sich zuvor ausgucken, wer da noch was auf der hohen Kante hat und dann ein paar Scouts darauf ansetzen, herauszufinden, welcher der etwas zu forschen Herren doch mal etwas zu heftig über die Stränge geschlagen und sich die Controller nicht mehr mit der Sorgfalt aussucht, die er an den Tag legt, wenn es darum geht für das eine oder andere Meeting die notwendige Escort-Begleitung vorsprechen zu lassen. Warum soll es nur bei House of Cards darum gehen, wer wem wann welches Ei ins Nest gelegt hat und glaubte nicht gesehen, nicht gehört, nicht gerochen zu werden. Und in Wirklichkeit ist alles im Smartphone für die Ewigkeit archiviert und man wartet auf den Zeitpunkt bis der ahnungslose Platzhirsch auf der Lichtung erscheint, sich einmal rechts- und einmal linksherum dreht und schon hat er den Blattschuss.

    Wie gut, wenn man dann in Sachsen ist, wo jeder Hand die andere wäscht und sich auch sonst niemand etwas gefallen lässt.

    Ich würde zuerst einmal ganz exakt festhalten (notfalls mit Screeenshots) wann Herr Kübler welche Versprechungen gemacht hat – wenn ich mich richtig erinnere, dann hat er im Mai 2014 vor 1.350 Gläubigern erklärt, es kämen auf die Gläubiger keine Kosten wegen des gemeinsamen Vertreters zu, gemeint war der RA Gloeckner. Hat das jemand als Augen- und Ohrenzeuge wirklich selbst gehört oder steht das nur hier auf der Plattform, wobei „nur“ keine Wertung ist, aber für eine Schadenersatzklage wäre es schon gut, wenn man Augen- und Ohrenzeugen hätte, die unbescholten sind und denen Kübler nicht mit irgendwelchen Tricks („wollen interessierte Kreise, dass ich die Gläubigergesamtheit schädige, ich bin aber nicht einzelnen Gläubigern gegenüber verpflichtet, sondern muss alle Gläubiger gemeinsam im Auge behalten“ – was nichts anderes heisst, als immer exakt die Lücke zu erkennen, durch die man gerade noch durchkommt mit der Behauptung, man könne wegen anhängiger Verfahren am BGH noch keine Abschlagszahlungen an die Gläubiger leisten, aber jeden berechtigten Anspruch abschmettert, nicht einmal vor dem LG sagen kann, wo 20 Millionen EUR abgeblieben sind, weil „der Chef nicht alles wissen kann“). Wir erinnern uns: die Infinus-Bosse sassen dreieinhalb Jahre im Gefängnis bei Wasser und bei Brot, was ihren Charakterköpfen, die zuvor keine waren, extrem gut bekommen ist, aber juristisch auf einem äusserst wackligen Boden stand, um nicht zu sagen auf übler Nachrede des Insolvenzverwalters Dr. Bruno Kübler, denn der meinte bei seiner Zeugenaussage:

    „Ich gehe davon aus, dass es ein Schneeballsystem war“, jedoch: was heißt bei einem Juristen „ich gehe davon aus“? Es heisst klipp und klar: wenn er jetzt noch nur „davon ausgeht“, dann hat er nichts, null, nada, nothing, nie-was-gewesen. Denn wäre da was gefunden worden, dann würde hier ein radschlagender Grundgesetzpapst sich ausspielen wie das jüngste Gericht persönlich: „habe ich in dreijähriger Tag- und Nachtarbeit einer Cosa-Nostra eines auch für sächsische Sümpfe extremen Ausmasses trockenlegen können und dafür erstens eine Festschrift von sämtlichen BGH-Richtern, die nebenbei bemerkt, auf allen meinen Veranstaltungen aufgetreten sind und mit denen ich gemeinsam Kommentare herausgebe, zu meinem 70. Geburtstag erhalten und zweitens die eine Auszeichnung, die nur mit derjenigen der Resistance zu vergleichen ist, von Transparency International erhalten, die mir bei der Aufdeckung des Schnellballsystems unschätzbare Hilfe geleistet hat, hinzukommen die Panama-Papers, die mir von interessierter Seite zur Verfügung gestellt wurden, die ich selbstverständlich nicht genutzt habe, immerhin stehe ich selbst dort an so vielen undichten Stellen…“ etc. etc..

    So oder so ähnlich würde sich das lesen und den Vorständen würden nicht 9 Jahre Haft angedroht, wenn sie nicht gestehen würden (jetzt wird es allmählich dringend, die Brühe kochte allmählich hoch, also würde ich sagen: „Einsatz erhöht auf 12 Jahre!“), sondern es fänden sich auch noch ein paar illegale Drogen irgendwo zwischen den beschlagnahmten Akten, die bis heute leider noch nicht vollständig durchgesehen werden konnten.

    Ganz, ganz grässlich.

    Zurück zu Ihnen: also Beweise sicher, sage ich hier ja immer wieder und sich damit abfinden, dass auch eine Klage ziemlich aussichtslos ist, aber wenn es mal anders werden soll, dann muss man klagen und den Insolvenzverwalter auffordern zu seinem
    Wort zu stehen. So schwer ist das ja nicht, dass man auch als Dr. Kübler wissen kann, ob und wer nun den gemeinsamen Vertreter bezahlt.

    Wetten, dass der RA Gloeckner von Kübler sang- und klanglos aus der Masse – und zwar laufend! – bezahlt worden wäre, wenn es keinen Aufstand bei der Gäubigerversammlung im Mai 2014 gegeben hätte. Und wetten, dass das niemanden interessiert hätte, dass jede Nachfrage mit Kollegenneid abgetan worden wäre und kein Insolvenzgericht danach gekräht hätte, wenn monatlich eine Million abgeflossen wäre?

    Mit anderen Worten: die ganze Kiste mit den Vollmachten und den Mandanten und den Rechtsanwaltsgebhren geht voll auf das Konto Kübler und zwar ganz gezielt aus Revanche für die geplatzte Gläubigerversammlung vom Mai 2014. Und wetten, dass das auch noch gerichtlich abgesegnet wird, gleichgültig wie oft und wie wissen Kübler seinerzeit gelogen hat, was seine vorherigen lukrativen Partnerschaften mit den RA Gloeckner angeht.

    Dennoch: steter Tropfen hölt den Stein und wenn man sich einmal vergegenwärtigt hat, dass diese Insolvenz möglicherweise gar keine war, sondern regelmässig Unternehmer (nur in Sachsen?) über die Klinge springen müssen, weil sonst die Insolvenzverwalterblase, die sich das Land währen der fetten Treuhandanstaltjahre zugelegt hatte, platzen würde – das nur mal zu denken, ist ja nicht verboten und sich dann die Landschaft einmal näher ansehen. Man ist verblüfft, was einem da so aufzufallen beginnt.

    Was aber alles nichts ist, wenn man es nicht in einen Topf wirft, um dann wirklich etwas damit anzustellen.

    Anders gesagt: „ich gehe davon aus, dass es da nicht nicht immer mit rechten Dingen zugegangen ist“ und „ich gehe davon aus, dass Insolvenzreife relativ ist, besonders, wenn in drei Jahren nichts gefunden werden konnte, trotz eifrigen Beschlagnahmens und Nachkonstruierend von Sachverhalten, wo sich dann Lückenlos 20 Millionen EUR ergeben“. Nicht auf Unternehmerseite, die dafür eingelocht worden sind, weil sie nicht alles wissen konnte, sondern auf Insolvenzverwalterseite.

    Hatte hier nicht jemand davon berichtet, dass einer der Verteidiger der Unternehmer ins Koma geschlagen worden ist und keiner weiß, wer den guten Mann nächtens aufgelauert und so zugerichtet hat?

    Man meint, man wäre in Sachsen, es war aber in Köln.

    • OutOfRecords Donnerstag, 27.04.2017 at 01:03 - Reply

      „Dennoch: steter Tropfen hölt den Stein und wenn man sich einmal vergegenwärtigt hat, dass diese Insolvenz möglicherweise gar keine war, sondern regelmässig Unternehmer (nur in Sachsen?) über die Klinge springen müssen,…“

      Die Insolvenz trat erst ein, als die Sperrung aller Konten durch die Staatsanwaltschaft veranlaßt wurde – nach dieser angeblich anonymen Anzeige. Vorher war da nichts. Zum k…, dieses Spielchen.

      Ich bin gespannt, wie lange der BGH noch braucht und wie das Urteil zu Gloeckners Wahl ausfällt. Ich tippe auf Bestätigung der Entscheidung des OLG. Fragt sich nur, weshalb das so furchtbar lange dauert. Mittlerweile sind hier auch schon fast eineinhalb Jahre vergangen.

      • gerhart allgaier Freitag, 19.05.2017 at 11:48 - Reply

        Dass die Insolvenz erst eingetreten ist als die Staatsanwaltschaft die Konten gesperrt hat: ich denke, dass das System hat und bin je länger ich mich damit beschäftige desto mehr dieser Ansicht. Was ich nicht verstehe, wirklich und wahrhaftig überhaupt nicht verstehe: Es ist ja offensichtlich, dass hier manipuliert worden ist, ich habe neulich einen Stimmzettel von 1936 gesehen, da war ein riesengrosser Kreis um Adolf Hitler und ein kleinerer um den anderen, den man wählen konnte – das ist das gleiche System, mit dem Kübler versucht hat ide Gläubigerversammlung zu manipulieren und damit durchgekommen ist http://schrottpresse.org/wp-content/uploads/2017/04/stimmzettel.png.
        Und warum es so lange dauert bis das alles von den mittleren, den höheren und den ganz hohen Gerichten entschieden wird? Da guckt man am besten mal welche Senate das zu entscheiden haben, wer das die Richter sind und wenn man die Namen hat, dann googelt man, wo die Vorträge halten, mit wem sie gemeinsam Kommentare zum Insolvenzrecht veröffentlichen und wenn die TAZ sich bei ihrer Anfrage wieviel unsere BGH-Anwälte an Nebeverdiensten zusammenbringen, nicht nur auf die Versicherungswirtschaft und deren Lobby-Anwaltskanzleien konzentriert hätte, sondern sich auch mal hinter die Branmauer des Insolvenzrechtes begeben hätte, hätte sie entdeckt, dass es keinen einzigen Gläubiger/Anlegeranwalt gibt, der zu Jahrestagungen einlädft auf dem ein BGH-Richter spricht, wie genau denn ein Gläubiger nun vorgehen soll, damit er auch vor dem höchsten Gericht Recht bekommt, also diese ganzen Gebrauchsanweisungen, die da zum Besten gegeben werden, die sind nur für die, die an einer Insolvenz verdienen. Für Insolvenzverwalter. Der Kernsatz lautet: Wer sich selbst in die Lage gebracht hat, Gläubiger zu werden, muss sich nicht wundern, wenn er zweimal ausgenommen wird – das gehört dazu, das kann und soll ma sich vorher überlegen und wer einem späteren Schuldner vertraut (egel, ob der schuld hat oder nicht), dem ist auch nicht zu helfen, der ist eben einem Betrüger auf den Leim gegangen, der Insolvenzverwalter hat doch sofort eine Presseerklärung losgelassen, dass da ganz viel Unordnung war (Schuhkartons voller ungeordneter Unterlagen aka Kisten mit Material im Terrabyte-Format) und ganz viel Schneeballsystem, um das alles aufzuklären würden noch Jahre ins Land gehen, aber fest steht jedenfalls, dass da nur die ganz Grossen für Ordnung sorgen können – also die, die dann die BGH-Richter und die OLG-Senate zu Vorträgen einladen. Allen Ernstes ist auf der letzten Jahrestagung der Insolvenzverwalter bei der Eröffnungsrede von einem betreten aussehenden Funktionär in die Mikrofone gejammert worden, es seien schlechte Zeiten, die Insolvenzen seien auf 20.000 pro Jahr zurück gegangen, es würden jetzt zahlreiche Kanzleien über den Jordan gehen.

        Der fehlende Beweis dafür, dass sich die, die monatlich in Millionenhöhe an Honoraren an nichtsnutzige Juristen abdrücken müssen, ihre Insolvenzen jetzt selbst machen. Preisfrage: warum wehren sich die Betroffenen zu wenig? Warum tun sie sich nicht zusammen? Warum legen sie ihr Geld nicht zusammen und unterstützen sich gegenseitig? Weil jeder glaubt, er holt für sich alleine mehr raus? Oder weil jeder glaubt, er hätte sowieso keine Chance? Ich denke, aus beiden Gründen, mich würde interessieren wie es mit dem Verteidiger weitergegangen ist, der da ins Koma geschlagen worden ist – gibt es dazu mehr?

        • OutOfRecords Mittwoch, 24.05.2017 at 16:44 - Reply

          Die Seite des RA Brüssow ist noch online:
          http://www.bruessow-rechtsanwaelte.de
          Wie es ihm geht, konnte ich nirgends herausfinden.

          Vom Prozess habe ich schon lange nichts mehr gehört, obwohl für das gesamte Jahr bereits Termine angesetzt wurden.
          Die ganze Sache stinkt immer mehr…

          Wenn jetzt der BGH endlich zu einer Entscheidung kommt und diese gegen Kübler ausfällt, sind die Wahlen der gemeinsamen Vertreter rechtsungültig und hinfällig. Damit sicher auch deren derzeit verschickte Rechnungen an die Gläubiger. Das hat man sich anfangs im „Masterplan“ sicher anders und leichter vorgestellt.

        • OutOfRecords Dienstag, 30.05.2017 at 09:04 - Reply

          „Ganz viel Schneeballsystem…“
          Vielleicht war der damalige Vorwurf einfach nötig, um möglichst sofort alle Konten sperren zu können, was ja auch so passierte!? Erst dadurch konnte Gloeckner zeitnah die Insolvenz beantragen und Kübler vorschlagen, der dann wieder Gloeckner „brauchte“… Wenn das mal kein „Schneebällchen-System“ ist?! Aber irgendwie logisch… :)
          Ich sehe in der letzten BGH-Entscheidung eine Warnschuss an die Branche. Und ich hoffe, der BGH besitzt den Mut und die Aufrichtigkeit, auch mit der nächsten Entscheidung gewissen Praktiken einen Riegel vor zu schieben. Um den „Sumpf“ in Sachsen trocken zu legen, braucht’s aber noch einiges mehr….

    • OutOfRecords Freitag, 02.06.2017 at 17:57 - Reply

      Der Strafprozess wird ja höchstwahrscheinlich beim BGH landen.
      Wie es dort bei Strafsachen so zugeht, kann man hier schön nachlesen.
      Der Mann ist selbst BGH-Richter und kennt sich aus…
      http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2015-06/bundesgerichtshof-justiz-fischer-im-recht
      „Die Augen des Revisionsgerichts
      Eine Kolumne von Thomas Fischer“

  6. Geg Bernhard Mittwoch, 05.04.2017 at 15:52 - Reply

    Wenn ich das richtig verstehe, soll ich also für einen von mir nicht gewählten Vertreter, der unter falschen Aussagen betreffs der Kostenbegleichung von anderen gewählt wurde, bezahlen? In der Versammlung und dem davor liegenden Schriftverkehr wurde immer erklärt, das die Kosten für einen gemeinsamen Vertreter aus der Masse bezahlt werden und diese in der Verteilung verringert.
    Ich überlege, nochmal zu widersprechen, nicht zu bezahlen, einem möglichen Mahnbescheid zu widersprechen und auf eine Klage mit gerichtlicher Klärung zu warten.
    Sind wir denn wirklich in einem Rechtsstaat bei dem sich die Juristen gegenseitig die Aufträge zuschieben (Kübler zu gemeinsamen Vertreter, zu Anwälten usw:) und die Anleger und Investoren auch noch nachträglich für nicht bestellte Rechtsberatung bezahlen müssen? Hier gibt es doch bestimmt Aufklärungsfehler und Juristen die dafür haften. Das sind doch auch wider schöne Prozesse an denen die Anwälte verdienen.

    Wer kann mir einen Rat geben, bzw. was kann mir passieren wenn ich nicht bezahle?

  7. DieBesorgte Sonntag, 02.04.2017 at 14:28 - Reply

    Danke für die Presseanfragen. Nun stellt sich mir aber trotzdem noch die Frage, wie ich mich verhalten sollte. Die erhaltene Rechnung von Müller Seidel Vos ist am 10.4.17 fällig.

    Zur Präzisierung: Vos rechnete eine Verfahrensgebühr von 1,0 und eine Erhöhungsbühr von 0,6 ab und dass auf den vollständigen Anlagebetrag inkl. Zinsen bis heute (=Gegenstandswert). Außerdem noch eine Post- und Telekomm.pauschale von 20 € netto.
    Vom Gesamtbetrag stellt er dann misteriöse 69,8 % in Rechnung, ich kenne einen anderen betroffenen Anleger, bei dem nur 21,8 % in Rechnung gestellt wurden.

    Wie haben sich andere Betroffene verhalten? Gibt es vielleicht noch weitere Rechnungsmodelle?

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