Die Michael Schulz Wohlfühlhäuser GmbH mit Sitz in Klein Rönnau hat ein Insolvenzverfahren beantragt. Das zuständige Amtsgericht Norderstedt hat daraufhin zur Sicherung des Unternehmensvermögens die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Dr. Birte Jensen aus Kiel bestellt. Sie wird das Vermögen des Unternehmens überwachen und darüber wachen, dass keine Verfügungen ohne ihre Zustimmung getroffen werden. Auch die Einziehung offener Forderungen fällt nun unter ihre Kontrolle.
Die GmbH, die unter der Handelsregisternummer HRB 15386 KI beim Amtsgericht Kiel geführt wird, ist auf den Bau von Wohlfühlhäusern spezialisiert. Geschäftsführer ist Michael Schulz, der das Unternehmen auch gegenüber dem Gericht vertritt.
Mit der vorläufigen Verwaltung soll eine geordnete Prüfung der Vermögensverhältnisse erfolgen. Ziel kann entweder die Sanierung des Unternehmens oder – falls nicht möglich – die geordnete Abwicklung sein. Ob es zur regulären Verfahrenseröffnung kommt, wird sich in den kommenden Wochen entscheiden.
Betroffene Gläubiger, Vertragspartner und Mitarbeitende werden gebeten, sich an die Kanzlei der vorläufigen Insolvenzverwalterin zu wenden. Zahlungen an die Schuldnerin sind ab sofort nur noch mit Zustimmung der Insolvenzverwalterin zulässig.
Weitere Informationen werden über das bundesweite Portal für Insolvenzbekanntmachungen veröffentlicht.
Kommentar hinterlassen