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McDonald’s vor Gericht: Ist im McRib überhaupt das drin, was Verbraucher erwarten?

vika-imperia550 (CC0), Pixabay
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Ein Burger, der aussieht wie ein Stück Schweinerippchen, aber möglicherweise gar kein Rippenfleisch enthält? Genau diese Frage beschäftigt jetzt ein amerikanisches Bundesgericht. Für McDonald’s könnte daraus ein unangenehmer Rechtsstreit über irreführende Werbung und Verbrauchertäuschung werden.

Seit 1981 gehört der McRib zu den bekanntesten Aktionsprodukten von McDonald’s. Seine besondere Form, die an Schweinerippchen erinnert, macht ihn unverwechselbar. Doch vier amerikanische Verbraucher werfen dem Fast-Food-Konzern nun vor, mit der Aufmachung des Sandwiches falsche Erwartungen zu wecken.

Am 30. Oktober 2026 entschied Bundesrichterin April Perry in Chicago, dass wesentliche Teile einer entsprechenden Sammelklage weiterverfolgt werden dürfen.

Teurer Preis, aber kein Rippenfleisch?

Im Mittelpunkt steht die Frage, ob Verbraucher aufgrund des Namens „McRib“, der charakteristischen Form und der Werbung davon ausgehen dürfen, dass das Sandwich tatsächlich Schweinerippenfleisch enthält.

Die Kläger argumentieren, sie hätten für ein vermeintlich hochwertiges Fleischprodukt einen entsprechend höheren Preis bezahlt.

Nach Darstellung der Kläger verwendet McDonald’s stattdessen günstigere Schweinefleischbestandteile. In der Klage werden unter anderem Schulterfleisch und verschiedene Innereien genannt.

McDonald’s widerspricht diesen Vorwürfen ausdrücklich. Der Konzern erklärt, dass weder Herz noch Kutteln oder Magen verwendet würden. Die Zutaten seien stets transparent kommuniziert worden.

Richterin lässt Verbraucherklage zu

McDonald’s wollte erreichen, dass die Klage bereits in einem frühen Verfahrensstadium abgewiesen wird.

Das Unternehmen argumentierte, vernünftige Verbraucher würden aus einem Produktnamen nicht automatisch auf einen bestimmten Fleischzuschnitt schließen.

Richterin Perry sah das anders. Es sei keineswegs ausgeschlossen, dass Verbraucher aufgrund der Produktgestaltung tatsächlich Rippenfleisch erwarten könnten.

Besonders interessant: Nach Auffassung des Gerichts müssen Kunden nicht erst umfangreiche Recherchen über die Zutaten eines Fast-Food-Produktes betreiben, bevor sie es kaufen.

Damit kann das Verfahren in wesentlichen Punkten weitergehen.

Noch keine Verurteilung von McDonald’s

Wichtig ist allerdings die juristische Einordnung: Das Gericht hat bislang weder eine Täuschung festgestellt noch McDonald’s zu Schadenersatz verurteilt.

Auch die endgültige Zulassung als Sammelklage steht noch aus.

Zunächst müssen die Kläger ihre Vorwürfe beweisen. McDonald’s erhält Gelegenheit, seine Produktzusammensetzung und Werbeaussagen zu verteidigen.

Welche Bedeutung hat der Fall für Deutschland?

Auch in Deutschland stellt sich regelmäßig die Frage, ob Lebensmittel durch Namen, Bilder oder Verpackungsgestaltung Erwartungen erzeugen, die das tatsächliche Produkt nicht erfüllt.

Nach europäischem Lebensmittelrecht dürfen Verbraucher über wesentliche Eigenschaften eines Lebensmittels grundsätzlich nicht irregeführt werden.

Das amerikanische Verfahren entfaltet zwar keine unmittelbare rechtliche Wirkung in Deutschland. Es verdeutlicht jedoch, wie wichtig eine zutreffende Produktkennzeichnung ist.

Unser Fazit

Der McRib-Prozess könnte zu einer interessanten Grundsatzdiskussion über Lebensmittelwerbung werden.

Wie weit darf die werbliche Gestaltung eines Produktes gehen? Und ab wann entsteht beim Verbraucher eine Erwartung, die rechtlich geschützt werden muss?

Für McDonald’s geht es dabei um mehr als einen Burger. Es geht um die Glaubwürdigkeit der eigenen Produktwerbung.

Ob der Konzern Verbraucher tatsächlich getäuscht hat, müssen die weiteren Gerichtsverhandlungen zeigen. Bis dahin bleiben die Vorwürfe bestritten.

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