Lombardium – Nicht nur Anleger „sammeln sich“

Nicht nur Anleger der Zielgesellschaften des Unternehmens Fidentum sammeln sich, sondern natürlich auch die Vermittler. Gerade die Vermittler haben in solchen Fällen dann auch erfahrungsgemäß immer die „A-Karte“, denn beim Initiator ist irgendwann dann kein Geld mehr zu holen. Übrig bleibt dann nur der Berater bzw.Vermittler, den man in die Haftung nehmen kann, unterstellt erst mal, „da könnte ja eine Falschberatung vorliegen“. Insofern ist es verständlich, dass hier auch Rechtsanwälte aktiv werden. Hier gibt es einen Artikel von Daniel Blazek, den  wir in Deutschland als den führenden Rechtsvertreter für Vermittler im Finanzbereich kennen.

Die BaFin hat der Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG mit Bescheid vom 4. Dezember 2015 das Kreditgeschäft untersagt und die Abwicklung angeordnet. Am selben Tag meldete die Fidentum GmbH aus Hamburg gemäß eigener Verlautbarung auf der Homepage Insolvenz an.

Über die Fidentum GmbH wurden stille Beteiligungen an der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, und zwar nach Angaben der Findentum GmbH wie folgt: Im Modell „SchroederLombard“14,6 Mio. Euro, im Modell „LombardPlus“ 12,4 Mio. Euro, im Modell „LombardClassic“ 18,6 Mio. Euro; mit „LombardClassic 2“ 79,2 Mio. Euro. Des Weiteren soll das Angebot „LombardClassic 3“ im November 2015 geschlossen worden sein.

Die eingeworbenen Anlegergelder wurden in Form von Darlehen an die Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG in Hamburg weiter gegeben – und damit an ebenjene Gesellschaft, gegen die die BaFin die Untersagung und Abwicklung verfügt hat.

Eine Pfandliste über den Bestand für die Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG liegt hier vor. Es werden klärungsbedürftige Pfänder aufgeführt im Gesamtwert von etwa 57 Mio. Euro. Betrachtet man die Emissionsvolumina in Höhe von etwa 115 Mio. Euro (ohne LombardClassic 3), ergibt sich bereits die Frage, was genau mit den Anlegergeldern auf Ebene der Lombardium geschah. Kritischer dürfte jedoch sein, dass mit der Abwicklungsanordnung das Pfandhaus akut Gefahr laufen könnte, in Insolvenz zu fallen. Genau dies hat nun der von der BaFin bestellte Abwickler vorrangig zu prüfen. Was dies wiederum für die Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG zur Folge hat, bleibt abzuwarten.

Wir bieten Vermittlern strategische und präventive Beratung in diesem Fall an; in Fragen stiller Beteiligungen sind wir für Finanzdienstleister und Emittenten seit 2003 tätig.

One Comment

  1. pl Dienstag, 15.12.2015 at 02:04 - Reply

    Auch Lars Wüstemann, GF von LC3 wird aktiv. Er sorgt sich um die Vermittler….. und wird sich “bald” an die Investoren wenden. Hier der Text der Mail und auch gleich die Vostellung der Kanzlei:

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    Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich bin Geschäftsführer der Komplementärin der LombardClassic 3 GmbH & Co. KG wende ich mich heute auf diesem Wege an Sie. Ich möchte Ihnen einen kurzen Zwischenstand vorab für Ihre Kunden berichten. Die am LombardClassic 3 beteiligten Anleger werden in den nächsten Tagen gesondert von mir benachrichtigt.

    Die Zahlungsschwierigkeiten der Lombardium Hamburg GmbH& Co. KG haben mich am 19. November 2015 veranlasst, die Isetreuhand GmbH als Sicherheitentruhänderin des LombardClassic 3 aufzufordern, die Pfandgüter an sich zu ziehen und damit zu sichern. Die Isetreuhand GmbH wird den Einzug der Forderungen sowie die Verwertung der Pfandgüter übernehmen. Die Isetreuhand GmbH ist von mir beauftragt und wird der Beteiligungsgesellschaft Bericht erstatten.

    Die LombardClassic 3 GmbH & Co. KG konnte die Gewinnbeteiligung per Ende November 2015 an die Anleger aufgrund der fehlenden Mittelzuflüsse von Lombardium nicht leisten. Nun ist es für alle Beteiligten auf Basis einer aktualisierten Bewertung aller Pfandgüter des LombardClassic 3 entscheidend, wann die Gelder an ihre Kunden zurückfließen können. Dafür ist eine realistische Einschätzung des Zeitraumes der Verwertung aller Pfandgüter unabdingbar.

    Ich möchte Ihnen und Ihren Kunden in ein bis zwei Monaten ein Konzept unter Einbindung unabhängiger Dritter vorlegen, das genau diese Fragen beantwortet. Die Thematik ist komplex und der LombardClassic 3 muss sich rechtlich in diesem Abwicklungsszenario sowohl mit den Anordnungen der BaFin als auch mit dem Verkaufsprospekt und den Vertragswerken auseinandersetzen.

    Daher habe ich in einem Beratungsgespräch mit BEMK Rechtsanwälte in Bielefeld erste Informationen eingeholt. Eine Zusammenfassung des Gesprächs mit BEMK Rechtsanwälte habe ich von Herrn Rechtsanwalt Daniel Blazek per E-Mail erhalten, die ich gerne an Sie (untenstehend) zur Kenntnis weiterleite.

    Herr Blazek bietet in solchen Fällen auch eine rechtsanwaltliche Unterstützung für Finanzanlagevermittler an, was ebenfalls in der untenstehenden E-Mail enthalten ist. Falls diese Information für Sie nützlich sein kann, wenden Sie sich bitte direkt an BEMK Rechtsanwälte.

    Ich werde Sie automatisch weiter informiert halten. Ihre Fragen richten Sie bitte an info@lombardclassicdrei.de. Wir werden uns um eine schnelle Antwort bemühen.

    Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Isetreuhand GmbH und ich erst nach der Erstellung des oben genannten Konzeptes eine Auskunft zu den Pfandgütern und deren Bewertung geben können.

    Mit freundlichen Grüßen

    Lars Wüstemann

    ________________________________________

    Lars Wüstemann

    LombardClassic 3 GmbH & Co. KG

    Burchardstraße 14 · 20095 Hamburg

    E-Mail: wuestemann@lombardclassicdrei.de

    Von: Daniel Blazek [mailto:d.blazek@rae-bemk.de]
    Gesendet: Montag, 14. Dezember 2015 13:38
    An: ‘wuestemann@lombardclassicdrei.de’
    Cc: Anita Pohl; Stephanie Schmitt; Voronzeva, Olga – BEMK Rechtsanwälte
    Betreff: Lombardium, Vertretung von Vermittlerinteressen, Prävention

    Sehr geehrter Herr Wüstemann,

    ich bedanke mich für das konstruktive Gespräch am 11. Dezember 2015 in Bielefeld, an welchem Sie in Ihrer Eigenschaft als Geschäftsführer der LombardClassic Verwaltungs GmbH teilgenommen haben.

    Sie baten mich um Darlegung meiner Auffassung von der allgemeinen Lage bei Lombardium. Ich bin allen in allem der Ansicht, dass die sprichwörtliche Suppe nicht so heiß gegessen wird, wie die Anlegeranwälte sie gerade kochen.

    In den medialen Verlautbarungen geht einiges durcheinander. Fakt ist, dass die Verfügung der BaFin lediglich die beliehenen Inhaberpapiere betraf. Damit wird nur ein Teil der Pfänder der Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG abgewickelt. Im Zweifel bedeutet das, dass die betroffenen Pfänder versteigert, d.h. verwertet werden. Dieser Fall ist konzeptionell abgedeckt; er tritt auch ein, wenn ein Verpfänder nicht an den Gläubiger leisten kann. Die BaFin-Verfügung bedeutet weder, dass das gesamte Geschäft abgewickelt wird, noch betrifft sie die Emittentin, noch hat die Insolvenz der Fidentum GmbH Auswirkungen auf die Beteiligungen der Anleger.

    Die Anlegeranwälte und Interessengemeinschaften werden dies nichtsdestotrotz aufgreifen. Es geschieht bereits. Es wird empfohlen werden, die Vermittler zu verklagen sowie die Beteiligungen schnellstmöglich zu beenden. Das ist normal; damit verdienen Anlegeranwälte Geld.

    Aus meiner Sicht ist es jedoch verfehlt und kann gerade für die Anleger ins Desaster führen. Darüber hinaus sind im Bereich der stillen Beteiligungen sowie in Fragen des Nachrangs schwierige Rechtsfragen zu beachten. Ich bin der Ansicht, dass zunächst einmal die Pfänder bewertet, die Rechtsverhältnisse überprüft und die Emissionen bestmöglich fortgeführt, ggf. reorganisiert werden sollten.

    Als weiteren Ansatz unserer Beratungstätigkeit habe ich Ihnen geschildert, dass die Leidtragenden solcher Situationen und Stimmungsmache leider immer die Finanzdienstleister sind. Ganz gleich, was es auf Ebene der Emittentin zu beachten gibt, sind die Finanzdienstleister aus Sicht der Anlegeranwälte ein unabhängiges, ggf. voll haftendes, vielleicht versichertes Ziel. Es spielt dann auch keine Rolle, in welcher Interessengemeinschaft die Anleger sich organisieren: Wenn ein Vermittler beispielsweise an 30 Kunden vermittelt hat und nicht alle einer IG beitreten oder später abspringen, weil sie den Versprechungen der Anlegeranwälte glauben, so können sie jeder spielend von den renitenten Kunden fünfzehnmal verklagt werden. Für die außergerichtliche Inanspruchnahme tritt auch keine VSH ein, so dass die Kosten der außergerichtlichen Abwehr den Finanzdienstleistern selbst zur Last fallen.

    Finanzdienstleister stehen der zu erwartenden Dynamik jedoch nicht machtlos gegenüber. In mehreren größeren Komplexen am Kapitalmarkt haben wir dies bewiesen. Der Schlüssel liegt in der proaktiven Kommunikation mit den Kunden, bevor Anlegeranwälte es tun, sowie in guter Recherche. Wer informatorisch die Nase vorn hat, beweist sich als glaubwürdiger als blumige Versprechen von Anlegeranwälten.

    Dazu habe ich Ihnen folgenden Vorschlag gemacht und bitten Sie, diesen interessierten Vermittlern weiterzuleiten.

    1. BEMK Rechtsanwälte nimmt interessierte Vermittler als Mandanten an.

    2. Wir prüfen die verwendeten Prospekte im Bereich der Risiken und geben eine individualisierte Stellungnahme an jeden Mandanten hierzu ab, welche dieser in der Kommunikation mit den Kunden nutzen kann.

    3. Wir befassen uns mit den typischen Argumenten der Anlegeranwälte und rücken diese zurecht, was die Mandanten ebenfalls in der Kundenkommunikation nutzen können.

    4. Wir recherchieren belastbare, exklusive Informationen (wie wir es beispielsweise in den Bereichen INFINUS, BWF, Captura führend getan haben, bis hinein in Aufsichts- und Ermittlungsverfahren).

    5. Wir richten auf unserer Homepage einen exklusiven, nicht öffentlichen Lombardium-Blog ein, in welchem wir zentral für die Mandanten kommunizieren und aktuelle Fragen beantworten und wo sich die Mandanten austauschen können.

    6. Wir stellen Ihnen helfend unsere Maklerbetreuerin in den nächsten Monaten zur Seite, welche die Mandanten in der Kundenkommunikation betreut und viel Erfahrung hat in den oben genannten Komplexen.

    7. BEMK Rechtsanwälte übernehmen die Abwehr außergerichtlicher Ansprüche, unabhängig von der Anzahl und Höhe, sowie etwaige Meldungen bei der VSH.

    Sollen sich später – was wir zu vermeiden suchen – Haftungsprozesse ergeben, kooperieren wir hierbei mit dem Kollegen Nikolaus Sochurek (Peres & Partner, München), um die ggf. simultane Versorgung bestmöglich zu gewährleisten.

    Kosten:

    Wir gehen davon aus, dass die hiesige Mandantengemeinschaft stark genug wird, so dass sich für alle vorgenannten Tätigkeiten bis eine einmalige pauschale Vergütung zwischen 700,00 Euro und 900,00 Euro netto rechtfertigen lässt. Wir warten hierzu die Anzahl ab und berechnen dies voraussichtlich zum Februar 2016. Damit sind unsere Leistungen ab jetzt sowie im kompletten Jahr 2016 abgegolten.

    Vollmacht:

    Eine entsprechende Vollmacht fügen wir bei.

    Referenzen:

    Unsere Referenzen ergeben sich aus unserer Homepage. Ein Tätigkeitsprofil füge ich bei. Signifikante Beispiele sind möglicherweise auch die folgenden:

    http://www.handelsblatt.com/unternehmen/industrie/schadensersatz-der-mutige-chefanklaeger-von-porsche/6074332.html

    http://www.procontra-online.de/artikel/date/2015/09/infinus-vermittler-nicht-grundsaetzlich-haftbar/

    http://www.anwalt.de/rechtstipps/fakten-zum-bwf-skandal-vom-juni_070096.html

    http://www.procontra-online.de/artikel/date/2015/11/poc-vermittler-gewinnt-haftungsprozess/

    Direktkontakt:

    Für Rückfragen stehen ich und unsere Maklerbetreuerin Frau Schmitt jederzeit gerne zur Verfügung. Interessierte Vermittler können uns gerne direkt kontaktieren: Stephanie Schmitt, mobil 0172 852 2 851, E-Mail: s.schmitt@rae-bemk.de. Daniel Blazek, E-Mail: d.blazek@rae-bemk.de.

    Mit freundlichen Grüßen

    Daniel Blazek

    Rechtsanwalt

    Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

    BEMK Rechtsanwälte Blazek Ellerbrock Malar Kronsbein GbR

    Standort Bielefeld:

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