Lombardium Insolvenz- gibt das noch einen Streit mit der Ersten Oderfelder Beteiligungsgesellschaft?

Published On: Donnerstag, 16.02.2017By Tags:

Eine aus unserer Sicht ist dies eine berechtigte Frage, denn natürlich macht sich der Insolvenzverwalter der Lombardium darüber Gedanken, wo er Masse herbekommen könnte, um das Insolvenzverfahren durchzuführen.

Da liegt es nahe, dass der Insolvenzverwalter auf die Idee kommen könnte, Ansprüche auf die Pfänder zu erheben, was wiederum dem Insolvenzverwalter der Ersten Oderfelder Beteiligungsgesellschaft nicht gefallen dürfte, denn er hätte die Pfänder sicherlich gerne in seiner Insolvenzmasse. Da dürfte dann wahrscheinlich noch eine juristische Auseinandersetzung drohen.

One Comment

  1. JS Donnerstag, 16.02.2017 at 18:23 - Reply

    Ich sehe das so: Wenn Oderfelder die jeweiligen Summen an Lombardium gegen die Sicherungsübereignung ausgezahlt hat, sind die Pfänder zur Verwertung bei Oderfelder. Es sei denn Lombardium zahlt die „offenen Summen“ um die Pfänder wieder in den Besitz zu bekommen. Eigentümer ist in jedem Fall der Pfandgeber solange dieser seine Verpflichtungen erfüllt. Für alle Beteiligten ist es in jedem Fall besser, wenn die Pfänder bei der Oderfelder zur Verwertung bleiben, weil die Beteiligten keinerlei Forderungen gegen Lombardium stellen können. Vertragspartner ist weder Fidentum noch Lombardium, sondern nur die Erste Oderfelder.

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