Lombardium hat Einlagegeschäft betrieben – Rückabwicklungsverfügung durch die BaFin

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG, Hamburg, mit Bescheid vom 04.12.2015 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Kreditgeschäft sofort einzustellen und die Darlehensverträge unverzüglich abzuwickeln.Das in Hamburg ansässige Pfandleihhaus belieh Inhabergrundschuldbriefe und Inhaberaktien. Es betreibt hierdurch das Kreditgeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin.

Der Bescheid ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig

One Comment

  1. Trader Dienstag, 08.12.2015 at 08:55 - Reply

    Frage 1: Wie lange schon betrieb „Lombardium“ dieses „verbotene“ Geschäft?
    Frage 2: Warum schaute die Bafin solange zu?

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