Kreditclub24 -Vorsicht

Die Beschwerden im Frühwarnnetzwerk des Marktwächters Finanzen zeigen ein neues Geschäftsmodell von Kreditkartenvermittlern. Das britische Unternehmen Kreditclub24 wirbt auf seiner Internetseite mit einer „exklusiven Platin MasterCard bis zu 7.500 Euro ohne SCHUFA“. Damit wird bei Verbrauchern der Eindruck erweckt, dass sie sowohl die Kreditkarte als auch den Kredit ohne Bonitätsprüfung erhalten können. Nach Einschätzung der Marktwächterexperten geht es dem Anbieter aber vor allem darum, Verbraucher in eine Clubmitgliedschaft zu locken und ihnen weitere Verträge zu verkaufen. Das Marktwächter-Team der Verbraucherzentrale Sachsen warnt daher vor Kreditclub24 und dieser neuen Masche.

„Aufgrund der vorliegenden Verbraucherbeschwerden gehen wir davon aus, dass es dem Kreditkartenvermittler Kreditclub24 insbesondere um die Mitgliedschaft der Verbraucher in seinem Kreditclub geht“, sagt Kay Görner, Referent Recht im Marktwächterteam der Verbraucherzentrale Sachsen. Die Kosten für diese Mitgliedschaft setzen sich aus der Clubaufnahmegebühr von 98 Euro, der ersten Jahresgebühr für die Prepaid-Kreditkarte von 49,90 Euro und einer Nachnahmegebühr von zwei Euro zusammen. Nach Zahlung des Gesamtbetrages von 149,90 Euro per Nachnahme, erhält der Verbraucher ein Starterpaket. Dieses besteht aus den Clubzugangsdaten und einem Code für die Bestellung der Prepaid MasterCard und den Sofortkredit. Wird die Annahme der Lieferung verweigert, folgt ein Forderungsschreiben des Inkassounternehmens First Debit GmbH.

ZUSÄTZLICHER VERTRAG MIT NOCH HÖHEREN KOSTEN

Darüber hinaus stellt der Anbieter den Clubmitgliedern ein exklusives Portal für Kreditvergleiche zur Verfügung und bietet einen Service zur Überprüfung der Bonität („Boncheck“) an. Wer diesen Bonitätsservice durch Ausfüllen des Formulars abschließt, geht aber gleichzeitig einen weiteren Vertrag mit einer Laufzeit von zwei Jahren ein. „Die Kosten dafür betragen insgesamt weitere 192 Euro und müssen im Voraus bezahlt werden“, erklärt Görner.

LANGE VERTRAGSLAUFZEITEN – WIDERRUF QUASI AUSGESCHLOSSEN

Die Kündigung muss spätestens drei Monate vor Ablauf des Vertrages ausgeübt werden, sonst verlängert sich dieser nochmals um zwölf Monate. Widerrufe lehnt das Unternehmen aber mit Verweis auf die AGB ab. Dort heißt es, das Widerrufsrecht erlösche, wenn die Dienstleistung erbracht sei. „Der gesetzliche Ausschlussgrund für ein Widerrufsrecht greift unseres Erachtens hier jedoch nicht. Denn dieser gilt nur für Waren, nicht aber für Dienstleistungen“, so Görner.

Generell gilt Vorsicht bei derartigen Angeboten. Zudem kann jeder Verbraucher einmal jährlich einen kostenlosen Bonitätscheck bei führenden Auskunfteien durchführen lassen. Das Marktwächter-Team prüft weitere Schritte gegen Kreditclub24. Betroffene Verbraucher können ihren Fall direkt auf dem Marktwächter-Portal melden oder sich zur Beratung an eine Verbraucherzentrale in ihrer Nähe wenden.

3 Comments

  1. Michelle Mittwoch, 25.10.2017 at 13:45 - Reply

    Hallo ich habe online einen Vertrag gemacht mit denen aber am nächsten Tag per emails geschrieben das ich von Vertrag zurück treten will also den storniert und die haben sofort abgelehnt diesen Brief per Nachnahme habe ich nicht angenommen und zurück gehen lassen und jetzt drohen die mir mit Inkasso allerdings ist die Zeitspanne des ersten und zweiten Briefes knapp 4 Monate her ich habe auch einen Anwalt kontaktiert und der meinte ich soll das ignorieren und warten
    Was soll ich tun ? Liebe Grüße

  2. Kerstin Jaschinski Dienstag, 17.10.2017 at 13:34 - Reply

    Ich habe heute auch einen Brief bekommen das ich doch ca. 157 € überweisen soll. Ich hätte angeblich dort eine Mitgliedschaft.
    Dabei habe ich mich nur informiert. Ich hätte die Mitgliedschaft beantragt. Hab ich aber nicht.
    ich werde das Geld nicht zahlen obwohl mir mit Inkasso Büro gedroht wird.
    Ich werde denen einen Brief schreiben und mit der Verbraucherzentrale und meinem Anwalt drohen.
    Ist das richtig so ?

    • Jürgen Dienstag, 24.10.2017 at 16:45 - Reply

      Wenn du nichts bestellt hast, dann ist es ja in Ordnung. Aber falls doch, dann musst du Wissen, dass die Firma deine IP-Adresse und Mobilfunknummer abspeichert, sowie mehrfach verifiziert. Da kannst du nicht einfach sagen “ Ich war das nicht“

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