Startseite Allgemeines Kein Wundermittel: Gericht stoppt irreführende Werbung für überteuerte „Frequenzmatte“
Allgemeines

Kein Wundermittel: Gericht stoppt irreführende Werbung für überteuerte „Frequenzmatte“

Daniel_B_photos (CC0), Pixabay
Teilen

1.690 Euro für leere Versprechen – Verbraucherzentrale gewinnt Klage gegen Hersteller

Heilung auf Knopfdruck? Stressreduktion, bessere Konzentration, Gewichtsverlust, Anti-Aging und sogar Hilfe gegen Depressionen – all das sollte eine „Frequenzmatte“ für stolze 1.690 Euro angeblich bewirken. Doch was nach einem Wundermittel aus der Zukunft klingt, entpuppte sich vor Gericht als nichts weiter als eine Marketing-Märchenstunde.

Das Landgericht Freiburg hat die Werbeversprechen der Multispa UG für unzulässig erklärt. Nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) wurde dem Unternehmen untersagt, weiterhin mit angeblichen gesundheitlichen Effekten der Matte zu werben. Der Grund: keinerlei wissenschaftliche Belege für die spektakulären Versprechungen.

Die „Wunder“-Matte, die nichts bewirken konnte

Optisch erinnert die „Multispa-Frequenzmatte“ an eine luxuriöse Yogamatte aus der Zukunft. Doch laut Werbung sollte sie viel mehr sein:

🌟 Hilft bei: Arthrose, Hautkrankheiten, Migräne, Muskelverspannungen, Depressionen
🩺 Verbessert angeblich: Durchblutung, Regeneration, Schlaf, geistige Leistungsfähigkeit
💆‍♂️ Versprochene Extras: Stressabbau, Entgiftung, Gewichtsverlust, Anti-Aging, „längeres Leben“

Kurz gesagt: Eine einzige Matte sollte sämtliche Beschwerden des modernen Lebens im Handumdrehen lösen – ein medizinisches Wunder zum Einrollen.

Doch das Gericht sah das anders.

Gerichtsurteil: Werbung verstößt gegen das Heilmittelwerbegesetz

Das Landgericht Freiburg folgte der Argumentation des vzbv und urteilte, dass die Werbung massiv irreführend sei. Denn das Heilmittelwerbegesetz (HWG) verbietet es, Produkten gesundheitliche Wirkungen zuzuschreiben, die nicht wissenschaftlich belegt sind.

📌 Die entscheidenden Punkte des Urteils:
Keine wissenschaftlichen Studien: Der Hersteller konnte keinerlei seriöse Nachweise für die behaupteten Effekte liefern.
Verstoß gegen Verbraucherschutz: Die Werbung habe falsche Hoffnungen geweckt und Kunden in die Irre geführt.
Gesundheitsschutz gefährdet: Irreführende Werbeaussagen sind laut Gericht nicht zulässig, da sie Menschen dazu verleiten könnten, auf echte medizinische Behandlungen zu verzichten.

Die Multispa UG hätte vor Gericht wissenschaftliche Belege für die Wirkung der Matte vorlegen müssen – doch die gab es nicht. Stattdessen bestand die Werbung aus leeren Versprechungen.

Verbraucherschutz: Vorsicht vor überteuerten „Wundermitteln“

Der Fall zeigt einmal mehr, wie dreist manche Unternehmen mit überzogenen Gesundheitsversprechen arbeiten – und wie wichtig es ist, skeptisch zu bleiben.

🔎 Wie schützen Sie sich vor solchen Betrugsmaschen?
Seien Sie misstrauisch bei Produkten, die „alles“ können sollen.
Überprüfen Sie wissenschaftliche Nachweise – seriöse Studien sind öffentlich einsehbar.
Lassen Sie sich nicht von hochtrabenden Werbesprüchen blenden.
Recherchieren Sie vor einem Kauf auf unabhängigen Plattformen wie investigate.jetzt.

Das Urteil des Landgerichts Freiburg vom 14.11.2024 (Az. 4 O 22/24) ist noch nicht rechtskräftig – doch es setzt bereits jetzt ein klares Zeichen gegen unseriöse Heilversprechen.

Fazit: Keine Matte der Welt kann Wunder wirken – außer vielleicht die Fußmatte vor Ihrer Tür.

1 Komment

  • Es wäre wünschenswert wenn sich die Gerichte viel intensiver mit den “Heilsversprechen” diverser “gesundheitsprodukte” und Nahrungsergänzungsmittel beschäftigen. Chronisch erkrankte suchen nach dem Strohhalm welcher Linderung oder Besserung bedeuten könnte und werden schamlos abgezockt.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Deutschland sucht den Super-Umgang mit der AfD

Willkommen zu einer neuen Folge von Deutschland sucht den Umgang mit der...

Allgemeines

Bekanntmachung der Allgemeinverfügung zur Einstufung eines Stoffes gemäß § 6 Absatz 4 Satz 1 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Umweltbundesamt Bekanntmachung der Allgemeinverfügung zur Einstufung eines Stoffes gemäß § 6 Absatz 4...

Allgemeines

Umweltbundesamt

Umweltbundesamt Bekanntmachung der Allgemeinverfügungen zur Einstufung von Stoffen gemäß § 6 Absatz 4...

Allgemeines

US-Militärflugzeug stürzt auf den Philippinen ab – Vier Tote

Ein US-amerikanischer Soldat und drei zivile Verteidigungsauftragnehmer kamen am Donnerstag ums Leben,...