Kanzlei Klumpe, Schröder + Partner und das Thema IG Lombard

Hierzu haben wir einen Artikel auf anwalt.de gefunden. Zitat:

Lombard Classic 2 und
Lombard Classic 3

durch diverse Pressemitteilungen und Rundschreiben der Ersten Oderfelder GmbH & Co. KG erheblich verunsichert. Offensichtlich hat die Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG große Schwierigkeiten mit der Verwertung zahlreicher Pfandgüter und kann die Anlegergelder daher nicht fristgemäß zurückzahlen. Am 04.12.2015 folgte nun die Insolvenz der Emittentin, der Fidentum GmbH, Hamburg. Ferner wurde Anfang der Woche bekannt, dass die Lombardium Hamburg, jedenfalls nach Auffassung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), das Kreditgeschäft zum Teil ohne die entsprechende Erlaubnis betrieben haben soll. Für die betroffenen Anleger besteht hier ein erheblicher Aufklärungsbedarf.

Aus diesem Grund haben einige Anlageberater und Anleger nun eine Interessensgemeinschaft gegründet. Diese Interessensgemeinschaft wird von uns aktiv unterstützt. Nach den uns vorliegenden Unterlagen dürfte die Lombardium Hamburg noch über erhebliche Vermögenswerte (Pfandgegenstände) verfügen. Wir halten es daher für sinnvoll, zunächst zu versuchen, durch eine optimale Verwertung der Pfandgegenstände einen Großteil der Anlegergelder zu retten. Ferner sollten nach unserer Auffassung sämtliche Geschäftsvorgänge der Vergangenheit auf Unregelmäßigkeiten geprüft werden. Unter Umständen sollte auch eine eigene Bewertung der Pfandgüter durch entsprechende Sachverständige vorgenommen werden.

Grundsätzlich sind wir der Auffassung, dass eine solche Lösung auf der Fondsebene nur dann erzielt werden kann, wenn die Fondsanleger und die Vermittler an einem Strang ziehen. Ein Konflikt zwischen Anlageberater und Anleger dürfte bei der Aufarbeitung der Vorgänge bei der Lombardium Hamburg wenig hilfreich sein.

Das soll nicht bedeuten, dass Schadensersatzansprüche von Anlegern gegen den Vertrieb im Einzelfall nicht rechtlich durchsetzbar sind. Um etwaigen Missverständnissen vorzubeugen möchten wir aber klarstellen, dass wir in dieser Sache keine Prozesse zwischen Anlegern und Anlageberatern führen werden. Anschließend möchten wir anmerken, dass ein Anlageberater grundsätzlich nicht für die (Fehl-)Entscheidungen oder die Unfähigkeit des Fondsmanagements haftet.  Zitat Ende

Sieht man dies dann wiederum im Zusammenhang mit der Werbeaussendung für die IG Lombard, dann bleibt hier sicherlich kein „gutes Gefühl“ zurück bei uns. Es geht hier ganz klar um Mandantenakquisition und mehr nicht. Bedeutsam finden wir auch den Hiwneis der Kanzlei Klumpe „das der vertrieb grundsätzlich nicht für Fehler des Fondsmanagements haftbar zu machen sei. Völlig richtig, sehr geehrter Herr Dr. Sieprath, aberd arum geht es doch auch gar nicht. Was Herr Stütz hier betreibt ist nicht mehr als Eigenschutz um nicht wegen möglicher Beratungsfehler von seinen Mandanten in Anspruch genommen zu werden.Sie und ich wissen doch genau, das gerade der Versuch der Inanspruchnahme der Vermittler das ist, was in Fällen von „schiefgegangenen Kapitalanlagen“ dann ledier „üblich“ ist.

Lassen Sie mich auch persönlich anmerken, sehr geehrter Herr Dr. Sieprat, das ich ihre Kanzlei nicht unbedigt empfehlen würde aus den Erfahrungen mit dem Vorgang Debiselect heraus. Dieser Vorgang sollte sich in der Form nicht wiederholen. Deshalb ist unser subjektiver Rat an die Anleger, sich hier einen „unabhängigen Rechtsanwalt“ über die Rechtsanwaltskammer empfehlen zu lassen und nicht solchen merk- würdigen Einsammelversuchen von Mandaten zu erliegen.

2 Comments

  1. leo benz Montag, 14.12.2015 at 20:40 - Reply

    Lieber Herr Bremer,
    wenn Sie weniger schreiben würden, müssten weniger oft zurückrudern.

    Anmerkung der Redaktion:
    Finden Sie nicht, sehr geehrter User, das was Sie „zurückrudern“ nennen eine Stärke darstellt? Wir habend as Wissen von Morgen nicht, können nur mit dem Wissen von heute arbeiten und beurteilen. Natürlich gibt es, gab es ,und wird es auch weiterhin Dinge geben die wir dann irgendwann einmal anders sehen. Wir können das dann auch mal zugeben! Es bleibt ja dann auch Ihnen überlassen ob Sie unsere Berichte dann in Göttingen, Berln, Stuttgart oder wo auch immer dann lesen wollen.

  2. Rechtsanwalt Dr. Christoph Sieprath Freitag, 11.12.2015 at 10:31 - Reply

    Sehr geehrter Herr Bremer,

    da Sie mich persönlich angesprochen haben, erlauben Sie mir die folgenden beiden Anmerkungen:

    1. Ich bin weder mittel- noch unmittelbar in das von Ihnen angesprochene Mandat Debi Select involviert. Dieses Mandat wird federführend von Herr RA Klumpe betreut. Aus diesen Gründen kann und werde ich mich zu diesem Mandat nicht äußern.

    2. Die IG Lombard wird anwaltlich von mir vertreten. Dementsprechend werde ich – entgegen Ihrer Annahme – keine Mandate von einzelnen Anlegern oder Vermittlern in dieser Sache annehmen. Betroffene Vermittler können sich gerne an die bereits gegründete Vermittlergemeinschaft wenden.

    Das Ziel der IG ist, wie gesagt, die bisherigen Geschäftsvorgänge zu überprüfen und die Interessen der Anlegerschaft bei der Abwicklung der Fonds wahrzunehmen, also allein eine Tätigkeit auf der Fondsebene. Erste Gespräche über eine Kooperation zwischen der IG Lombard und der Vermittlergemeinschaft haben ebenfalls bereits stattgefunden.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. Sieprath
    Rechtsanwalt

    Anmerkung der Redaktion:
    Sehr geehrter Herr Dr. Sieprath,

    haben Sie recht herzlichen Dank für Ihre Klarstellung in diesem Zusammenhang. Herr Rechtsanwalt Klumpe ist ja nun Mitnamensgeber Ihrer Kanzlei. Das dort unterschiedliche Mandate von unterschiedlichen Rechtsanwälten abgearbeitet und betreut werden, ist natürlich klar. Trotzdem, gerade bei dem Thema „Debiselect“ waren wir voller „Vertrauen“ in die warmen Worte und Ausführungen von Rechtsanwalt Klumpe. Von all diesen „warmen Worten sind eben nur warme Worte“ geblieben. Da tut man sich dann nach 3 Jahren „eher schwer“ eine Kanzlei zu unterstützen, gerade wenn man solche Erfahrungen gemacht hat. Ich bin aber auch der Meinung „das das Kind hier noch nicht in den Brunnen gefallen ist“, denn die grundsätzliche Idee des Unternehmens mit dem Pfandhaus fand ich klasse. Geld gegen Wertgegenstand. Aus meiner Sicht hat man nur das falsche Vehikel zum Geldeinsammeln gewählt, und hat den Onlinemarkt hier völlig verpennt. Unterstellt “ da hat Niemand strafrechtlich relevante Dinge begangen“, dann sollte es hier Lösungen geben die die Anleger von der Investitionsseite her schützen können. Es gibt für mich, sicherlich genau wie für Sie, so manche offene Frage, aber keine die man nicht beantworten kann. Es hat aber für mich, subjektiv gesehen, immer ein Geschmäckle, wenn Vertrieb eine solche IG gründet gemeinsam mit einem Rechtsanwalt. Aus sozialer Verantwortung bzw. Sozialsponsoring tut man das nicht. Ich bleibe dabei, hier geht es natürlich auch um „Eigenschutz für die Vermittler“, denn wer sich für mich einsetzt, da ist dann die Hemmschwelle den zu verklagen sicherlich etwas Höher.

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