JC Indian Sandalwood 5 GmbH & Co. KG -Eine Kapitalanlage mit Totalverlustrisiko

Das Unternehmen JC Indian Sandalwood 5 GmbH & Co. KG  muss man immer im Zusammenhang mit dem Unternehmen Jäderberg & Cie GmbH sehen. Schaut man sich die aktuelle im Unternehmensregister hinterlegte Bilanz des Unternehmens an, dann findet man hier eine Gesellschaft die eine „Überschuldung“ ausweist. Es ist die Bilanz aus dem Jahre 2012. Natürlich ist das keine gute Blanz mit der man „auf Werbetour“ gehen kann, denn der geneigte Anleger fragt sich dann „wie gut ist mein Geld dort wirklich investiert“? Das natürlich mit Recht, denn er, der Kapitalanleger, muss letztlich Vertrauen zu dem Unternehmen haben und natürlich auch zu dessen Geschäftsführung. Warum das Unternehmen hier keine neuen (vernünftigeren)Bilanzen hinterlegt hat, bleibt dann wohl das Geheimnis des Unternehmens.  Das das Jemand einmal recherchiert sollte dem Unternehmen doch klar sein, spätestens jetzt!

Bilanz:

Jäderberg & Cie. GmbH

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012

BILANZ

AKTIVA

Gesamtjahr/Stand

Euro

Vorjahr

Euro

A. Anlagevermögen

I. Sachanlagen

14.816,43

13.966,00

B. Umlaufvermögen

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

16.737,92

II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und SchecksWertpapiere

37.032,00

5.834,51

C. Rechnungsabgrenzungsposten

3.644,00

6.605,51

D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

484.933,00

521.933,268

Sonstige Aktiva

13.372,38

0,00

Summe Aktiva

553.797,81

565.077,20

PASSIVA

Gesamtjahr/Stand

Euro

Vorjahr

Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.000,00

25.000,00

II. Verlustvortrag

-536.848,44

-79.055,08

III. Jahresüberschuss/(-)Jahresfehlbetrag

26.915,44

-467.878,18

B. Rückstellungen

11.456,00

8.879,00

C. Verbindlichkeiten

541.995,06

556.198,20

Sonstige Passiva

346,75

0,00

Summe Passiva

553.797,81

565.077,20

ANHANG

Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2012 wurde unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB auf. Von den Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften wurde teilweise Gebrauch gemacht.

Die gesetzlichen Gliederungsschemata der §§ 266 bzw. 275 HGB wurden angewandt. Für die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt (§ 275 Abs. 2 HGB).

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Gesellschaft ist zum 31.12.2012 in Höhe von T€ 485 bilanziell überschuldet. Die bilanzielle Überschuldung ist dabei auf die Anlauf- und Finanzierungskosten während der Gründungs- und Anlaufphase der Gesellschaft zurückzuführen. Eine Überschuldung im rechtlichen Sinne (§19 InsO) liegt jedoch nicht vor, da die Geschäftsführung davon ausgeht, dass die Gesellschaft nach Beendigung der Gründungs- und Anlaufphase Jahresüberschüsse erwirtschaften wird.

Die Bewertung erfolgte unter der Annahme der Unternehmensfortführung (Going-Concern-Prinzip).

Die Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten, gemindert um planmäßige Abschreibungen, bilanziert. Außerplanmäßige Abschreibungen werden vorgenommen, soweit eine voraussichtlich dauernde Wertminderung vorliegt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert angesetzt. Wertberichtigungen waren nicht erforderlich.

Liquide Mittel sind zum Nominalwert bilanziert.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert.

Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden grundsätzlich mit dem Kurs zum Zeitpunkt der Erstverbuchung erfasst. Am Bilanzstichtag werden die auf fremde Währung lautenden langfristigen Vermögensgegenstände zum Briefkurs der Erstverbuchung oder zum niedrigeren beizulegenden Wert, unter Zugrundelegung des Devisenkassamittelkurses gemäß § 256a HGB am Bilanzstichtag, angesetzt. Auf fremde Währung lautende kurzfristige Verbindlichkeiten werden zum Devisenkassamittelkurs umgerechnet.

Erläuterungen zur Bilanz

Sämtliche Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Die Verbindlichkeiten beinhalten Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter in Höhe von T€ 358 (Vj. T€ 330).

Durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesicherte Verbindlichkeiten sowie sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen nicht.

Sonstige Angaben

Im Geschäftsjahr 2012 erfolgte die Geschäftsführung durch Herrn Peter Jäderberg, Kaufmann, Hamburg.

Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss i.H.v. € 26.915,44 auf neue Rechnung vorzutragen.

Hamburg, den 15. Dezember 2013

(Peter Jäderberg)

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 15.12.2013

Veröffentlichung im Bundesanzeiger zum Thema öffentliches Angebot einer Vermögenanlage!

Jäderberg & Cie. GmbH

Hamburg

Bekanntmachung gemäß § 9 Abs. 2 Nr.2 VermAnlG

Die Jäderberg & Cie. GmbH beabsichtigt, von der JC Indian Sandalwood 5 GmbH & Co. KG als Emittentin begebene partiarische Nachrangdarlehen öffentlich anzubieten.

Ein vollständiger Verkaufsprospekt sowie das Vermögensanlagen-Informationsblatt werden bei der Jäderberg & Cie. GmbH und der JC Indian Sandalwood 5 GmbH & Co. KG, beide Otto-Ernst-Straße 6 in 22605 Hamburg, zur kostenlosen Ausgabe und auf der Homepage www.jaederberg.de zum kostenlosen Download bereit gehalten.

Hamburg, den 4. April 2016

Jäderberg & Cie. GmbH

3 Comments

  1. D. Wohlleben Samstag, 23.09.2017 at 21:54 - Reply

    Der australische Forstdienstleister & der Spezialist Sandelholzplantagen Quintus (Namensumbenennung: Vorher TFS) der Jäderberg & Cie ist in enormen Liquiditätsschwierigkeiten. Dem sehr intransparenten Unternehmen wird u.a. vorgeworfen, es würde ein Ponzi-Schema betreiben, d.h. Auszahlungen würden nur bzw. überwiegend aus Neuinvestments erfolgen, siehe
    https://www.fondsdiscount.de/magazin/news/sandelholz-produzent-quintis-weiter-in-krise-2635

  2. Dietmar Wohlleben Montag, 14.11.2016 at 19:49 - Reply

    Mit T€ 485 bilanziell überschuldet !?!
    Jäderberg & Cie hat bislang mehrere Sandelholz-Beteiligungsangebote aufgelegt. Es ist jedoch unverändert keine Leistungsbilanz oder ein unabhängiger Forstbericht über den Sachstand der bisherigen Aufforstungen auffindbar. Die Wälder könnten also sogar nur teilweise aufgeforstet sein und&oder katastrophal wachsen ! Trotzdem könnte Jäderberg & Cie noch viele Jahre weiter Fonds etc platzieren, weil darüber nichts bekannt würde.

    • Anon Üm Donnerstag, 17.11.2016 at 11:11 - Reply

      Die Bilanz ist von 2012. Im rechtlichen Sinne liegt keine Überschuldung vor wie es auch im Text heisst. In der Tat wäre es aber schön hier aktuellere Bilanzen zu sehen….Wenn das Datum April 2016 zum öffentlichen Angebot allerdings stimmt, können die Bilanzen 2013, 2014 und evtl. schon 2015 natürlich auch nicht aussagekräftig sein

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