Ist eine IG immer eine gute Lösung?

Das kann man nicht so einfach sagen. Nahezu jede Woche werden wir darauf angesprochen, ob wir bei der einen oder anderen IG mitmachen bzw. diese unterstützen wollen. Wir schauen uns diese IG’s immer sehr genau an. Wer steht dahinter und welche Absichten hat er? Stellen wir fest, dass es nur darum geht, Rechtsanwälten ein Mandat zu verschaffen, dann verabschieden wir uns sofort. Daran haben wir kein Interesse. Ist die Person tragbar, dann schauen wir uns an, warum sie denn eine IG gründen will. Das haben wir zum Beispiel intensiv bei der IG Papenburg getan. Hier ist der Zeitpunkt für uns nachvollziehbar und logisch, denn momentan ist Geld da, an das die Anleger herankommen können. Und was für uns viel wichtiger ist: Den Tatbestand des Kapitalanlagebetruges scheint es wohl nicht gegeben zu haben. Das wird sicherlich auch bald die Staatsanwaltschaft in Braunschweig einsehen müssen. Eine Staatsanwaltschaft, die über ein Jahr in die falsche Richtung ermittelt hat. Hier wurden Täter zu Opfern und Opfer zu Täter gemacht.

Das wird sicherlich noch Konsequenzen für die zuständige Staatsanwaltschaft haben. Ein entsprechendes Vorgehen über das Justizministerium in Hannover wurde uns gegenüber bereits angekündigt. In den letzten Wochen konnten wir auch Unterlagen einsehen, die uns zeigen, dass ein Vorgehen gegen das Unternehmen ETANAX sicherlich nicht unerfolgreich sein könnte. Ist diese Forderung weg, bleibt genug Geld für die Anleger übrig. Genau an das Geld will die IG heran im Interesse der Anleger. Die IG will auch nicht als Verein tätig werden, sondern nur als IG. Sie will auch keinen laufenden Mitgliedsbeitrag, sondern nur einen Einmalbeitrag von jedem, der Interesse daran hat, mitzumachen. Die IG würde sich freuen, wenn auch der eine oder andere seriöse Rechtsanwalt, der bereits Anleger vertritt, einsteigen würde.

One Comment

  1. Raatschen Mittwoch, 07.12.2016 at 05:30 - Reply

    Ein Vorgehen gegen die ETANAX soll nicht unerfolgreich sein, für wen? Für die Anleger? Wohl kaum, denn die ETANAX hat erfolgreich die Zwangsvollstreckung in das BioKW betrieben – und wer ist so blöde anzunehmen, dass sich die EEV nicht zu wehren versucht und das Gericht nicht geprüft und die Rechtmäßigkeit des ETANAX-Vorgehens für ordnungsgemäß befunden hat? Jetzt, nachdem die EEV AG erfolgreich abgewickelt wurde, noch irgendwelche Nachhutscharmützel anzettteln zu müssen, zeugt von gekränkter Ehre, aber nicht von belastbaren Unterlagen, die die Gründung einer IG lohnt (für die Anleger in die GR der EEV AG lohnt, wohlgemerkt).

    Anmerkung der Redaktion:
    Jeder hat eine andere Sichtweise der Dinge, völlig in Ordnung. Liest man aber alleine das Insolvenzgutachten, dann weiß man das die Klage dann schon einen Sinn macht, denn der Insolvenzverwalter hält die Forderung der ETANAX ebenfalsl für nicht gerechtfertigt.Wir wollen uns ja auch nicht über das Insolvenzverfahren streiten, wir wollen das jetzt vorhanden Geld für die Anleger sichern, nicht für das Unternehmen ETANAX. Nachvollziehbar? Abwarten und Tee trinken, geradae jetzt im Winter.

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