Hintergrund: Der Bundesgerichtshof (BGH) befasst sich aktuell mit der Rechtmäßigkeit von Negativzinsen auf Spar- und Tagesgeldkonten. Bis zum Sommer 2022 hatten zahlreiche Banken sogenannte Verwahrentgelte erhoben. Nun stellt sich die Frage, ob die betroffenen Kunden ihr Geld zurückfordern können.
Laut einer Verivox-Umfrage haben 13 % aller Bankkunden in Deutschland Negativzinsen gezahlt. Sollte der BGH diese Praxis für unzulässig erklären, wollen 88 % der Betroffenen eine Rückerstattung beantragen.
Wir haben mit Rechtsanwalt Maurice Högel von Verbraucherschutz-Solar.de gesprochen, um zu klären, welche Rechte Kunden jetzt haben und was sie tun sollten.
📰 Frage: Herr Högel, was bedeutet die aktuelle Verhandlung vor dem BGH für Bankkunden?
🔹 Maurice Högel: „Die Verhandlung ist ein absoluter Wendepunkt. Der BGH wird nun grundsätzlich klären, ob Banken überhaupt Negativzinsen auf Sparkonten erheben durften. Falls das Gericht zugunsten der Verbraucher entscheidet, stehen den Betroffenen erhebliche Rückforderungen zu.“
📰 Frage: Wer könnte von einer Rückerstattung profitieren?
🔹 Maurice Högel: „Grundsätzlich alle Kunden, die vor der Zinswende im Sommer 2022 Negativzinsen gezahlt haben. Laut Marktdaten von Verivox haben 455 Banken und Sparkassen solche Gebühren verlangt – teilweise schon bei Guthaben ab 5.000 oder 10.000 Euro. Es sind also nicht nur wohlhabende Anleger betroffen, sondern auch Klein- und Durchschnittssparer.“
📰 Frage: Was sollten betroffene Kunden jetzt konkret tun?
🔹 Maurice Högel:
✅ Kontoauszüge und Bankunterlagen sichern, um nachweisen zu können, dass Negativzinsen gezahlt wurden.
✅ Schriftlich eine Erstattung bei der eigenen Bank einfordern. Oft lenken Banken schon bei einer ersten Beschwerde ein, um Gerichtsverfahren zu vermeiden.
✅ Falls die Bank nicht reagiert: Rechtliche Schritte prüfen und ggf. eine Verbraucherzentrale oder einen Anwalt einschalten.
✅ Verjährung beachten: Rückforderungsansprüche verjähren in der Regel nach drei Jahren, also für viele Kunden Ende 2025.
📰 Frage: Wie hoch könnten die Rückerstattungen für Verbraucher ausfallen?
🔹 Maurice Högel: „Die Höhe hängt vom jeweiligen Fall ab. Viele Banken haben 0,5 % pro Jahr als Negativzinsen berechnet. Bei höheren Beträgen kann sich eine Rückforderung also deutlich lohnen. Gerade bei langfristigen Einlagen kann die Summe im vierstelligen Bereich liegen.“
📰 Frage: Was passiert, wenn der BGH zugunsten der Banken entscheidet?
🔹 Maurice Högel: „Dann müssen Kunden ihre Ansprüche wohl individuell prüfen lassen. Es gab bereits frühere Urteile, in denen bestimmte Vertragsklauseln als unwirksam erklärt wurden. Manchmal ist es also trotzdem möglich, Geld zurückzubekommen – insbesondere wenn die Bank ihre Kunden nicht transparent über die Gebühren informiert hat.“
📰 Fazit: Handeln statt abwarten
🔹 Maurice Högel: „Verbraucher sollten nicht auf das BGH-Urteil warten, sondern aktiv werden. Wer zu lange zögert, riskiert, dass Ansprüche verjähren. Falls der BGH im Sinne der Bankkunden entscheidet, werden die Chancen auf eine Erstattung deutlich steigen.“
Weitere Informationen und Unterstützung für betroffene Verbraucher gibt es auf 👉 www.verbraucherschutz-solar.de.
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