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Interview: „Fehlender Verkaufsprospekt ist ein klares Warnsignal“ – Rechtsanwältin Kerstin Bontschev zur BaFin-Mitteilung über Smart IT Global Limited

ghasoub (CC0), Pixabay
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Die BaFin sieht Anhaltspunkte dafür, dass die Smart IT Global Limited aus Hongkong in Deutschland mehrere Vermögensanlagen ohne gebilligten Verkaufsprospekt anbietet. Wir sprechen mit Rechtsanwältin Kerstin Bontschev über die rechtliche Bedeutung – und die Risiken für Anleger.

Frau Bontschev, was genau wirft die BaFin der Smart IT Global Limited vor?

Die BaFin hat Anhaltspunkte dafür, dass in Deutschland mehrere Vermögensanlagen öffentlich angeboten werden – konkret partiarische Darlehen unter den Bezeichnungen „smart it World“ und „smart it Sprint“ sowie eine weitere Anlageform namens „smart it Origin“. Für keine dieser Anlagen wurde offenbar ein nach § 6 Vermögensanlagengesetz erforderlicher Verkaufsprospekt veröffentlicht. Das ist ein gravierender Verstoß, sofern sich der Verdacht bestätigt.

Warum ist ein Verkaufsprospekt so wichtig?

In Deutschland dürfen Vermögensanlagen grundsätzlich nicht ohne einen von der BaFin gebilligten Verkaufsprospekt öffentlich angeboten werden. Dieser Prospekt muss bestimmte gesetzlich vorgeschriebene Mindestangaben enthalten, etwa zu Risiken, Geschäftsmodell, Mittelverwendung und wirtschaftlicher Lage des Emittenten.

Wichtig ist aber: Die BaFin prüft nicht die wirtschaftliche Tragfähigkeit oder Seriosität des Anbieters. Sie kontrolliert nur, ob die formalen und inhaltlichen Mindestanforderungen erfüllt sind und ob der Prospekt verständlich und widerspruchsfrei ist.

Was bedeutet es für Anleger, wenn kein Prospekt veröffentlicht wurde?

Das ist ein deutliches Warnsignal. Ohne Prospekt fehlen Anlegern wesentliche Informationen, um eine fundierte Entscheidung zu treffen. Zudem stellt das öffentliche Angebot ohne Prospekt grundsätzlich einen Gesetzesverstoß dar. Anleger sollten in solchen Fällen äußerst vorsichtig sein und keinesfalls vorschnell investieren.

Worum handelt es sich bei partiarischen Darlehen?

Partiarische Darlehen sind Darlehen, bei denen der Anleger eine erfolgsabhängige Vergütung erhält – also beispielsweise eine Beteiligung am Gewinn. Solche Konstruktionen wirken oft attraktiv, bergen aber erhebliche Risiken bis hin zum Totalverlust. Sie sind keine klassischen Sparprodukte.

Wie können Anleger prüfen, ob ein Prospekt hinterlegt wurde?

Die BaFin stellt eine öffentliche Datenbank „Hinterlegte Prospekte“ zur Verfügung. Dort kann jeder prüfen, ob für ein konkretes Angebot ein gebilligter Prospekt vorliegt. Fehlt ein Eintrag, sollte man sehr skeptisch sein.

Was raten Sie Anlegern, die bereits investiert haben?

Betroffene sollten umgehend rechtlichen Rat einholen. Es kann Ansprüche wegen Prospekthaftung oder wegen eines unerlaubten öffentlichen Angebots geben. Wichtig ist, keine weiteren Einzahlungen zu leisten und sämtliche Unterlagen zu sichern.

Ihr Fazit?

Ein fehlender Verkaufsprospekt ist kein Formalfehler, sondern ein ernstzunehmendes Risiko. Anleger sollten nur investieren, wenn Transparenz und rechtliche Voraussetzungen erfüllt sind – alles andere ist spekulativ und im schlimmsten Fall existenzgefährdend.

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