INTERHOMES AG Bremen Bekanntmachung gemäß § 246 Abs. 4 AktG – Ärger im Hause

INTERHOMES Aktiengesellschaft

Bremen

Bekanntmachung gem. § 246 Abs. 4 AktG

Gegen den in der außerordentlichen Hauptversammlung der INTERHOMES AG am 15. Juni 2021 gefassten Beschluss, wonach Herr Kay Middendorf mit sofortiger Wirkung als Mitglied des Aufsichtsrats der INTERHOMES AG abberufen wurde, wurde Klage beim Landgericht Bremen – Kammer für Handelssachen – erhoben, mit dem Ziel, festzustellen, dass der gefasste Beschluss nichtig ist, hilfsweise für unwirksam erklärt wird.

INTERHOMES AG

Frank Vierkötter
– Vorstand –
Frank Voßhardt
– Vorstand –

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